Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2141 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 813 des Abgeordneten Andreas Kalbitz AfD-Fraktion Drucksache 6/1919 Finanzierung der Kapazitätserweiterungen des BER Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 813 vom 01.07.2015: Laut Presseinformationen will bei der Finanzierung des Flughafens BER der Senat von Berlin einen anderen Weg als die Miteigentümer Brandenburg und der Bund gehen. Jene 407 Millionen Euro, die Berlin für die Fertigstellung des Airports beisteuern muss, werden bis 2017 ratenweise aus dem Landeshaushalt finanziert. Für weitere 407 Millionen Euro, die hauptsächlich für den Ausbau des Flughafens gebraucht werden, will der Senat nicht auch noch die Steuerzahler in Anspruch nehmen. Die FBB soll entsprechende Kredite aufnehmen, für die das Land Berlin zu 80 Prozent bürgen will. Der Bund wiederum will offenbar seinen Anteil für die Fertigstellung und den Ausbau in Höhe von 572 Millionen Euro aus dem eigenen Haushalt zuschießen. (Quelle: Tagesspiegel vom 22.06.2012) Ich frage die Landesregierung: 1. Inwiefern findet zwischen den Gesellschaftern eine Absprache über die Finanzierungsart ihrer aufzubringenden Gesellschaftsanteile statt? 2. Welche Auswirkungen hat die als Kredit benannte Finanzierung durch das Land Brandenburg als sogenanntes „Sondervermögen“ im Vergleich zu den anderen genannten Finanzierungsmöglichkeiten ? 3. Welche Unterschiede bestehen zwischen der Kreditgabe des Landes Brandenburg („Sondervermögen “) und der Einbringung von Mitteln aus dem Landeshaushalt von Berlin und des Bundes? 4. Werden die einzubringenden Mittel der Gesellschafter als Eigenkapital der Betreiber deklariert? 5. Führt eine Erhöhung des Eigenkapitalanteils eines einzelnen Gesellschafters zu einer Verschiebung der Gesellschafteranteile an der FBB? 6. Wie gedenkt das Land Brandenburg mit dem „Sondervermögen“ für die FBB umzugehen, wenn die andersartigen Finanzierungswege der anderen Gesellschafter nicht kompatibel sein sollten mit der beabsichtigten Kreditabgabe? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwiefern findet zwischen den Gesellschaftern eine Absprache über die Finanzierungsart ihrer aufzubringenden Gesellschaftsanteile statt? zu Frage 1: Die Gesellschafter haben am 17.04.2015 – unter Haushalts- und EU-Vorbehalt - beschlossen, für die Inbetriebnahme des BER bedarfsgerechte Kapitalzuführungen in Höhe von bis zu 1.107 Mio. € an die FBB zu leisten. Sie beabsichtigen einvernehmlich, der FBB diese Kapitalzuführungen in Form von Gesellschafterdarlehen zur Verfügung zu stellen. Zur Absicherung einer weiteren Fremdfinanzierung i.H.v. bis zu 1,1 Mrd. € haben die Gesellschafter – gleichfalls einvernehmlich - ihre Bereitschaft zur Bereitstellung zusätzlicher Bürgschaftsrahmen erklärt. Der brandenburgische Haushaltsgesetzgeber hat in das Haushaltsgesetz 2015/2016 eine Bürgschaftsermächtigung i.H.v. bis zu 407 Mio. € aufgenommen. Frage 2: Welche Auswirkungen hat die als Kredit benannte Finanzierung durch das Land Brandenburg als sogenanntes „Sondervermögen“ im Vergleich zu den anderen genannten Finanzierungsmöglichkeiten? Frage 3: Welche Unterschiede bestehen zwischen der Kreditgabe des Landes Brandenburg („Sondervermögen“) und der Einbringung von Mitteln aus dem Landeshaushalt von Berlin und des Bundes? zu den Fragen 2 bis 3: Wie in der Antwort zur Frage 1 dargestellt besteht zwischen den Gesellschaftern Einvernehmen die Kapitalzuführungen in Form von Gesellschafterdarlehen zu leisten. Die Gründe für die Finanzierung des brandenburgischen Anteils aus dem Sondervermögen sind in der Begründung zum Entwurf der Landesregierung zum Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Finanzierungsfonds Flughafen BER (Landtagsdrucksache 6/1159) ausgeführt. Für die FBB als Darlehensnehmerin ist die Darlehensvergabe aus dem Haushalt und dem Sondervermögen wirkungsgleich. Frage 4: Werden die einzubringenden Mittel der Gesellschafter als Eigenkapital der Betreiber deklariert? zu Frage 4: Kapitalzuführungen der Gesellschafter in Form von Darlehen sind rückzahlbar und werden damit nicht Teil des Eigenkapitals. Frage 5: Führt eine Erhöhung des Eigenkapitalanteils eines einzelnen Gesellschafters zu einer Verschiebung der Gesellschafteranteile an der FBB? zu Frage 5: Wie in der Antwort zur Frage 4 ausgeführt sollen die bis zu 1.107 Mio. € nicht in das Eigenkapital eingezahlt , sondern als Darlehen gewährt werden. Dies berührt die Geschäftsanteile nicht. Das gleiche Ergebnis würde für eine Einzahlung in die Kapitalrücklage – die Teil des Eigenkapitals ist - gelten. Die Höhe und Verhältnisse der Geschäftsanteile werden ausschließlich durch Einzahlungen in das Stammkapital berührt. Frage 6: Wie gedenkt das Land Brandenburg mit dem „Sondervermögen“ für die FBB umzugehen, wenn die andersartigen Finanzierungswege der anderen Gesellschafter nicht kompatibel sein sollten mit der beabsichtigten Kreditabgabe? zu Frage 6: Siehe Antwort zu den Fragen 2 bis 3.