Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2153 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 775 des Abgeordneten Prof. Dr. Michael Schierack der CDU-Fraktion Drucksache 6/1844 Zuweisungen und finanzielle Entlastungen für die Stadt Cottbus Wortlaut der Kleinen Anfrage 775 vom 25. Juni 2015: Die Stadt Cottbus erhält im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs jährlich Mittel vom Land zugewiesen. Darüber hinaus wurden die Kommunen durch verschiedene Maßnahmen des Bundes, wie beispielsweise die Übernahme der laufenden Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter, finanziell entlastet. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Mittel erhielt bzw. erhält die Stadt Cottbus insgesamt im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs jeweils in den Jahren 2010-2016? 2. Wie verteilen sich die in Frage 1 erfragten Mittel jeweils für die Jahre 2010-2016 auf die einzelnen im Haushaltskapitel 20 030 enthaltenen Titel (u.a. Schlüsselzuweisungen , Ausgleichsfonds, Schullastenausgleich, Theaterpauschale, Familienleistungsausgleich , Zuweisungen als Ausgleich für die Wahrnehmung übertragener Aufgaben, Kostenerstattung für übertragene Aufgaben, Erstattung von Verwaltungskosten, Erstattung von Kosten für die Unterbringung, Sozialleistungen und Gesundheitsuntersuchungen für ausländische Flüchtlinge, Schülerbeförderung , Soziallastenausgleich, Weitergabe der Wohngeldersparnisse, Investive Schlüsselzuweisungen)? 3. Welche weiteren Mittel außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs wurden bzw. werden der Stadt Cottbus jeweils in den Jahren 2010-2016 zugewiesen? 4. Auf welche jeweilige Summe beläuft sich die finanzielle Entlastung der Stadt Cottbus aufgrund entsprechender bundesgesetzlicher Regelungen in den Bereichen a. Übernahme der laufenden Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter b. Kindertagesbetreuung (Ausbau, Beteiligung an den Betriebskosten, Sprachförderung und ggf. weitere Programme) c. Bildungs- und Teilhabepaket? (Bitte jeweils jährliche Angabe für den Zeitraum seit Einführung der Entlastung bzw. Leistung und Prognose für das Jahr 2016) 5. Auf welche Summe beläuft sich die finanzielle Entlastung der Stadt Cottbus im Jahr 2015ff. aufgrund des erhöhten Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft und Heizung und der Überlassung eines höheren Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer in Folge des im Dezember verabschiedeten Gesetzes zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung? 6. Auf welche Summe beläuft sich die Entlastung der Stadt Cottbus in Folge der Verständigung zwischen Bund und Ländern über ein Gesamtkonzept zur Entlastung bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen im Jahr 2015 und geschätzt im Jahr 2016? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Mittel erhielt bzw. erhält die Stadt Cottbus insgesamt im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs jeweils in den Jahren 2010-2016. zu Frage 1: In den Jahren 2010-2016 erhielt bzw. erhält die kreisfreie Stadt Cottbus folgende Zuweisungen nach dem Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz: Angaben in Euro 2010 2011 2012 2013 2014 2015 ¹ 201 6 ² 78.324.62 5 81.403.77 8 104.794.06 1 115.631.89 5 119.713.85 9 110.046.20 8 ¹ Abschlagszahlungen/Anlage 1 ² Hinweis auf die Antwort zu Frage 2 zu den Zuweisungen nach dem Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz, die bereits beziffert werden können. Frage 2: Wie verteilen sich die in Frage 1 erfragten Mittel jeweils für die Jahre 2010-2016 auf die einzelnen im Haushaltskapitel 20 030 enthaltenen Titel (u.a. Schlüsselzuweisungen , Ausgleichsfonds, Schullastenausgleich, Theaterpauschale, Familienleistungsausgleich , Zuweisungen als Ausgleich für die Wahrnehmung übertragener Aufgaben, Kostenerstattung für übertragene Aufgaben, Erstattung von Verwaltungskosten, Erstattung von