Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2142 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 814 des Abgeordneten Andreas Kalbitz AfD-Fraktion Drucksache 6/1920 Privatisierungsabsichten der Gesellschafter der FBB GmbH Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 814 vom 01.07.2015: Auf die Großen Anfrage 13 aus der 5. Legislaturperiode (Drucksache 5/3119) gab die Landesregierung Antwort (Drucksache 5/3819). Zwei Fragen bezogen sich auf die Privatisierungsabsichten der Gesellschafter und die Antworten sind: „Für 2011 wird – anders als im Geschäftsjahr 2010, in dem die FBS einen Jahresüberschuss erwirtschaftet hat - mit einem Jahresfehlbetrag gerechnet. Dies ist eine Folge der hohen Investitionen in den Bau des Flughafens und der Tatsache, dass aus dessen Betrieb erst nach Eröffnung Erträge erwirtschaftet werden können. In den Jahren nach der Inbetriebnahme werden den Erträgen die Finanzierungskosten der Investitionen gegenüberstehen, so dass Jahresüberschüsse erwirtschaftet werden, soweit die Erträge die Aufwendungen einschließlich der Finanzierungskosten und Abschreibungen übersteigen.“, sowie „Die Gesellschafter Land Brandenburg, Land Berlin und Bundesrepublik Deutschland haben sich aufgrund der Erfahrungen aus dem zurückliegenden Privatisierungsanlauf einvernehmlich dazu entschieden , dass der Flughafen unter ihrer Anteilseignerschaft von der FBS geplant und gebaut wird. Der Gesellschafter Bund hat erklärt, er werde die Veräußerung seines Anteils zu einem von ihm zu bestimmenden Zeitpunkt nach 2013 prüfen; für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Inbetriebnahme haben die drei Gesellschafter Beständigkeitserklärungen für ihre Beteiligungen an der FBS abgegeben. Seitens der Länder Brandenburg und Berlin bestehen derzeit keine Planungen zur Veräußerung ihrer Anteile . Bei einer möglichen Privatisierung ist auch eine fortbestehende Haftung aus der Bürgschaft der Länder Brandenburg und Berlin und des Bundes zu beachten.“ Ich frage die Landesregierung: 1. Wann wird der BER so profitabel arbeiten, so dass dessen Privatisierung für die Privatwirtschaft hinreichend attraktiv wäre, basierend auf den aktuellen Erkenntnissen? 2. Ist von Seiten der Gesellschafter, basierend auf den aktuellen Erkenntnissen, eine Privatisierung des BER geplant? Wenn ja, in welchem Zeithorizont und anhand welcher Kriterien? 3. Entspricht es nach wie vor dem Sachstand, dass bei einer möglichen Privatisierung trotzdem eine Haftung aus der Bürgschaft der Länder Brandenburg und Berlin und des Bundes fortbesteht? 4. Besteht die Absicht des Gesellschafters Bund, bezüglich der Prüfung einer Veräußerung seines Anteils für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Inbetriebnahme, immer noch? 5. Gibt es aktuell von Seiten des Landes Brandenburg bzw. des Landes Berlin Pläne zur Veräußerung ihrer Anteile? Wenn ja, inwiefern wird eine Verschiebung der Gesellschafteranteile stattfinden ? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wird der BER so profitabel arbeiten, so dass dessen Privatisierung für die Privatwirtschaft hinreichend attraktiv wäre, basierend auf den aktuellen Erkenntnissen? zu Frage 1: Über die Antwort zu der Großen Anfrage 13 (Drucksache 5/3119) hinaus sieht sich die Landesregierung - angesichts der Veröffentlichung der Antwort auf die Kleine Anfrage als Landtagsdrucksache - aus rechtlichen Gründen gehindert an dieser Stelle weitere Einzelheiten zu nennen, da die erfragten Details Geschäftsgeheimnisse der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH berühren. Frage 2: Ist von Seiten der Gesellschafter, basierend auf den aktuellen Erkenntnissen, eine Privatisierung des BER geplant? Wenn ja, in welchem Zeithorizont und anhand welcher Kriterien? zu Frage 2: Die Gesellschafter haben keine Festlegungen hinsichtlich einer Privatisierung getroffen. Frage 3: Entspricht es nach wie vor dem Sachstand, dass bei einer möglichen Privatisierung trotzdem eine Haftung aus der Bürgschaft der Länder Brandenburg und Berlin und des Bundes fortbesteht? zu Frage 3: Bestehende Bürgschaften werden durch eine Änderung der Anteilsverhältnisse nicht berührt. Frage 4: Besteht die Absicht des Gesellschafters Bund, bezüglich der Prüfung einer Veräußerung seines Anteils für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Inbetriebnahme, immer noch? zu Frage 4: Der Landesregierung sind keine dahingehenden Absichten des Gesellschafters Bund bekannt. Frage 5: Gibt es aktuell von Seiten des Landes Brandenburg bzw. des Landes Berlin Pläne zur Veräußerung ihrer Anteile? Wenn ja, inwiefern wird eine Verschiebung der Gesellschafteranteile stattfinden? zu Frage 5: Siehe Antwort zu Frage 2.