Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2154 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 793 der Abgeordneten Sven Petke und Björn Lakenmacher der CDU-Fraktion Drucksache 6/1874 Fluchtweg für Diebe Wortlaut der Kleinen Anfrage 793 vom 30.06.2015: Die Einbruchskriminalität stellt für die Menschen in Brandenburg eine erhebliche Belastung dar. Die Polizei hat keine hinreichenden Maßnahmen dagegen gefunden und die Aufklärungsquoten in diesem Bereich sind niederschmetternd gering. Der Leiter der Polizeiinspektion hat auf einer Informationsveranstaltung zu einer Serie von Hauseinbrüchen in Fichtenwalde den 200 Teilnehmern und Einbruchsopfern geraten, „die Fluchtwege für Diebe offen zu lassen“. Ich frage die Landesregierung: 1. Plant die Landesregierung die Veröffentlichung von Informationsmaterial mit dem Inhalt, wie sich Mieter, Wohnungs- und Hauseigentümer in Brandenburg wirksam vor den verbreiteten Einbrüchen schützen können? 2. Wird diese Handlungsempfehlung auch die Empfehlung der Polizei beinhalten, bei einem möglichen Einbruch den Fluchtweg für Diebe offen zu lassen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Wohnungseinbruchsdiebstahl beeinträchtigt nachgewiesenermaßen das Sicherheitsgefühl der Betroffenen im besonderen Umfang. Die Polizei ergreift alle nötigen Maßnahmen, um auf dieses Kriminalitätsphänomen lageangemessen reagieren zu können. Allerdings ist es nicht alleinige Aufgabe der Polizei, für den Eigentumsschutz Sorge zu tragen. Es bedarf auch der Anstrengung der Betroffenen bzw. der Gesellschaft durch die Nutzung der Maßnahmen der technischen und verhaltensorientierten Prävention. Frage 1: Plant die Landesregierung die Veröffentlichung von Informationsmaterial mit dem Inhalt, wie sich Mieter, Wohnungs- und Hauseigentümer in Brandenburg wirksam vor den verbreiteten Einbrüchen schützen können? Frage 2: Wird diese Handlungsempfehlung auch die Empfehlung der Polizei beinhalten, bei einem möglichen Einbruch den Fluchtweg für Diebe offen zu lassen? zu den Fragen 1 und 2: Die Polizei des Landes Brandenburg führt Beratungen zum Thema Eigentumsschutz sowie einfache technische Beratungen durch. Neben den Empfehlungen zum materiell -technischen Grundschutz für Haus, Wohnung und Gewerbe werden die Bürger für die eigenverantwortliche Wahrnahme des Eigentums- bzw. Einbruchschutzes sensibilisiert und erhalten verhaltensorientierte Hinweise. Im Rahmen der polizeilichen Beratungen wird das Faltblatt der Polizei des Landes Brandenburg „Vorsicht! Erhöhte Einbruchsgefahr!“ verwendet, in dem neben Informationen zum Tätervorgehen und zu mechanischen Sicherungsmöglichkeiten auch verhaltensorientierte Hinweise enthalten sind. Ferner kommen Informationsmedien des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) zum Thema Einbruchschutz zur Anwendung. Ein Beispiel stellt die Broschüre „Ungebetene Gäste“ dar, die Informationen zu mechanischen Sicherungsmöglichkeiten und verhaltensorientierte Hinweise enthält. Darüber hinaus wird auf Informationsmöglichkeiten im Internet verwiesen, wie z. B. die Internetseiten www.polizei-beratung.de oder www.k-einbruch.de. Aufgrund der bereits vorhandenen vielfältigen und aktuellen Informationsmedien sind seitens der Polizei derzeit keine neuen Materialien zum Thema Einbruchschutz geplant . Das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) veröffentlichte in diesem Zusammenhang bereits im Jahr 2007 eine Handreichung „Kriminalprävention kompakt“, die an die Berufsgruppe der Journalisten adressiert ist. Dabei dienen die Pressevertreter als Multiplikatoren, indem die ausgewiesenen Hinweise in die Bevölkerung gestreut werden sollen. Zum Thema „Einbruch“ wird folgende Passage aufgeführt: „Einbrecher wollen nicht entdeckt werden und vermeiden nach Möglichkeit jede Konfrontation. Wer einen Einbrecher bemerkt, sollte sich ihm keinesfalls entgegenstellen. Nicht den „Helden“ spielen , sondern stattdessen sofort die Polizei verständigen.“ In diesem Sinne erfolgt auch die allgemeine polizeiliche Beratung und ist der Hinweis zu verstehen „die Fluchtwege für Diebe offen zu lassen“.