Kosten für die Unterbringung, Sozialleistungen und Gesundheitsuntersuchungen für ausländische Flüchtlinge, Schülerbeförderung, Soziallastenausgleich, Weitergabe der Wohngeldersparnisse, Investive Schlüsselzuweisungen)? zu Frage 2: Die Verteilung der Mittel aus dem Haushaltskapitel 20 030 ist der Anlage 1 zu entnehmen . Die Anlage 1 umfasst die Angaben für alle Titel des Kapitels 20 030 „Kommunaler Finanzausgleich“. Das Haushaltskapitel 20 030 enthält auch Titel, die nicht Bestandteil des kommunalen Finanzausgleichs nach dem Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz sind. Unter das Brandenburgische Finanzausgleichsgesetz fallen die nachfolgend aufgeführten Titel: allgemeine und investive Schlüsselzuweisungen, Ausgleichsfonds, Zuweisungen für Sozial- und Jugendhilfelastenausgleich, Schullastenausgleich , Theaterpauschale, Familienleistungsausgleich, Kostenausgleich für die Wahrnehmung vor dem 5. Dezember 1993 übertragener Aufgaben sowie Zuweisungen aus Bundesmitteln für Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Flüchtlinge. Frage 3: Welche weiteren Mittel außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs wurden bzw. werden der Stadt Cottbus jeweils in den Jahren 2010-2016 zugewiesen? zu Frage 3: Die weiteren Mittel für Zuweisungen außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs an die Stadt Cottbus werden in der Anlage 2 dargestellt und beinhalten nur Geldleistungen , die auf Grundlage eines Gesetzes ausgereicht werden bzw. wurden. Darüber hinaus hat die Stadt Cottbus im Rahmen des Konjunkturpakets II aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz eine Förderung von 53 Vorhaben für kommunalbezogene Aufgaben mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 24,7 Millionen Euro erhalten. Dazu erhielt sie Zuweisungen von Bundesmitteln in Höhe von 16,7 Millionen Euro und in Höhe von 3,4 Millionen Euro Landesmittel. Frage 4: Auf welche jeweilige Summe beläuft sich die finanzielle Entlastung der Stadt Cottbus aufgrund entsprechender bundesgesetzlicher Regelungen in den Bereichen a. Übernahme der laufenden Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter b. Kindertagesbetreuung (Ausbau, Beteiligung an den Betriebskosten, Sprachförderung und ggf. weitere Programme) c. Bildungs- und Teilhabepaket? (Bitte jeweils jährliche Angabe für den Zeitraum seit Einführung der Entlastung bzw. Leistung und Prognose für das Jahr 2016) zu Frage 4a: Der Bund erstattet den Ländern seit dem Jahr 2013 die laufenden Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (siehe § 46a Absatz 1 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch). Im Jahr 2013 betrug die Erstattungsquote des Bundes 75 %. Ab dem Jahr 2014 werden jeweils 100 % der laufenden Nettoausgaben vom Bund erstattet. Die Stadt Cottbus erhielt in diesem Zeitraum folgende finanzielle Entlastung : 2013 3.775.664,90 Euro 2014 5.043.925,45 Euro Januar bis März 2015 1.452.078,80 Euro Eine entsprechende Prognose für die Monate April bis Dezember 2015 sowie für das Jahr 2016 ist mangels vorliegender Information derzeit nicht möglich. zu Frage 4b: Im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 – 2014 sind an Träger von Kindertageseinrichtungen in Cottbus insgesamt Mittel in Höhe von 2.884.024,64 Euro ausgereicht worden. Mit diesen Mittel wurden 38 Projekte gefördert, mit denen 190 Plätze neu geschaffen und 943 Plätze gesichert wurden. Im Rahmen der Fortsetzung des Programms in den Jahren 2015 – 2017 sind weitere Bewilligungen im Umfang von insgesamt 647.609,00 Euro geplant. zu Frage 4c: Die kreisfreie Stadt Cottbus erhält keine finanziellen Entlastungen aufgrund bundesgesetzlicher Regelungen für Bildungs- und Teilhabeleistungen. Bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe handelt es sich nämlich um kommunale Leistungen, die ausschließlich aus kommunalen Mitteln erbracht werden. Die Kommunen erhalten eine finanzielle Entlastung