Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2128 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 767 des Abgeordneten Christoph Schulze der BVB / FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/1827 Gewinnung von Rohstoffen Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 767 vom 24.06.2015: Im Amt Schenkenländchen in Märkisch Buchholz im Landkreis Dahme-Spreewald bemüht sich ein großes internationales Unternehmen, eine fossile Rohstoffquelle, die zu DDR-Zeiten prospektiert wurde und die nach 1990 von der Treuhand an diesen internationalen Konzern verkauft wurde, nunmehr zu erschließen und auszubeuten. Erst seit kurzem sind die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde davon informiert und es gibt zahlreiche Fragen zu Hintergründen, Sinn, Zweck, Nutzen, Chancen und Risiken des Projektes. Aus diesem Grunde frage ich die Landesregierung: 1. Welches Unternehmen hat nach 1990 von der Treuhandanstalt diese Rohstoffreserve in der Umgebung von Märkisch Buchholz gekauft? 2. Um welche Rohstoffquelle/Rohstoffreserve handelt es sich? 3. Welche Mengen an Rohstoff sind an der Lagerstätte vermutet bzw. bestätigt fündig? 4. Wann wurde der Landesregierung bzw. der zuständigen Landesbehörde angezeigt, dass man gedenkt, diese Lagerstätte nunmehr wirtschaftlich nutzen zu wollen? 5. Welche Landesbehörde ist zuständig? Bitte konkret Adresse und die zuständige Abteilung und das zuständige Referat. 6. Welche Schritte hat die Gemeinde bzw. das Amt unternommen, um sich mit diesem Vorhaben auseinanderzusetzen? 7. Ist der Landesregierung bekannt, welche Investitionen dort vor Ort getätigt werden sollen? 8. Ist der Landesregierung bekannt, welche Investitionssumme das Unternehmen vor Ort investieren will? 9. Ist der Landesregierung bekannt, wie viele Arbeitsplätze dort geschaffen wer-den sollen und wenn ja, in welchen Bereichen? 10. Trifft es zu, dass sich die Rohstoffförderung mitten in einem Landschaftsschutzgebiet befindet und dass auch das umliegende Biosphärenreservat und Naturschutzgebiete im unmittelbaren Einflussbereich der Rohstoffgewinnung liegen? Wenn ja, welche? 11. Wie stellt sich die Landesregierung zu diesem Vorhaben? Welche Chancen und welche Risiken sieht die Landesregierung bei diesem Projekt? 12. Wo können Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Umweltinformationsgesetzes bzw. des Akteneinsichtsrechtsgesetzes für das Land Brandenburg sich konkret über das Vorhaben informieren und Akteneinsicht in die entsprechenden Unterlagen für dieses Vorhaben nehmen? 13. Gibt es für die Akteneinsicht irgendwelche Restriktionen? D.h., dass bestimmte Akten durch Bürgerinnen und Bürger nicht eingesehen werden können oder dürfen? Wenn ja, welche mit welcher Begründung und auf welcher Rechtsgrundlage? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: In der Kleinen Anfrage wird keine konkrete Lagerstätte benannt. Seitens des Ministeriums für Wirtschaft und Energie wird aufgrund der Präambel zur Kleinen Anfrage davon ausgegangen, dass hier die Erdgaslagerstätte Märkisch Buchholz gemeint ist. Frage 1: Welches Unternehmen hat nach 1990 von der Treuhandanstalt diese Rohstoffreserve in der Umgebung von Märkisch Buchholz gekauft? zu Frage 1: Die Treuhandanstalt hat das Bergwerkseigentum an dem rund 48 km² großen Bergwerksfeld Märkisch Buchholz mit Vertrag vom 27.05.1994 an die Erdöl-Erdgas Gommern GmbH rechtsgeschäftlich veräußert . Aktuelle Inhaberin des Bergwerkseigentums ist infolge weiterer Veräußerungen bzw. Übertragungen durch Verschmelzung derzeit die GDF SUEZ E&P Deutschland GmbH. Frage 2: Um welche Rohstoffquelle/Rohstoffreserve handelt es sich? zu Frage 2: Das Bergwerkseigentum Märkisch Buchholz wurde zur Aufsuchung und Gewinnung von „flüssigen und gasförmigen Kohlenwasserstoffen“ sowie für „Formationen und Gesteine, die zur unterirdischen behälterlosen Speicherung geeignet sind“ verliehen. Frage 3: Welche Mengen an Rohstoff sind an der Lagerstätte vermutet bzw. bestätigt fündig? zu Frage 3: Die geologischen Vorräte bzgl. Erdgas werden mit 17,6 Mrd. m³ und bzgl. des Kondensates mit 630 Kilotonnen vermutet. Frage 4: Wann wurde der Landesregierung bzw. der zuständigen Landesbehörde angezeigt, dass man gedenkt, diese Lagerstätte nunmehr wirtschaftlich nutzen zu wollen? zu Frage 4: Der Hauptbetriebsplan „Konservierte Gas- und Beobachtungssonden auf dem Bergwerksfeld Märkisch Buchholz“ wurde 1993 zugelassen und zuletzt 2013 verlängert. Mit Schreiben vom 19.04.2013 reichte GDF Suez beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) Sonderbetriebspläne für die Erweiterung der bestehenden Bohrplätze, für die Aufwältigung (Wiedernutzbarmachung) und den Test der bestehenden Bohrungen ein. Diese Betriebspläne wurden 2013/2014 durch das LBGR nach einer Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zugelassen. Frage 5: Welche Landesbehörde ist zuständig? Bitte konkret Adresse und die zuständige Abteilung und das zuständige Referat. zu Frage 5: Zuständig ist das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR), Inselstraße 26, 03046 Cottbus. Zuständig für Berechtsams- und markscheiderische Fragen ist hier in der Abteilung 3 das Dezernat 33 „Markscheide- / Berechtsamswesen, Beteiligungsverfahren“. Zuständig für Betriebsplanzulassungen und Fragen der Bergaufsicht ist in der Abteilung 1 das Dezernat 14 „Tiefengeologie, Bohrlochbergbau, Rohstoffe“. Frage 6: Welche Schritte hat die Gemeinde bzw. das Amt unternommen, um sich mit diesem Vorhaben auseinanderzusetzen ? zu Frage 6: Der Landesregierung liegen keine kommunalaufsichlichen Informationen vor. Vertreter des LBGR informierten zum Thema während einer Stadtverordnetensitzung in Märkisch Buchholz am 21.05.2015 sowie während einer Einwohnerversammlung der Bürgerinnen und Bürger von Märkisch Buchholz im Rahmen eines Übersichtsvortrages mit anschließender Diskussion am 29.05.2015. Frage 7: Ist der Landesregierung bekannt, welche Investitionen dort vor Ort getätigt werden sollen? Frage 8: Ist der Landesregierung bekannt, welche Investitionssumme das Unternehmen vor Ort investieren will? zu den Fragen 7 und 8: Dem LBGR sind Planungsüberlegungen der GDF SUEZ E&P Deutschland GmbH bekannt. Konkrete Anträge, aus denen die geplanten Investitionen hervorgehen, liegen derzeit nicht vor. Frage 9: Ist der Landesregierung bekannt, wie viele Arbeitsplätze dort geschaffen werden sollen und wenn ja, in welchen Bereichen? zu Frage 9: Derzeit befindet sich das Vorhaben noch im Planungsstadium. Konkrete Angaben zu Arbeitsplätzen sind deshalb gegenwärtig nicht möglich. Frage 10: Trifft es zu, dass sich die Rohstoffförderung mitten in einem Landschaftsschutzgebiet befindet und dass auch das umliegende Biosphärenreservat und Naturschutzgebiete im unmittelbaren Einflussbereich der Rohstoffgewinnung liegen? Wenn ja, welche? zu Frage 10: Der Standort der möglichen Rohstoffförderung befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Dahme-Heideseen“. Der Standort befindet sich nicht innerhalb eines Biosphärenreservates oder eines Naturschutzgebietes. Frage 11: Wie stellt sich die Landesregierung zu diesem Vorhaben? Welche Chancen und welche Risiken sieht die Landesregierung bei diesem Projekt? zu Frage 11: Die Landesregierung steht der Gewinnung von Kohlenwasserstoffen im Land Brandenburg positiv gegenüber . Chancen bietet das Vorhaben in Hinsicht auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und der Generierung von Steuereinnahmen. Ferner stellt es einen Beitrag zur Versorgungssicherheit und zur Verminderung der Importabhängigkeit von Kohlenwasserstoffen dar. Mögliche Risiken bewegen sich im üblichen Bereich industrieller Unternehmungen und Fertigungsprozesse. Frage 12: Wo können Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Umweltinformationsgesetzes bzw. des Akteneinsichtsrechtsgesetzes für das Land Brandenburg sich konkret über das Vorhaben informieren und Akteneinsicht in die entsprechenden Unterlagen für dieses Vorhaben nehmen? zu Frage 12 Bürgerinnen und Bürger, aber auch Gemeinden und Unternehmen können die Unterlagen bzgl. der beim LBGR geführten Verfahren bzw. Vorhaben einsehen. Der Zugang kann durch Auskunftserteilung, Gewährung von Akteneinsicht oder in sonstiger Weise beim LBGR eröffnet werden. Frage 13: Gibt es für die Akteneinsicht irgendwelche Restriktionen? D.h., dass bestimmte Akten durch Bürgerinnen und Bürger nicht eingesehen werden können oder dürfen? Wenn ja, welche mit welcher Begründung und auf welcher Rechtsgrundlage? zu Frage 13: Eine Einsichtnahme nach Maßgabe des Umweltinformationsgesetzes ist grundsätzlich zu gewähren. Demnach hat jede Person einen Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen. Der Zugang kann abgelehnt oder eingeschränkt werden, wenn überwiegende öffentliche oder private Belange entgegenstehen. Dies ist im Einzelfall zu prüfen. Auch gemäß dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz besteht grundsätzlich ein Recht auf Akteneinsicht soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen.