Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2117 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 765 des Abgeordneten Andreas Kalbitz der AfD-Fraktion Drucksache 6/1806 Wortlaut der Kleinen Anfrage 765 vom 19.06.2015 Nachfrage zur Kleinen Anfrage 550 vom 24.04.2015 – Verringerung der Betriebszeiten von Schleusen in Ostbrandenburg Aus der Antwort der Landesregierung ergeben sich folgende Fragen: 1. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung für die Fortführung der bisherigen Schleusenöffnungszeiten? 2. Wie setzt sich das Land Brandenburg beim Bund dafür ein, dass die auch touristisch und wirtschaftlich notwendigen, bisherigen Schleusenöffnungszeiten aufrechterhalten bleiben? 3. Werden bei der Suche nach Lösungen auch neue Möglichkeiten geprüft, wie z. B. Kompensationszahlungen an den Bund, Personalgestellung? 4. Welche Alternativen zum Betrieb der Wasserschleusen sieht die Landesregierung ? 5. Welche Alternative wird aus Sicht der Landesregierung bevorzugt? 6. Gibt es Möglichkeiten die Wasserschleusen durch die Schleusennutzer bedienen lassen zu können und so dauerhaft den Personalabbau kompensieren zu können und wie sehen diese aus? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung für die Fortführung der bisherigen Schleusenöffnungszeiten? Frage 2: Wie setzt sich das Land Brandenburg beim Bund dafür ein, dass die auch touristisch und wirtschaftlich notwendigen, bisherigen Schleusenöffnungszeiten aufrechterhalten bleiben? Zu Fragen 1 und 2: Die in der Kleinen Anfrage 550 vom 24.04.2015 genannten Schleusen sind Bestandteil einer Bundeswasserstraße. Es ist Aufgabe des Bundes, den Betrieb der Schleusen sicher zu stellen. Die Landesregierung hat an den Bund ihre Erwartung gerichtet, dass er seinen Pflichten im notwendigen Umfang nachkommt. Frage 3: Werden bei der Suche nach Lösungen auch neue Möglichkeiten geprüft, wie z. B. Kompensationszahlungen an den Bund, Personalgestellung? Zu Frage 3: Die Landesregierung sieht den Bund in der Pflicht, vollumfänglich für den Betrieb der Schleusen zu sorgen. Sie hat nicht die Absicht, den Bund zu Lasten des Landes aus dieser Pflicht zu entlassen. Frage 4: Welche Alternativen zum Betrieb der Wasserschleusen sieht die Landesregierung? Frage 5: Welche Alternative wird aus Sicht der Landesregierung bevorzugt? Frage 6: Gibt es Möglichkeiten die Wasserschleusen durch die Schleusennutzer bedienen lassen zu können und so dauerhaft den Personalabbau kompensieren zu können und wie sehen diese aus? Zu Fragen 4, 5 und 6: Die Landesregierung ist darüber informiert, dass die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes grundsätzlich an einer weiteren Automatisierung ihrer Schleusen arbeitet. Genaue Angaben, z. B. über die Vor- und Nachteile möglicher technischer Lösungen, kann nur der Bund machen.