vom Bund, die aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben im Wege der indirekten Finanzierung über eine Erhöhung der bestehenden Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) erfolgt. Eine weitergehende direkte Zweckbindung – also für Bildung und Teilhabe – kommt dieser erhöhten Quote der Bundesbeteiligung an den KdU nicht zu. Erstattet werden den Kommunen tatsächlich nur die anteiligen Ausgaben für KdU. Rechtsgrundlage hierfür ist § 46 Abs. 5 ff SGB II (Bundesgesetz). Frage 5: Auf welche Summe beläuft sich die finanzielle Entlastung der Stadt Cottbus im Jahr 2015ff. aufgrund des erhöhten Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft und Heizung und der Überlassung eines höheren Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer in Folge des im Dezember verabschiedeten Gesetzes zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung? zu Frage 5: Die voraussichtliche Summe der finanziellen Entlastung der Brandenburger Kommunen in den Haushaltsjahren 2015 bis 2017 aufgrund des erhöhten Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch infolge des am 22. Dezember 2014 verabschiedeten Gesetzes zur weiteren Entlas- tung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung sowie zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes kann erst beziffert werden, wenn die Gesamtausgaben der Kosten für Unterkunft und Heizung der Jahre 2015 bis 2017 feststehen. Mit Artikel 1 des vorgenannten Gesetzes wurde das Finanzausgleichsgesetz des Bundes in der Weise geändert, dass die Kommunen zusätzlich zu ihrem Anteil von 2,2 % am Aufkommen der Umsatzsteuer in den Jahren 2015 bis 2017 jeweils 500 Millionen Euro zusätzlich erhalten. Die Stadt Cottbus erhält davon in den Jahren 2015, 2016 und 2017 eine Entlastung in Höhe von jährlich 689.734,78 Euro. Frage 6: Auf welche Summe beläuft sich die Entlastung der Stadt Cottbus in Folge der Verständigung vom Dezember 2014 zwischen Bund und Ländern über ein Gesamtkonzept zur Entlastung bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen im Jahr 2015 und geschätzt im Jahr 2016? zu Frage 6: Gemäß § 15a des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes erhält die Stadt Cottbus für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 aus den vom Bund zusätzlich zur Verfügung gestellten Mitteln zur Entlastung der Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und Flüchtlingen einen Betrag in Höhe von je 416.250 Euro. Kleine Anfrage 775 Anlage 1 Zuweisungen nach dem Kommunalen Finanzausgleich Kapitel 20 030 Titel Zweckbestimmung Zuweisungen an die Stadt Cottbus in den Jahren in EUR 2010 2011 2012 2013 2014 2015 6 2016 613 11 Schlüsselzuweisungen an Gemeinden und kreisfreie Städte (§ 6 Abs. 1 und 2 BbgFAG) 30.582.829 43.989.069 66,209.513 73.312.243 73.646.624 71.117.425 3 613 13 Zuweisungen für Jugendhilfelastenausgleich 0 0 0 0 685.730 1.488.540 3 613 14 / 883 14 Ausgleichsfonds 13.518.700 0 0 4.620.700 7.465.200 710.000 7 613 15 Schullastenausgleich 3.635.202 3.560.572 3.641.814 3.622.184 3.689.052 3.669.804 3 613 16 Zuweisungen aus Bundesmitteln für Asylbewerber und Flüchtlinge 416.250 416.250 613 17 Theaterpauschale 4.170.000 4.785.000 5.285.000 5.285.000 5.285.000 5.285.000 2 5.285.000 2 613 18 Familienleistungsausgleich 3.449.579 3.757.238 4.806.325 4.060.845 4.194.036 3.991.480 3 613 19 Zuweisungen als Ausgleich für die Wahrnehmung übertragener Aufgaben 7.778.160 7.889.880 7.965.890 8.125.406 8.285.800 8.334.262 3 613 20 Wassergesetz 131.907 131.907 131.907 131.907 131.907 134.545 137.236 Kostenerstattung der übertragenen Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung "Führung Liegenschaftskataster" 1.156.000 1.113.000 1.071.000 1.028,000 986.000 943.000 909.000 3. FR-Gesetz Art. 1 - 4 27.241 27.241 27.241 27.241 27.241 27.785 28.341 Abfallrecht 16.217 16.217 16.217 16.217 16.217 16.541 16.872 Düngemittelrecht 1 1.046 1.046 1.046 0 0 0 0 Kostenerstattung an Landkreise nach der VO über Zuständigkeiten im Ausländer- und Asylverfahrensrecht 27.417 4 26.271 26.944 34 . 