Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2138 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 780 des Abgeordneten Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/1859 Wortlaut der Kleinen Anfrage 780 vom 26.06.2015: Finanzierung Lärmschutz Nuthestraße Potsdam Der motorisierte Individualverkehr auf der Nuthestraße in Potsdam hat seit 1990 erheblich zugenommen . So hat z. B. die Ansiedlung des Sterncenters und des Einrichtungshauses Porta zu einer deutlichen Verstärkung des Autoverkehrs geführt. Mit dem Ausbau der Nuthestraße als Zubringer zum BER ist eine weitere Verschärfung der Verkehrsdichte zu erwarten. Die unmittelbaren Anlieger der Nuthestraße im Wohngebiet Am Stern fordern seit langem einen wirksamen Lärmschutz. Der Bau einer Lärmschutzwand wird jedoch mit dem Verweis auf die nicht erreichten Lärmschutzgrenzen vom Land abgelehnt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Lärmbelastung an der Nuthestraße im Bereich Am Stern seit 1990 entwickelt? 2. Welche Werte hat die letzte Messung der Lärmbelastung durch den Straßenverkehr ergeben? 3. Mit welchem Zuwachs an Lärm ist durch die absehbare Zunahme des Straßenverkehrs (BER) zu rechnen? 4. Mit welchen geeigneten Mitteln soll der Lärm künftig minimiert werden? 5. Unter welchen Voraussetzungen und wann könnte durch eine gemeinschaftliche Anstrengung z. B. in Form einer Drittelfinanzierung vom Land, der Stadt und den Anwohnern eine Lärmschutzwand finanziert werden? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hat sich die Lärmbelastung an der Nuthestraße im Bereich Am Stern seit 1990 entwickelt? Zu Frage 1: Durch die Motorisierungsentwicklung insbesondere seit 1990 ist auch die Lärmbelastung durch die L 40 angestiegen. Die Entwicklung der Lärmbelastung wird mit der Straßenverkehrsprognose 2025 abgebildet (vgl. dazu auch Antwort zu Frage 4). Frage 2: Welche Werte hat die letzte Messung der Lärmbelastung durch den Straßenverkehr ergeben? Zu Frage 2: Von der Straßenbauverwaltung wurde keine Lärmmessung durchgeführt. Soweit für die Beurteilung von Lärmschutzansprüchen, z. B. bei der wesentlichen Änderung einer Straße im Sinne der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV), die Einhaltung von Immissionsschutzgrenzwerten geprüft werden muss, erfolgt dies mittels einer Lärmberechnung. Frage 3: Mit welchem Zuwachs an Lärm ist durch die absehbare Zunahme des Straßenverkehrs (BER) zu rechnen ? Zu Frage 3: Bei der Straßenverkehrsprognose 2025 ist die Belastung durch den Flughafen BER, das GVZ Großbeeren und andere Verkehrserzeuger bereits enthalten. Frage 4: Mit welchen geeigneten Mitteln soll der Lärm künftig minimiert werden? Zu Frage 4: Im Jahre 2000 wurden auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses zur Anbindung eines Standstreifens die Ansprüche auf Lärmvorsorge geprüft und, soweit diese dem Grunde nach bestanden , durch die Finanzierung von Lärmschutzfenstern abgegolten. Im Jahre 2008/09 wurde auf Grundlage der für Landesstraßen geltenden Lärmsanierungsgrenzwerte der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung sowie anhand der Prognosebelastung 2025 geprüft, ob die entsprechenden Voraussetzungen für eine Lärmschutzwand vorliegen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Orientierungswerte nicht erreicht wurden. Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg wird im Rahmen der Deckenerneuerung eine moderne lärmarme Asphaltdeckschicht einbauen. Frage 5: Unter welchen Voraussetzungen und wann könnte durch eine gemeinschaftliche Anstrengung z. B. in Form einer Drittelfinanzierung vom Land, der Stadt und den Anwohnern eine Lärmschutzwand finanziert werden? Zu Frage 5: Wie bereits zu Frage 4 erläutert, besteht kein Anspruch auf Lärmvorsorgemaßnahme. Ebenfalls liegen die Voraussetzungen für eine Lärmsanierung nicht vor. Das Land hat daher keine Möglichkeit, sich finanziell an einer Lärmschutzwand zu beteiligen. Nach hier vorliegenden Informationen hat der Hauptausschuss der Stadt Potsdam in seiner Sitzung am 13.05.2015 mit großer Mehrheit eine Beteiligung an der Errichtung einer Lärmschutzwand abgelehnt.