Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2161 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 799 des Abgeordneten Christoph Schulze BVB / FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/1893 Ergebnisse der Gebietsneugliederung im Land Brandenburg II Wortlaut der Kleinen Anfrage 799 vom 30.06.2015: Im Jahr 1993 wurden aus 38 Landkreisen und 6 kreisfreien Städten 14 Landkreise und 2 kreisfreie Städte gebildet. Die Landesregierung Brandenburg hat nunmehr eine erneute Kreisgebietsreform angekündigt und die Schaffung von „Großkreisen“ mit bis zu 5.000 km² und mindestens 175.000 Einwohnern als Mindestgröße Größe angekündigt . Dies wird damit begründet, dass so eine Kosteneinsparung bei den Kommunalverwaltungen zu erzielen sei. Aus diesem Grunde frage ich die Landesregierung: Gibt es eine wissenschaftliche Evaluation der Kosteneinsparungen in den Verwaltungen aus der Kreisgebietsreform 1993? Wenn ja, wann und von wem und mit welchen Ergebnissen ? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: 1. Zunächst ist zu betonen, dass die Landesregierung vorschlägt, dass neben der Regelmindesteinwohnerzahl auch eine Flächenobergrenze für zukünftige Landkreise festgelegt wird. Es soll eine Obergrenze sein, die wegen der Gewährleistung des ehrenamtlichen bürgerschaftlichen Engagements nicht überschritten werden soll. Wo immer es geht, sollen kleinere Landkreise gebildet werden, die die Regelmindesteinwohnerzahl erreichen. Im Leitbildentwurf (Drs. 6/1788) hat die Landesregierung daher vorgeschlagen, dass die zukünftigen Landkreise nicht größer als ca. 5.000 km² sein sollen. 2. Die Kreisgebietsreform zielt nicht auf eine Kosteneinsparung ab. Ziel der Kreisgebietsreform ist vielmehr erstens, die Leistungsfähigkeit der Kreisverwaltungen in allen Teilen des Landes abzusichern und zweitens, Demokratie und kommunale Selbstverwaltung zu stärken (vgl. Ziff. 2, 2.1, 2.2 des Leitbildentwurfes, Drs. 6/1788). Die Leistungsfähigkeit einer Kreisverwaltung darf dabei nicht auf die Finanzkraft des Landkreises reduziert werden. Die Leistungsfähigkeit erwächst aus einem Bündel von Einzelaspekten, wozu unter anderem die Möglichkeit gehört, qualifiziertes Personal zu gewinnen, und eine rechtssichere und zügige Erledigung von Verwaltungsangelegenheiten zu gewährleisten. Letzteres setzt zum Beispiel voraus, dass aufgrund von größeren Fallzahlen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Erfahrungen und Detailwissen ansammeln können. Trotz des generellen Anliegens, eine große Verwendungsbreite bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sicherzustellen, sollte im Mindestmaß eine Spezialisierung möglich sein. Schließlich zeichnet sich die Leistungsfähigkeit einer Kreisverwaltung auch dadurch aus, dass ihre Verwaltungsleistungen – wo immer es geht – ortsnah und zeitgemäß angeboten werden können. Größere Organisationen verfügen in der Regel über bessere Steuerungsmöglichkeit für den Personaleinsatz (z. B. Vertretungen) und über mehr Logistikpotentiale. Frage: Gibt es eine wissenschaftliche Evaluation der Kosteneinsparungen in den Verwaltungen aus der Kreisgebietsreform 1993? Wenn ja, wann und von wem und mit welchen Ergebnissen ? zur Frage: Der Landesregierung ist eine wissenschaftliche Evaluation der Kosteneinsparung in den Verwaltungen aus der Kreisgebietsreform 1993 nicht bekannt.