564 4 28.348 28.977 4.846 5 Rindfleischetikettierung 8 5.338 5.338 5.338 5.338 13.069 14.183 9 Rinderkennzeichnung 8 1.673 1.825 1.778 1.866 24.594 23.696 9 Futtermittelüberwachung 8 4.725 4.130 2.993 708 22.943 21.662 g Landesprogramme Landw., KULAP ' 712 712 712 0 0 0 0 633 10 Erstattung von Verwaltungskosten an die Landkreise und kreisfreien Städte (für Regelung offener Vermögensfragen) 0 0 0 0 0 0 0 633 11 Erstattung von Kosten für die Unterbringung, Sozialleistungen und Gesundheitsuntersuchungen für ausländische Flüchtlinge und Aussiedler sowie nach § 108 SGB XII 395.382 590.052 842.304 1.085.397 1.789.345 1.712.641 3 Seite 1 von 2 Kleine Anfrage 775 Anlage 1 Titel Zweckbestimmung Zuweisungen an die Stadt Cottbus in den Jahren in EUR 2010 2011 2012 2013 2014 2015 6 2016 633 12 Zuweisungen an die Landkreise und kreisfreien Städte zur 77.300 87.100 41.800 0 0 0 0 Finanzierung der Schülerbeförderung 633 14 Zuweisungen an die Landkreise und kreisfreien Städte für die verbesserte Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen 0 0 0 0 5.718 128836,31 3 633 40 Zuweisungen für Soziallastenausgleich 10.634.020 10.154.758 7.894.254 7.832.670 8.650.853 6 8.607.630 3 633 42 Weitergabe der Wohngeldersparnisse abzüglich USt- 1.367.867 1.656.371 1.754.341 3.051.892 2 . 173 .997 6 3.104.557 3 Mindereinnahmen des Landes gemäß § 5 BbgAG-SGB II 883 12 investive Schlüsselzuweisungen 4.556.135 7.267.261 8.991.265 8.772.847 7.811.564 6.425.817 3 ' seit 2013 werden durch den LK Spree-Neiße die Aufgaben im Bereich Düngemittelrecht und KULAP erledigt, gern öffentlich-rechtlicher Vereinbarung zw. dem LK und der Stadt Cottbus zur gemeinsamen Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Fischereigesetz für das Land BB (Bekanntmachung des MIK vom 8. Februar 2013) 2 voraussichtliche Zuweisung 3 Zuweisung kann noch nicht beziffert werden 4 zuzüglich zu den regulär erstatteten Personalkosten für Ab- und Zurückschiebungen hat die Stadt Cottbus in den Jahren 2010 und 2013 die Erstattung von Sachkosten bei der ZABH beantragt. In 2010 wurde Cottbus daher Personalkosten i. H. v. 25.939 € und Sachkosten i. H. v. 1.478 € erstattet. 2013 waren es 27.539 € für Personalkosten und 7.025 € für Sachkosten. Da Sachkosten für Ab-/Zurückschiebungen nur auf Antrag erstattet werden, kann für 2015 und 2016 keine Prognose abgegeben werden. 5 Die Personalkostenerstattung erfolgt jeweils auf der Grundlage des Tarifvertrages. Die Laufzeit des aktuellen Tarifvertrages endet am 29.06.2016. Da die Höhe der anschließenden Personalkostenerstattung auf der Grundlage des künftigen Tarifvertrages neu zu berechnen ist, kann nur eine Aussage über die Kostenerstattung bis zum 29.06.2016 getroffen werden. 6 Abschlagszahlungen 7 zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage möglich 8 Die Stadt Cottbus und der Landkreis Spree-Neiße haben eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übernahme der Aufgaben auf dem Gebiet der landwirtschaftlichen Produktion und Förderung, des Tierschutzes, der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung, der Tierseuchenbekämpfung und die Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln getroffen. Sie ist im Amtsblatt Nr. 9 vom 6. März 2013 veröffentlicht. Die Vereinbarung betrifft auch das genannte Sachgebiet. Ab dem Jahr 2014 wurden die Summen zusammen ausge- und überwiesen. 