Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2147 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 762 des Abgeordneten Andreas Kalbitz AfD-Fraktion Drucksache 6/1803 Elektromobilität in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 762 vom 19.06.2015: Am 11. Juni wurde das „Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen ergeben sich aus dem „Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge“ für Brandenburg? 2. Ergibt sich aus dem Bundesgesetz ein Änderungsbedarf bei Landesgesetzen oder -vorschriften? Welcher wäre das konkret? Bis soll dieser umgesetzt werden? 3. Hat die Landesregierung ein Konzept zur Elektromobilität? Wenn ja, wie lautet dieses? 4. Mit welchen Maßnahmen fördert die Landesregierung die Elektromobilität (Ggf. bitte aufschlüsseln nach Einzelmaßnahmen und Förderumfang)? 5. Wie schätzt die Landesregierung die infrastrukturellen Voraussetzungen für Elektromobilität in Brandenburg ein? 6. Welche Investitionen sind zur flächendeckenden Gewährleistung der Elektromobilität in Brandenburg erforderlich? 7. Wie schätzt die Landesregierung die Wirtschaftlichkeit der Elektromobilität ein? 8. Wie schätzt die Landesregierung generell das Potential der Elektromobilität aufgrund der momentanen technologischen Reife ein? 9. Wie prognostiziert die Landesregierung die Verbreitung der Elektromobilität in Brandenburg für die Jahre 2020 und 2030? 10. Gibt es auf dem Feld der Elektromobilität eine Zusammenarbeit mit dem Land Berlin? Wenn ja, wie gestaltet sich diese? 11. Welche Unternehmen und Institutionen sind in Brandenburg im Bereich der Elektromobilität tätig? Welche Schwerpunkte setzen diese? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen ergeben sich aus dem „Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge“ für Brandenburg? zu Frage 1: Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen aus dem „Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge“ für Brandenburg sind nicht abschätzbar. Das o.g. Gesetz regelt die bundesweit einheitliche Kennzeichnung für elektrisch betriebene Fahrzeuge und räumt den Kommunen die Möglichkeit ein, u. a. eine Parkbevorrechtigung und Parkgebührenbefreiung für E-Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum zu ermöglichen. Ob die Kommunen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, liegt in deren Zuständigkeit. Nähere Informationen zur Anwendungsbreite liegen der Landesregierung nicht vor. Frage 2: Ergibt sich aus dem Bundesgesetz ein Änderungsbedarf bei Landesgesetzen oder -vorschriften? Welcher wäre das konkret? Bis soll dieser umgesetzt werden? zu Frage 2: Nein. Frage 3: Hat die Landesregierung ein Konzept zur Elektromobilität? Wenn ja, wie lautet dieses? zu Frage 3: Die gemeinsame Bewerbung der Region Berlin-Brandenburg auf einen von der Bundesregierung ausgeschriebenen Wettbewerb bekam im April 2012 (bis 2016) als eine von vier Schaufensterregionen für Elektromobilität den Zuschlag. Als „Internationales Schaufenster Elektromobilität Berlin-Brandenburg“ verbindet die Hauptstadtregion die jeweiligen Standortvorteile beider Länder in einem Praxislabor, in dem die Forschung, Entwicklung und Demonstration alternativer Antriebe gefördert und gelebt wird. Die Bundesregierung fördert hier auf Beschluss des Deutschen Bundestages die Forschung und Entwicklung von alternativen Antrieben. Insgesamt stellt der Bund für das Schaufensterprogramm Fördermittel in Höhe von 180 Mio. € bereit. In den groß angelegten regionalen Demonstrations- und Pilotvorhaben wird Elektromobilität an der Schnittstelle von Energiesystem, Fahrzeug und Verkehrssystem erprobt. In der Region Berlin-Brandenburg werden praktische Anwendungen der Elektromobilität getestet und industriell verwertet. Konzepte, die hier erfolgreich sind, werden international Anwendung finden. Daher ist das Ziel für das Jahr 2020, ein international anerkanntes Vorbild der Elektromobilität zu sein. Elektromobilität erfordert ein langfristiges Engagement aller beteiligten Akteure. Die Region hat daher mit dem Aktionsprogramm „Berlin-Brandenburg elektrisiert - Aktionsprogramm Elektromobilität 2020“ im Jahr 2014 einen gemeinsamen