Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2114 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 758 der Abgeordneten Birgit Bessin der AfD-Fraktion Drucksache 6/1799 Weiterentwicklung junger Erwachsener ohne Schulabschluss Wortlaut der Kleinen Anfrage 758 vom 22.06.2015: In der Lausitzer Rundschau vom 04.06. werden für das Land Brandenburg rund 1.500 Schüler erwähnt, die ohne Hauptschulabschluss, bzw. Berufsbildungsreife die Schule verlassen haben. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Weiterentwicklung der bezeichneten Schulabgänger des letzten Schuljahres? 2. Wie viele junge Menschen konnten trotz des nicht vorhandenen Abschlusses mit einer Ausbildung, oder einer Vorstufe davon beginnen? 3. Welche konkreten Förderungen konnten Schulabgänger nach Beendigung der Schule nutzen, um irgendwann doch normal ins Berufsleben einsteigen zu können ? 4. Welche Förderprojekte gab es in den letzten fünf Jahren, die von der Landesregierung initiiert, bzw. unterstützt wurden? Bitte benennen Sie diese konkret. 5. Wie viel Fördergelder wurde den einzelnen Projekten zugedacht? Erbitte genaue Aufschlüsselung. Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Weiterentwicklung der bezeichneten Schulabgänger des letzten Schuljahres? Zu Frage 1: Genaue Aussagen zum Verbleib bzw. zur Einmündung bestimmter Schulabgangskohorten in Berufsvorbereitung, Ausbildung, Studium oder Beschäftigung sind nicht möglich. Die Schuldatenerhebung weist derzeit noch keine Schülerstatistiknummer aus, sodass eine Verfolgung der individuellen Schülerlaufbahn nicht möglich ist. Selbst bei Vorliegen einer Schülerlaufbahnstatistik wäre eine Verfolgung des Werdegangs insbesondere über die Grenzen des Landes Brandenburg nicht möglich. Da ein Großteil der Schulabgänger nicht in Brandenburg bleibt, können keine validen Aussagen getroffen werden. Frage 2: Wie viele junge Menschen konnten trotz des nicht vorhandenen Abschlusses mit einer Ausbildung, oder einer Vorstufe davon beginnen? Frage 3: Welche konkreten Förderungen konnten Schulabgänger nach Beendigung der Schule nutzen, um irgendwann doch normal ins Berufsleben einsteigen zu können? Zu den Fragen 2 und 3: Auch für Jugendliche ohne Schulabschluss besteht im Land Brandenburg die Möglichkeit , ins Berufsleben einzusteigen. Im letzten Ausbildungsjahr 2013/2014 waren unter den 10.077 jungen Menschen, die eine duale Ausbildung in Brandenburg begonnen haben, 620 Jugendliche, die über keinen Hauptschulabschluss bzw. keine Berufsbildungsreife verfügen. Ihr Anteil lag somit bei 6,1 Prozent in der Gruppe der Ausbildungsanfänger im dualen System. Für alle berufsschulpflichtigen Jugendlichen ohne Ausbildungsvertrag besteht die Möglichkeit der Förderung und Unterstützung zum Erwerb beruflicher Grundbildung. Diese Angebote werden in vollzeitschulischer Form unterbreitet. In ein- oder zweijährigen Bildungsgängen der Berufsfachschule werden neben der Vertiefung der Allgemeinbildung auch Berufsorientierung, Berufsvorbereitung oder Berufsausbildungsvorbereitung angeboten. Hierfür ist an beruflichen Schulen ein Unterrichtsangebot zum Erwerb eines der Berufsbildungsreife gleichgestellten Abschlusses vorgesehen. Des Weiteren stehen für eine Verbesserung der Integrationsmöglichkeiten in eine berufliche Ausbildung für förderungsbedürftige Jugendliche, dazu zählen auch Jugendliche ohne Hauptschulabschluss bzw. Berufsbildungsreife, Unterstützungsmöglichkeiten nach dem Sozialgesetzbuch III bereit. Nach Beendigung der allgemeinbildenden Schule stehen die Berufsvorbereitenden Bildungsgänge (BvB gemäß § 51 SGB III) und die Einstiegsqualifizierung (EQ gemäß § 54 a SGB III) der Bundesagentur für Arbeit als Unterstützungsmaßnahmen zur