Datum des Eingangs: 03.12.2014 / Ausgegeben:08.12.2014 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/213 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 43 des Abgeordneten Steeven Bretz der CDU-Fraktion Drucksache 6/77 Auswirkungen einer Reform der Netzentgelte auf den Strompreis in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 43 vom 06.11.2014: In Brandenburg zahlen Verbraucher die höchsten Strompreise im Bundesvergleich. Dies hängt unter anderem mit der Höhe der Netzentgelte zusammen, die in Brandenburg deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegen. Auf einer Konferenz zur Energiewende in Neustrelitz am 29. Oktober 2014 hat der Staatsekretär im Bundeswirtschaftsministerium Uwe Beckmeyer (SPD) angekündigt, er werde „das System der Netzentgelte überprüfen.“ Darüber hinaus hat die Landesregierung im Koalitionsvertrag niedergelegt, dass sie ein bundesweit einheitliches Netzentgelt auf der Ebene der Übertragungsnetze anstrebt. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche konkreten Schritte unternimmt die Landesregierung, um dieses bundesweit einheitliche Netzentgelt für Brandenburg zu erreichen? 2. In welchen Zeitrahmen möchte die Landesregierung die Vereinheitlichung der Netzentgelte auf Bundesebene erreichen? 3. Welche konkreten Kostensenkungen erwartet die Landesregierung aufgrund einer Vereinheitlichung der Netzentgelte auf Bundesebene beim Strompreis für den Verbraucher? 4. Welche konkreten Initiativen wird die Landesregierung zur Abschaffung der vermiedenen Netz- entgelte auf Bundesebene ergreifen? 5. Welche konkreten Kostensenkungen erwartet die Landesregierung aufgrund einer Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte beim Strompreis für den Verbraucher? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche konkreten Schritte unternimmt die Landesregierung, um dieses bundesweit einheitliche Netzentgelt für Brandenburg zu erreichen? Zu Frage 1: Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag und im Diskussionspapier des BMWi (Grünbuch) zur Energiewende festgehalten, das System der Netzentgelte dahingehend zu überprüfen, ob es den Anforderungen der Energiewende gerecht wird und eine faire Lastverteilung bei der Finanzierung der Netzinfrastruktur gewährleistet. Die Landesregierung Brandenburg wird sich in den dazu eingeleiteten Konsultationsprozess einbringen und über die Mitgliedschaft in den Plattformen der Energiewende und den Gremien der Bundesnetzagentur das im Koalitionsvertrag niedergelegte Anliegen vertreten. Das Land Brandenburg hat sich bereits in den vergangenen Jahren für eine gerechte Verteilung der Kosten der Energiewende eingesetzt. Auf die Netzentgelte bezogen verweist die Landesregierung auf den Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz vom 4./5. Juni 2012, in dem das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gebeten wurde, im Jahr 2014 eine Datenanalyse zur bundesweiten Umlage der EEG-bedingten Netzbetriebskosten vorzunehmen. Frage 2: In welchen Zeitrahmen möchte die Landesregierung die Vereinheitlichung der Netzentgelte auf Bundesebene erreichen? zu Frage 2: Da es sich um bundesweite Vorschriften handelt, können Angaben zu dem Zeitrahmen nicht gemacht werden. Frage 3: Welche konkreten Kostensenkungen erwartet die Landesregierung aufgrund einer Vereinheitlichung der Netzentgelte auf Bundesebene beim Strompreis für die Verbraucher? Zu Frage 3: Die möglichen Kostensenkungen hängen von verschiedenen Kriterien ab. Dazu gehören der Ausbaustand der Erneuerbaren Energien, die Investitionszyklen sowie die Bevölkerungs- und Industriedichte. Eine konkrete Angabe zur Höhe der zu erwartenden Kostensenkungen ist deshalb nicht möglich. Frage 4: Welche konkreten Initiativen wird die Landesregierung zur Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte auf Bundesebene ergreifen? Zu Frage 4: Das Land Brandenburg hat dieses Anliegen wiederholt im Rahmen verschiedener Gremien, unter anderem im Bundesrat, vorgetragen. Ein hierzu von Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern im Gesetzgebungsverfahren zur EEG-Novelle 2014 eingebrachter Änderungsvorschlag zur Stromnetzentgeltverordnung hat im Bundesrat keine Mehrheit gefunden. Brandenburg wird sich im Rahmen der vorgesehenen Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur Umsetzung der Energiewende weiterhin für die Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte einsetzen. Frage 5: Welche konkreten Kostensenkungen erwartet die Landesregierung aufgrund einer Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte beim Strompreis für den Verbraucher? Zu Frage 5: Die Landesregierung verfügt über keine aktuellen Daten zu den Aufwendungen der Verteilernetzbetreiber für die vermiedenen Netzentgelte im Land Brandenburg. Nach Angaben des Übertragungsnetzbetreibers 50 Hertz würde im 50Hertz Netzgebiet (neue Bundesländer sowie Hamburg und Berlin) eine Nettoentlastung der Verbraucher von rund 46 Millionen Euro/a eintreten.