Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2164 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 807 der Abgeordneten Andreas Kalbitz, Steffen Königer und Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/1913 Erkenntnisse über eine mögliche Gefährdungslage im Zusammenhang mit vorhandenen und geplanten Asylbewerber- und Flüchtlingseinrichtungen im Landkreis Dahme/Spreewald Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 807 vom 01.07.2015: Im Landkreis Dahme-Spreewald sind in der Vergangenheit Einrichtungen (Gemeinschaftsunterkünfte ) für Asylbewerbern und Flüchtlingen eröffnet worden bzw. sollen laut vorliegenden Informationen eröffnet werden. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Einrichtungen (Gemeinschaftsunterkünfte) für Asylbewerber oder Flüchtlinge sind bis dato eröffnet worden? 2. Wie viele Einrichtungen (Gemeinschaftsunterkünfte) für Asylbewerber oder Flüchtlinge stehen vor der Eröffnung bzw. sind in Planung? 3. Welche Erkenntnisse liegen der Polizei / den Behörden vor in Bezug auf die Gefährdungslage von Einrichtungen für Asylbewerber oder Flüchtlingen betroffen sind? 4. Welche Erkenntnisse liegen der Polizei / den Behörden vor in Bezug auf die Gefährdungslage von Anwohnern von Einrichtungen für Asylbewerber oder Flüchtlingen ? 5. Welche Bürgerinitiativen zum Thema Einrichtungen (Gemeinschaftsunterkünfte) für Asylbewerbern und Flüchtlingen (pro und contra) im Landkreis DahmeSpreewald sind bekannt? Über wie viele Mitglieder verfügen diese (Einzelaufstellung )? 6. Wie schätzt die Landesregierung die Stimmungslage in der Bevölkerung im Landkreis Dahme-Spreewald zum Thema Aufnahme von Asylbewerbern und Flüchtlingen ein? 7. Wie schätzt die Landesregierung die Stimmungslage in der lokalen Bevölkerung bei Einrichtungen (Gemeinschaftsunterkünfte) für Asylbewerber oder Flüchtlinge zum Thema Aufnahme von Asylbewerbern und Flüchtlingen in den betroffenen Orten ein? 8. Gibt es empirisch erhobene Daten zu den Fragen 6. Und 7.? 9. Ist die empirische Erhebung entsprechender Daten geplant? 10. Inwiefern schätzt die Landesregierung den Bedarf solcher empirischen Daten ein? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Einrichtungen (Gemeinschaftsunterkünfte) für Asylbewerber oder Flüchtlinge sind bis dato eröffnet worden? zu Frage 1: Im Landkreis Dahme-Spreewald bestehen drei Gemeinschaftsunterkünfte als Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung gemäß § 4 Absatz 1 des Landesaufnahmegesetzes . Frage 2: Wie viele Einrichtungen (Gemeinschaftsunterkünfte) für Asylbewerber oder Flüchtlinge stehen vor der Eröffnung bzw. sind in Planung? zu Frage 2: Gemäß § 1 Absatz 1 des Landesaufnahmegesetzes ist die vorläufige Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen worden. Diese sind gemäß § 4 Absatz 2 des Landesaufnahmegesetzes verpflichtet, die erforderlichen Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung zu errichten und zu unterhalten. Planungen zur Umsetzung dieser Verpflichtung nehmen die Landkreise und kreisfreien Städte im Rahmen ihrer Selbstverwaltung wahr. Der Landkreis Dahme-Spreewald hat die Landesregierung über die Planung von fünf Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen zur Errichtung im 3. und 4. Quartal 2015 unterrichtet. Dem Landesamt für Soziales und Versorgung liegt ein konkreter Antrag des Landkreises Dahme-Spreewald auf Genehmigung einer weiteren Gemeinschaftsunterkunft als Einrichtung der vorläufigen Unterbringung gemäß § 6 Absatz 2 des Landesaufnahmegesetzes unter Berücksichtigung des Runderlasses des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie über die Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung nach der