9 Im HH-Plan stehen Mittel in Höhe insgesamt von 932.700 € zur Verfügung. Die konkrete Aufteilung erfolgt Anfang 2016. Seite 2 von 2 Kleine Anfrage 775 Anlage 2 Mittel außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs Kapitel Titel Zweckbestimmung weitere Zuweisungen an die Stadt Cottbus in den Jahren in EUR 2010 2011 2012 2013 2014 2015 4 2016 4 04 060 613 61 Etikettierung von Fischerzeugnissen 6 1.000 1.000 1.000 1.000 2.000 2.044 7 05 050 633 10 Zuweisungen an Gemeinden und GV zur Förderung von Kindertagesbetreuung 5.545.953 7.277,089 7.395.272 7.866.635 8.496.626 9.453.943 10.800.000 TG 60 Landesjugendplan 225.195 224.028 225.195 280.195 279.915 279.915 ' 279.915 05 070 633 60 Zuweisungen an die Landkreise und kreisfreien Städte zur Sicherung der Grundversorgung (BbgWBG) 90.931 91.722 92.177 92.267 92.131 105.487 105.000 05 300 633 30 Zuweisungen an die Schulträger gem. LernmittelVO 5.451 5.452 5.711 5.753 5.790 5.868 5.900 633 50 Zuweisungen an die Schulträger für einen Schulsozialfonds 118.310 124.347 85.487 86.938 82.404 90.090 85.000 883 10 Zuweisungen für Investitionen ... Zukunft Bildung und Betreuung 0 0 0 0 182.700 05 810 TG 60 Zuwendungen zur Förderung des Sports 60.376 63,000 240.137 91.485 540.556 54.900 79.000 06 810 633 76 3 Zuweisungen an Kommunen (neu: Musik- und Kunstschulförderung) 0 0 0 0 0 110.123 2 0 633 76 3 Zuweisungen an Kommunen (alt: Musikschulförderung) 121.088 116.624 113.811 113.918 106.607 0 07 030 633 10 Zuweisungen an die Landkreise und kreisfreien Städte aus Mitteln des Bundes im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II 7.034.330 11.147.043 11.177.619 10.319.491 8.618.245 6.081.533 07 070 633 10 Kostenerstattungen für Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz 331.576 294.167 - 332.114 - 316.551 282.099 174.853 633 30 Zuweisungen an die Landkreise und kreisfreien Städte aus Mitteln des Bundes gemäß § 46a SGB XII 526.346 588.988 1.923.884 3.775.665 5.043.925 1.452.079 633 70 Kostenerstattungen an örtliche Sozialhilfeträger 13.834.598 15.703.808 16.652.774 15.817.079 16.998.458 8.374.617 Seite 1 von 2 Kleine Anfrage 775 Anlage 2 Kapitel Titel Zweckbestimmung weitere Zuweisungen an die Stadt Cottbus in den Jahren in EUR 2010 2011 2012 2013 2014 2015 4 2016 4 07 080 633 10 Zuweisungen an Landkreise und kreisfreie Städte 3.581 0 633 65 Zuweisungen an Landkreise und kreisfreie Städte 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 25.000 10 040 633 81 Zuweisungen für laufende Zwecke an 5.000 2.000 4.300 17.000 12.000 0 Gemeinden und Gemeindeverbände 10 040 633 86 Zuweisungen an Landkreise und kreisfreie Städte 5 65.250 87,000 87.000 87.118 87.000 21.750 07 040 633 86 Zuweisungen an Landkreise und kreisfreie Städte 5 21.750 1 10 040 883 90 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und 0 0 17.255 20,713 27.937 0 -i Gemeindeverbände 10 105 633 20 Artenschutzzuständigkeitsverordnung 8.988 13.178 13.675 10.417 10.417 11.251 11.476 11500 63360 ÖPNV-Gesetz 3.295.155 2.849.483 2.954.876 2.669.793 2.875.766 2.912.915 1 88360 6PNV-Gesetz 451.391 390.340 404,777 608.037 1.533,550 1.547.240 1 Förderbeitrag oder Zuweisung kann noch nicht beziffert werden 2 voraussichtlicher Förderbeitrag 3 ab 2015 ändert sich die Zweckbestimmung der Titelgruppe; Titelnummer und -bezeichnung sind gleich geblieben 4 Prognosen bei Kapitel 05 050 bis 05 810, Stand per 1.Juli 2015 bei Kapitel 07 030 bis 07 080 und Kapitel 10 040 5 Buchung aufgrund der Umsortierung im EP 10 und EP 07 6 Die Stadt Cottbus und der Landkreis Spree-Neiße haben eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übernahme der Aufgaben auf dem Gebiet der landwirtschaftlichen Produktion und Förderung, des Tierschutzes, der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung, der Tierseuchenbekämpfung und die Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln getroffen. Sie ist im Amtsblatt Nr, 9 vom 6. März 2013 veröffentlicht. Die Vereinbarung betrifft auch das genannte Sachgebiet, Ab dem Jahr 2014 wurden die Summen zusammen ausge- und überwiesen. 7 Im HH-Plan stehen Mittel in Höhe insgesamt von 18.800 € zur Verfügung. Da eine gleichmäßige Verteilung der Mittel an jeden Landkreis bzw. kreisfreie Stadt erfolgt, werden voraussichtlich 2.089 € zur Verfügung gestellt. Seite 2 von 2 Page 1 Page 2 Page 1 Page 2