Verfügung. Im Jahr 2014 (Stand Dezember) haben an BvB-Maßnahmen 1.791 Jugendliche und an EQ-Maßnahmen 329 Jugendliche im Land Brandenburg teilgenommen (Quelle: Statistisches Bundesamt , Integrierte Ausbildungsberichterstattung, Schnellmeldung 2015). Angaben, wie hoch der Anteil der Jugendlichen ohne Hauptschulabschluss bzw. Berufsbildungsreife 2014 an diesen Maßnahmen ist, liegen noch nicht vor. Das einfache Abschlusszeugnis der 10./11. Klasse von Förderschulen qualifiziert nicht für eine Ausbildung in einem Vollberuf nach Berufsbildungsgesetz (BBiG). Allerdings können Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit entsprechender Eignung eine sog. theoriereduzierte Ausbildung nach § 66 BBiG/§ 42 m Handwerksordnung (HwO) entweder als betriebliche duale oder als außerbetriebliche duale Ausbildung beginnen. Die Entscheidung über die Anerkennung eines sog. FachpraktikerBerufs trifft die zuständige Stelle nach BBiG (die jeweils zuständige Kammer). Frage 4: Welche Förderprojekte gab es in den letzten fünf Jahren, die von der Landesregierung initiiert, bzw. unterstützt wurden? Bitte benennen Sie diese konkret. Frage 5: Wie viel Fördergelder wurde den einzelnen Projekten zugedacht? Erbitte genaue Aufschlüsselung. Zu den Fragen 4 und 5: In der ESF-Förderperiode 2007 bis 2013 förderte das Land Brandenburg die Maßnahme „Spezifische Verbundausbildung“, um Jugendliche mit besonderen Startschwierigkeiten (u. a. auch jene Personen ohne Hauptschulabschluss bzw. Berufsbildungsreife ) bei der Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung zu unterstützen. Für die Förderung „Spezifische Verbundausbildung“ im Rahmen der Gemeinsamen Richtlinie „Programm zur qualifizierten Ausbildung im Verbundsystem“ des MASGF und des MLUL standen für den Zeitraum 2012 bis 2014 jährlich 1,8 Mio. Euro zur Verfügung. Ab 2015 fördert nunmehr die Bundesagentur für Arbeit mit dem neuen Instrument der „Assistierten Ausbildung“ (gemäß § 130 SGB III) förderungsbedürftige Jugendliche mit dem Ziel der Aufnahme und des erfolgreichen Abschlusses einer dualen Ausbildung . Darüber hinaus hat das Land Brandenburg in der ESF-Förderperiode 2007 bis 2013 das Programm zur Förderung berufspädagogischer Maßnahmen im Rahmen der Jugendhilfe umgesetzt. Dieses beinhaltete berufsorientierende und berufsvorbereitende Angebote für sozial benachteiligte und/oder individuell beeinträchtigte junge Menschen , die häufig die Schule ohne Berufsbildungsreife verlassen haben und deren berufliche Eingliederung trotz der Förderangebote von Arbeitsagenturen und Jobcentern nicht gelang. In der Förderperiode 2007 bis 2013 standen für die Förderung berufspädagogischer Maßnahmen im Rahmen der Jugendhilfe insgesamt ca. 15 Mio. Euro aus ESF-Mitteln zur Verfügung. Für schwerbehinderte Jugendliche konnten zwischen 2011 und 2013 im Rahmen der „Initiative Inklusion – Handlungsfeld betriebliche Ausbildungsstellen“ insgesamt 51 neue betriebliche Ausbildungsstellen gefördert werden. Drei Viertel der Arbeitgeber sicherten den Jugendlichen auch eine Übernahme in eine Anschlussbeschäftigung nach Ausbildungsende zu. Dafür konnte das aus dem Ausgleichsfonds des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Verfügung gestellte Fördervolumen in Höhe von 441.000 Euro voll ausgeschöpft werden. Zudem wurden rd. 250.000 Euro aus Mitteln der Ausgleichsabgabe des Landes für zusätzliche Ausbildungsplätze und die Nachhaltigkeitsförderung eingesetzt. Nach Auslaufen des Bundesprogramms hat das Land eine eigene Förderung „Inklusive Ausbildung und Arbeit“ aufgelegt, mit der bis Ende 2016 mindestens 65 neue betriebliche Ausbildungsplätze geschaffen werden sollen. Dafür sind 2,5 Mio. Euro aus Mitteln der Ausgleichsabgabe eingeplant.