Erstattungsverordnung zum Landesaufnahmegesetz vor. Frage 3: Welche Erkenntnisse liegen der Polizei / den Behörden vor in Bezug auf die Gefährdungslage von Einrichtungen für Asylbewerber oder Flüchtlingen betroffen sind? zu Frage 3: Dem Polizeipräsidium liegen derzeit keine Erkenntnisse für eine konkrete Gefährdung von Einrichtungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber oder Flüchtlinge vor. Gleichwohl muss auf Grund einer Thematisierung innerhalb der rechten Szene von einer abstrakten Gefährdung von Einrichtungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber oder Flüchtlingen im Landkreis Dahme-Spreewald ausgegangen werden. Bislang handelt es sich zumeist um lokal organisierte Agitationen, die keinen Rückschluss auf bundesweit vernetzte Aktionen ziehen lassen. Für das Land Brandenburg liegen keine Hinweise auf organisationsgesteuerte Gewaltstraftaten durch die vorgenannten Akteure und Parteien gegen Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Unterkünfte vor. Frage 4: Welche Erkenntnisse liegen der Polizei / den Behörden vor in Bezug auf die Gefährdungslage von Anwohnern von Einrichtungen für Asylbewerber oder Flüchtlingen ? zu Frage 4: Es liegen keine Erkenntnisse für eine Gefährdung von Anwohnerinnen und Anwohnern von Einrichtungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber oder Flüchtlinge vor. Frage 5: Welche Bürgerinitiativen zum Thema Einrichtungen (Gemeinschaftsunterkünfte ) für Asylbewerbern und Flüchtlingen (pro und contra) im Landkreis DahmeSpreewald sind bekannt? Über wie viele Mitglieder verfügen diese (Einzelaufstellung )? zu Frage 5: In das von der Landesregierung bereit gestellte Internetportal www.ehrenamt-inbrandenburg .de haben sich für den Bereich des Landkreises Dahme-Spreewald vier Initiativen eingetragen, die sich ehrenamtlich für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Flüchtlinge engagieren. Die Mitgliederzahl dieser Initiativen sowie weitere Initiativen sind der Landesregierung nicht bekannt. Frage 6: Wie schätzt die Landesregierung die Stimmungslage in der Bevölkerung im Landkreis Dahme-Spreewald zum Thema Aufnahme von Asylbewerbern und Flüchtlingen ein? Frage 7: Wie schätzt die Landesregierung die Stimmungslage in der lokalen Bevölkerung bei Einrichtungen (Gemeinschaftsunterkünfte) für Asylbewerber oder Flüchtlinge zum Thema Aufnahme von Asylbewerbern und Flüchtlingen in den betroffenen Orten ein? zu den Fragen 6 und 7: Die Fragen 6 und 7 werden zusammen beantwortet. Die Anstrengungen der Landesregierung sind darauf gerichtet, in den Kommunen des Landes ein Klima des gegenseitigen Respekts und toleranten Umgangs zwischen der Mehrheitsbevölkerung und den zugewanderten Menschen zu befördern. Neben den vielen Aktivitäten seien beispielhaft die Dialog-Veranstaltung „Ehrenamt und Asyl“ am 14. Juli 2015 mit über 160 Eingeladenen, ein neues Förderprogramm zur Unterstützung der Arbeit von Willkommensinitiativen vor Ort sowie Weiterbildungsmöglichkeiten für die in diesem Bereich ehrenamtlich tätigen Menschen genannt . Darüber hinaus wird auf die Ausführungen zu Frage 2 im Hinblick auf die Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte verwiesen. Frage 8: Gibt es empirisch erhobene Daten zu den Fragen 6. Und 7.? zu Frage 8: Es existieren keine empirisch erhobenen Daten zu den Fragen 6. und 7. Frage 9: Ist die empirische Erhebung entsprechender Daten geplant? zu Frage 9: Die Landesregierung plant keine empirische Erhebung entsprechender Daten. Frage 10: Inwiefern schätzt die Landesregierung den Bedarf solcher empirischen Daten ein? zu Frage 10: Die Landesregierung sieht keinen Bedarf für eine empirische Erhebung der in Rede stehenden Daten.