Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2165 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 788 des Abgeordneten Andreas Kalbitz der AfD-Fraktion Drucksache 6/1868 Mehreinnahmen durch den Rundfunkbeitrag Wortlaut der Kleinen Anfrage 788 vom 26.06.2005: Am 18. Juni haben die Ministerpräsidenten eine Entscheidung über die Verwendung der Rundfunkbeitrags Mehreinnahmen vertagt. Ich frage die Landesregierung: 1. Hat die Landesregierung der Vertagung zugestimmt oder sie abgelehnt? 2. Auf welcher Grundlage hat die Landesregierung die entsprechende Entscheidung getroffen? Welche Gründe sprechen hierfür? 3. Wieso kann der Rundfunkbeitrag nicht jetzt gesenkt werden? 4. Wie lässt sich diese Entscheidung vor dem Hintergrund, dass der Rundfunkbeitrag aufkommensneutral sein sollte rechtfertigen? 5. Was soll nach Ansicht der Landesregering mit den prognostizierten Mehreinnahmen geschehen? Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Hat die Landesregierung der Vertagung zugestimmt oder sie abgelehnt? Frage 2: Auf welcher Grundlage hat die Landesregierung die entsprechende Entscheidung getroffen? Welche Gründe sprechen hierfür? Frage 3: Wieso kann der Rundfunkbeitrag nicht jetzt gesenkt werden? Frage 4: Wie lässt sich diese Entscheidung vor dem Hintergrund, dass der Rundfunkbeitrag aufkommensneutral sein sollte rechtfertigen? Frage 5: Was soll nach Ansicht der Landesregering mit den prognostizierten Mehreinnahmen geschehen? Vorbemerkung Die Entwicklung der Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag und die Ergebnisse der durchgeführten Evaluierung des neuen Beitragsmodells zeigen, dass die wesentlichen mit der Umstellung der Rundfunkfinanzierung angestrebten Ziele erreicht wurden . Mit dieser Reform wurden die Finanzgrundlagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland nachhaltig gestärkt und zukunftsfest ausgestaltet. Es ist dazu gelungen, ein Mehr an Beitragsgerechtigkeit herzustellen. Zudem belegen die vorliegenden Daten, dass sich die prozentuale Verteilung des Beitragsaufkommens nicht zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger oder der Wirtschaft signifikant verändert hat. zu Frage 1 - 5: Über den Umgang mit den Mehreinnahmen aus dem Rundfunkbeitrag haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder auf der Grundlage des 19. Berichts der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) bereits bei ihrer Konferenz am 13. März 2014 beraten. Sie haben hierbei entschieden , dass in einem ersten Schritt der Rundfunkbeitrag ab 2015 um 48 Cent auf 17,50 Euro im Monat gesenkt werden soll. Die Mehreinnahmen, die über den von der KEF festgestellten Bedarf hinaus gehen, stehen den Rundfunkanstalten nicht zur Verfügung. Sie sind einer Rücklage zuzuführen. Nachdem alle Landesparlamente dem 16. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zugestimmt haben, ist die Beitragssenkung zum 1. April 2015 in Kraft getreten. Dies bedeutet für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler allein bis Ende 2016 eine Entlastung um rund 400 Mio. Euro. Im zweiten Schritt haben sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 18. Juni 2015 auf Grundlage der durchgeführten Evaluierung des neuen Beitragsmodells und der dazu vorliegenden Ergebnisse auf Änderungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages verständigt. Unternehmen mit vielen Teilzeitkräften sollen dadurch entlastet werden, dass der Beitrag, der nach der Zahl der Beschäftigten gestaffelt ist, künftig auch auf der Basis von Vollzeitäquivalenten berechnet werden kann. Der Rundfunkbeitrag für sogenannte privilegierte Einrichtungen, wie Kindertagesstätten , Schulen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, soll auf höchstens einen Drittelbeitrag verringert werden. Weiter sind Erleichterungen für volljährige Kinder bis zum 25. Lebensjahr geplant, wenn die Eltern im Haushalt vom Rundfunkbeitrag befreit sind. Die Änderung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages soll noch in diesem Jahr von den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder unterzeichnet werden und am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Die weiter diskutierten Fragen der Begrenzung von Werbung und Sponsoring, des Strukturausgleichs innerhalb der ARD und der Reduzierung der Beitragsbelastungen für Kraftfahrzeuge im wirtschaftlichen Bereich sollen erst im Frühjahr 2016 entschieden werden, wenn der 20. Bericht der KEF vorliegt. Mit dem 20. KEF-Bericht werden alle Zahlen und auch der Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die kommende Beitragsperiode von 2017 bis 2020 vorliegen. Erst dann wird es möglich sein, insbesondere mit Blick auf die finanziellen Auswirkungen eine Entscheidung zu den noch offenen Fragen zu treffen. Oberstes Ziel für die Landesregierung ist und bleibt die Stabilität des Rundfunkbeitrages mindestens bis 2020.