Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2146 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 756 der Abgeordneten Thomas Jung und Andreas Galau AfD-Fraktion Drucksache 6/1797 Landesmittel für Hochseejachten Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 756 vom 22.06.2015: In 37 Fällen förderte das Land Brandenburg - so der Landesrechnungshof - Luxusjachten mit Steuergeldern . Bei einem Förderprogramm für Luxusjachten waren in den Jahren 2007 bis 2010 insgesamt 18,3 Millionen Euro ausgereicht worden. Kaum ein Arbeitsplatz wurde dabei geschaffen. Die Jachten selbst wurden und werden zu vierstelligen Wochenmieten verliehen. Angeblich wurde das Förderprogramm nach dem Bericht gestoppt. Jetzt kam heraus, dass in einem Fall die vierte und letzte Tranche von über 60.000 Euro im April 2015 ausgereicht wurde, als die Staatsanwaltschaft bereits schon fast ein halbes Jahr lang in dem Fall ermittelte. In einem aktuellen Fall vor dem Potsdamer Landgericht geht es um den Verdacht des Subventionsbetrugs . Zwei Unternehmer aus Rügen hatten am Zernsee in Werder geplant, einen Standort für 20 Hochseejachten aufzubauen, den das Land mit 1,25 Millionen förderte. Wir fragen die Landesregierung: 1. Warum wurde bei der Landesinvestitionsbank der Antrag der beiden Unternehmer aus Rügen nicht hinreichend geprüft? 2. Warum wurde trotz der Ermittlungen noch die letzte Tranche im April 2015 gezahlt? 3. Wie viele weitere vermeintliche Hochseejachten muss der Steuerzahler derzeit noch in Brandenburg subventionieren, während es etwa in Mecklenburg eine solche Subventionierung nicht gibt? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung Zum 13.07.2011 hat das seinerzeitige Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten die Förderung von Booten eingestellt. Der Förderausschluss für Boote wurde ab 01.01.2012 in die Richtlinien zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" aufgenommen und ist bis heute gültig (vgl. auch Antwort zu Frage 3). Zu dem hier angesprochenen Einzelvorhaben hat sich das Ministerium für Wirtschaft und Energie (MWE) nach Anklageerhebung von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) unterrichten lassen. Frage 1: Warum wurde bei der Landesinvestitionsbank der Antrag der beiden Unternehmer aus Rügen nicht hinreichend geprüft? zu Frage 1: Der Förderantrag wurde nach Darlegung der ILB nach den geltenden Regularien ordnungsgemäß geprüft und bearbeitet. Über die vorgeschriebene Prüfroutine hinaus wurden zusätzliche Nachweise u.a. zur Angemessenheit der beantragten Kosten angefordert und zusätzliche Maßnahmen (insgesamt fünf Vor-Ort-Kontrollen) ergriffen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Vorhabens und insbesondere die Errichtung einer Betriebsstätte in Brandenburg zu kontrollieren. Frage 2: Warum wurde trotz der Ermittlungen noch die letzte Tranche im April 2015 gezahlt? zu Frage 2: Die ILB hat die letzte Rate ausgezahlt, weil sie nach Prüfung des Auszahlungsbetrages und nach Prüfung des Verwendungsnachweises bei der Auszahlung zu der Auffassung gekommen ist, dass die Auszahlungsvoraussetzungen vorliegen. Insbesondere bestanden für sie bei der Auszahlung keine Anhaltspunkte für überhöhte Rechnungsbeträge. Dass in dem Strafverfahren ein solcher Vorwurf erhoben wird, hat die ILB erst den Pressemitteilungen bei der Eröffnung dieses Verfahrens entnommen. Frage 3: Wie viele weitere vermeintliche Hochseejachten muss der Steuerzahler derzeit noch in Brandenburg subventionieren, während es etwa in Mecklenburg eine solche Subventionierung nicht gibt? zu Frage 3: Zum 13.07.2011 hat das seinerzeitige Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten abweichend von der geltenden Richtlinie die Förderung von Booten eingestellt. Der Förderausschluss für Boote wurde ab 01.01.2012 in die Richtlinien zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" aufgenommen und ist bis heute gültig. Vor dem 13.07.2011 bewilligte Förderanträge unterliegen dem Bestandsschutz. Hier prüft die ILB die ordnungsgemäße Durchführung der Vorhaben, die Verwendungsnachweise und Auszahlungsanträge sowie den Nachweis der Langzeitauflagen (Boote unterliegen einer 10 jährigen Zweckbindungsfrist).