Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2140 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 812 des Abgeordneten Andreas Kalbitz AfD-Fraktion Drucksache 6/1918 Teilprivatisierung der FBB Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 812 vom 01.07.2015: Ein möglicher Teilverkauf des Flughafens BER sorgt für Unstimmigkeit unter den Gesellschaftern. Seit einem Jahr prüft die Flughafengesellschaft der Länder Berlin, Brandenburg und des Bundes den Einstieg eines strategischen Investors. Favorisiert würde der Einstieg eines privaten Mitgesellschafters mit einem Anteil von 49,9 Prozent zwei Jahre nach der geplanten Inbetriebnahme. Mehrere Interessenten, u.a. aus Skandinavien und Katar, hätten angeblich bereits Interesse bekundet. Angeblich käme die Flughafengesellschaft jedoch nach internen Berechnungen zu dem Ergebnis, dass der aktuelle Preis, den ein Investor zu zahlen hätte, sogar negativ sei. Ich frage die Landesregierung: 1. Welchen Zeithorizont hat die Betreibergesellschaft bei der Berechnung des Marktwertes angenommen , wenn nach der Einpreisung der Risiken und der zu erwartenden Gewinne eine negative zu leistende Investition für Investoren errechnet worden ist (was einer faktischen Zahlung an den Investor von der Betreibergesellschaft entsprechen würde)? 2. Welche Risiken wurden konkret wie in die Berechnung einbezogen? 3. Welche Gewinnerwartungen wurden konkret wie in die Berechnung einbezogen? 4. Welche Szenarien bei der Berechnung des Veräußerungswertes der Anteile erfolgt? 5. Wie und wann will die Landesregierung das Parlament bzw. den Sonderausschuss BER über in der Betreibergesellschaft besprochene Themen, wie z.B. eine Teilprivatisierung, informieren? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welchen Zeithorizont hat die Betreibergesellschaft bei der Berechnung des Marktwertes angenommen, wenn nach der Einpreisung der Risiken und der zu erwartenden Gewinne eine negative zu leistende Investition für Investoren errechnet worden ist (was einer faktischen Zahlung an den Investor von der Betreibergesellschaft entsprechen würde)? Frage 2: Welche Risiken wurden konkret wie in die Berechnung einbezogen? Frage 3: Welche Gewinnerwartungen wurden konkret wie in die Berechnung einbezogen? Frage 4: Welche Szenarien bei der Berechnung des Veräußerungswertes der Anteile erfolgt? zu den Fragen 1 bis 4: Die FBB prüft mit Billigung aller drei Gesellschafter im Zusammenhang mit der weiteren Unternehmensfinanzierung auch die Gewinnung privater Investoren. Auf der Grundlage ihrer Businessplanung hat die Gesellschaft dabei die Zahlungsströme der Jahre 2015 bis 2035 unter Einbeziehung von Annahmen betreffend Investitionsmaßnahmen zugrunde gelegt und auch baulich-technische sowie operative Risiken betrachtet. Im Hinblick auf die Vertraulichkeit sieht die Landesregierung vor dem Hintergrund der Veröffentlichung der Antwort auf die Kleine Anfrage als Landtagsdrucksache zu den einzelnen Risiken sowie den Ergebniserwartungen an dieser Stelle von weiteren Angaben ab. Eine von der FBB angestellte Variantenbetrachtung ergibt – vor dem Hintergrund des für den Planungszeitraum deutlich positiven Unternehmenswerts der FBB –, dass die Gewinnung eines privaten Investors perspektivisch ein möglicher Weg der Unternehmensfinanzierung sein kann. Die FBB wird die Prüfungen – auch im Hinblick auf die zeitliche Gestaltung – weiter vertiefen; die weiteren Ergebnisse werden nach Vorliegen im Gesellschafterkreis zu bewerten sein. Frage 5: Wie und wann will die Landesregierung das Parlament bzw. den Sonderausschuss BER über in der Betreibergesellschaft besprochene Themen, wie z.B. eine Teilprivatisierung, informieren? zu Frage 5: Die Landesregierung wird den Sonderausschuss BER darüber informieren, wie die weitere Finanzierung des BER-Projekts vorgesehen ist, sobald eine Entscheidung über die Wahl zwischen den Finanzierungsvarianten getroffen ist.