Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2121 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 781 des Abgeordneten Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg der Fraktion der DIE LINKE Drucksache 6/1860 Wortlaut der Kleinen Anfrage 781 vom 26.06.2015: Fördermittel für Planungswerkstatt Lustgarten In der Landeshauptstadt wird seit Ende vergangenen Jahres eine Planungswerkstatt zur Neugestaltung des Lustgartens durchgeführt. Das Land hat für dieses Verfahren 520.000 Euro zur Verfügung gestellt und damit die Finanzierung vollständig übernommen . Die Planungswerkstatt war durch die Einbeziehung von Architektenbüros und weiteren Sachverständigen fachlich ausgerichtet, während die ursprünglich angestrebte breite Bürgerbeteiligung aufgrund des architekturgeprägten Vorgehens nicht erreicht wurde. Durch dieses einseitige Vorgehen ist die zentrale Frage der Planungswerkstatt , der weitere Umgang mit dem Hotel "Mercure", einer wirksamen Bürgerbeteiligung faktisch entzogen worden. Ich frage die Landesregierung: 1. Mit welchen Zielstellungen hat die Landeshauptstadt Fördermittel für eine Planungswerkstatt Lustgarten beantragt? 2. Unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Zielstellungen hat die Landesregierung die komplette Förderung der Planungswerkstatt Lustgarten übernommen? 3. Wie schätzt die Landesregierung den erreichten Stand der Planungswerkstatt ein? 4. Welche Bedeutung misst die Landesregierung einer intensiven Bürgerbeteiligung für den Erfolg der Planungswerkstatt bei? 5. Wie steht die Landesregierung dazu, dass in das Verfahren ein repräsentatives Meinungsbild in Form einer Bürgerbefragung einfließen sollte? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Mit welchen Zielstellungen hat die Landeshauptstadt Fördermittel für eine Planungswerkstatt Lustgarten beantragt? Zu Frage 1: Das Werkstattverfahren soll nach Aussage der Stadt Potsdam der Präzisierung der Sanierungsziele für den Lustgarten dienen. Frage 2: Unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Zielstellungen hat die Landesregierung die komplette Förderung der Planungswerkstatt Lustgarten übernommen? Zu Frage 2: Der Lustgarten liegt im Sanierungsgebiet „Stadterweiterung Süd/Potsdamer Mitte“. Gemäß der geltenden Städtebauförderungsrichtlinie ist es möglich, bis zu maximal 3% der eingesetzten Städtebauförderungsmittel im Sanierungsgebiet über den Durchführungszeitraum für das Handlungsfeld B 2.2.1 (Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit ) zu verwenden. Die Stadt kann in eigener Verantwortung entscheiden, welche Instrumente und Verfahren sie einsetzt. Ziel muss immer das Erreichen der gesetzten Sanierungsziele sein. Frage 3: Wie schätzt die Landesregierung den erreichten Stand der Planungswerkstatt ein? Zu Frage 3: Der Presse war zu entnehmen, dass das 3. Werkstattgespräch erfolgreich abgeschlossen wurde. Nähere Informationen liegen der Landesregierung hierzu nicht vor. Frage 4: Welche Bedeutung misst die Landesregierung einer intensiven Bürgerbeteiligung für den Erfolg der Planungswerkstatt bei? Frage 5: Wie steht die Landesregierung dazu, dass in das Verfahren ein repräsentatives Meinungsbild in Form einer Bürgerbefragung einfließen sollte? Zu Fragen 4 und 5: Die Landesregierung begrüßt eine intensive Bürgerbeteiligung gerade auch im Rahmen von Planungswerkstätten. Dies war Presseberichten zufolge in Potsdam der Fall. Erfahrungen und Engagement der Bürgerinnen und Bürger, die in die Entwicklung eines Gebietes einfließen, führen erfahrungsgemäß zu mehr gesellschaftlichem Zusammenhalt und Identifikation mit dem Entstandenen.