Strategierahmen zur Elektromobilität der Länder Berlin und Brandenburg sowie von Unternehmen, Wissenschaft und Verbänden der Region vorgelegt und Aktions- und Handlungsfelder dieser Strategie definiert. Frage 4: Mit welchen Maßnahmen fördert die Landesregierung die Elektromobilität (Ggf. bitte aufschlüsseln nach Einzelmaßnahmen und Förderumfang)? zu Frage 4: Wesentliche Förderansätze zur Elektromobilität in Brandenburg ergeben sich aus dem länderübergreifenden Engagement mit Berlin im Rahmen des Schaufensters für Elektromobilität. Im Rahmen der Technologie- und Innovationsförderung des MWE stehen die neuen Richtlinien ‚ProFIT Brandenburg‘ und ‚Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG)‘ auch zur Förderung von Projekten aus dem Bereich ‚Elektromobilität‘ zur Verfügung, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Der Förderumfang richtet sich nach den in den Richtlinien geregelten Konditionen. Frage 5: Wie schätzt die Landesregierung die infrastrukturellen Voraussetzungen für Elektromobilität in Brandenburg ein? zu Frage 5: Der aktuelle Bericht der Nationalen Plattform für Elektromobilität geht davon aus, dass deutschlandweit bis zum Jahr 2020, bezogen auf 1 Mio. Elektrofahrzeuge, rund 70.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte sowie 7.000 Schnellladepunkte erforderlich sind. Über eine regional differenzierte Bedarfsanalyse liegen der Landesregierung Brandenburg keine Erkenntnisse vor. Frage 6: Welche Investitionen sind zur flächendeckenden Gewährleistung der Elektromobilität in Brandenburg erforderlich? zu Frage 6: Die Entwicklung der Elektromobilität wird einen weitreichenden Wandel entlang des gesamten Wertschöpfungssystems bewirken, erfordert allerdings eine bereichsübergreifende Vernetzung der Akteure aus Industrie, Energie, Mobilität und Verkehr. Elektromobilität setzt neben der Elektrifizierung des Antriebsstranges ein innovatives Gesamtsystem aus Fahrzeug, Energieversorgung und Verkehrsinfrastruktur voraus. In der aktuellen Phase des Markthochlaufes der Elektromobilität muss die Marktfähigkeit der daraus resultierenden Produkte und Dienstleistungen noch mit förderpolitischen Maßnahmen finanziell unterstützt werden. Dies zeigt auch das starke Engagement der bundespolitischen Ebene im Bereich Forschung & Entwicklung, Modellregionen und Schaufenstervorhaben der Elektromobilität. Abschätzungen, wie hoch die Investitionen für die flächendeckende Einführung für Brandenburg sein würden, sind der Landesregierung nicht bekannt. Hinzu kommt, dass Flächendeckung – insbesondere hinsichtlich der Ladeinfrastruktur –für ein in Teilen dünn besiedeltes Flächenland kein vordringliches Ziel sein kann. Zunächst muss es darum gehen, die infrastrukturellen Voraussetzungen für Elektromobilität in den größeren Städten und in deren Umfeld zu schaffen. Frage 7: Wie schätzt die Landesregierung die Wirtschaftlichkeit der Elektromobilität ein? zu Frage 7: In Bezug auf die Gesamtnutzungskosten bzw. die Gesamtbetriebskosten (sog. „TCO – total cost of ownership“) sind E-Fahrzeuge in etlichen Fällen bereits fast ebenbürtig zu konventionell angetriebenen Verbrenner-Kfz. Niedrigere Betriebskosten kompensieren höhere Anschaffungskosten zumindest teilweise . Skaleneffekte i. S. eines Markthochlaufes der Elektromobilität zum Massenmarkt und damit einhergehende sinkende Produktions- und insbesondere Batteriekosten lassen ein Erreichen der Wirtschaftlichkeitsschwelle für viele Fahrzeugklassen in den nächsten Jahren erwarten. Eine wichtige Rolle spielt in diesem Zusammenhang eine mögliche rechtliche Bevorzugung: Elektrischen Lieferfahrzeugen und Kommunalfahrzeugen kann wegen ihrer Geräuscharmut der Betrieb in Zeiten erlaubt werden, die für konventionelle Fahrzeuge Tabu sind. Damit wird Mehrschichtbetrieb und eine wesentlich bessere Nutzungsintensität der Fahrzeuge ermöglicht - mit Erreichen der Wirtschaftlichkeitsschwelle bereits unter heutigen, noch deutlich höheren Anschaffungskosten. Frage 8: Wie schätzt die Landesregierung generell das Potential der Elektromobilität aufgrund der momentanen technologischen Reife ein? zu Frage 8: Elektromobilität ist weltweit ein wichtiger Schlüssel zur klimafreundlichen Umgestaltung und Erhöhung der Energieeffizienz in der Mobilität und in Deutschland Teil der Energiewende und der Etablierung stärker dezentral ausgerichteter Energieversorgungssysteme. Gemäß dem von der Nationalen Plattform Elektromobilität (NPE) entwickelten systemischen Ansatz eines Marktmodells hat mit dem Jahr 2015 der Markthochlauf der Elektromobilität in Deutschland begonnen und die Marktvorbereitungsphase wurde abgeschlossen. Die Grundlage für eine intelligente Einbindung künftiger Elektrofahrzeugflotten in das Energiesystem wird durch den Aufbau eines intelligenten Netzes (Smart Grid) geschaffen. Zielgerichtete Maßnahmen fördern die zügige Erhöhung der Anzahl im Markt befindlicher Elektrofahrzeuge. Dadurch werden Skaleneffekte in allen Industriebereichen erschlossen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit gestärkt. Elektrofahrzeuge müssen sich im Wettbewerb mit anderen Antriebskonzepten insbesondere hinsichtlich Preis und Reichweite behaupten. Auch in dieser Phase muss vorwettbewerbliche Forschung und Entwicklung weiter bedarfsgerecht unterstützt werden, will man die Zielstellung des Leitmarktes und der Leitanbieterschaft erfüllen. In Zukunft werden sog. „purpose-design“-Fahrzeuge stärker gefragt sein, welche den Charakteristika des E-Antriebs stärker Rechnung tragen (z.B. Nebenaggregate, Packaging, urbane Einsatzfelder). Diese Entwicklung wird sich sowohl im Personen- als auch im Güterverkehr abzeichnen. Im Bereich der Speichertechnologien haben Fahrzeugbatterien ihre Alltagstauglichkeit und Zuverlässigkeit bereits unter Beweis gestellt. Für eine vollständige Etablierung am Markt sind sowohl eine Kostenminimierung als auch die Erhöhung der Energiedichte bei den Batteriespeichern erforderlich. Frage 9: Wie prognostiziert die Landesregierung die Verbreitung der Elektromobilität in Brandenburg für die Jahre 2020 und 2030? zu Frage 9: Die Landesregierung erstellt keine Prognosen zur Verbreitung der Elektromobilität in Brandenburg. Frage 10: Gibt es auf dem Feld der Elektromobilität eine Zusammenarbeit mit dem Land Berlin? Wenn ja, wie gestaltet sich diese? zu Frage 10: Das Land Brandenburg ist Partnerregion und Premiumpartner im internationalen Schaufenster Elektromobilität der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (s.a. Ausführungen zu Frage 3). Die Aktivitäten innerhalb des Schaufensters werden zwischen Berlin und Brandenburg fachlich eng koordiniert sowie abgestimmt. Frage 11: Welche Unternehmen und Institutionen sind in Brandenburg im Bereich der Elektromobilität tätig? Welche Schwerpunkte setzen diese? zu Frage 11: Die brandenburgische Unternehmenslandschaft ist überwiegend durch kleine und mittlere Betriebe geprägt . Diese Unternehmensstruktur spiegelt sich auch bei der Elektromobilität wider. Zu weiteren Detaillierungen und Schwerpunkten s.a. Ausführungen unter Frage 4. Im Folgenden werden beispielhaft einige Key-Player aus dem Land Brandenburg genannt: - Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg - Technische Hochschule Wildau - Deutzer Technische Kohle GmbH (Zeuthen) - German E-Cars Research & Development GmbH - Vattenfall Europe Generation AG - Enertrag AG - Siemens AG - e.dis AG - GridLab GmbH - Stadtwerke Cottbus GmbH - Stadtwerke Forst GmbH - Hüffermann Transportsysteme GmbH - AWU Abfallwirtschafts-Union Oberhavel GmbH - Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP) - Fraunhofer-Institut für Produktionsanlagen und Konstruktionstechnik/IPK - Meyer & Meyer Holding GmbH & Co. KG - TMB Tourismus-Marketing und Cluster Tourismus Brandenburg - Landesinnungsverband der Elektrotechnischen Handwerke Berlin-Brandenburg - IHK und HWK Potsdam - Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) - Institut für Verkehrsforschung - Innovationszentrum für Mobilität und gesellschaftlichen Wandel (InnoZ) GmbH - Ministerium für Wirtschaft und Energie - Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft - Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung - Gemeinde Stahnsdorf, Gemeinde Kleinmachnow, Stadt Teltow - Landkreis Potsdam-Mittelmark - Kooperationsnetzwerk automotive BerlinBrandenburg e.V.