Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2167 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 785 der Abgeordneten Steffen Königer und Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/1865 Abschiebung von Zuwanderern vom Westbalkan Wortlaut der Kleinen Anfrage 785 vom 26.06.2015: Angesichts wachsender Asylbewerberzahlen aus Ländern ohne politische Verfolgung schieben deutsche Behörden seit Jahresbeginn deutlich mehr Asylbewerber ab. In den meisten Bundesländern ist die Zahl der Abschiebungen in den ersten Monaten des Jahres gestiegen. In einigen sogar um ein Vielfaches, wie eine aktuelle Umfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) ergab. Hintergrund ist ein starker Zuwachs bei Asylanträgen. Flüchtlinge aus Kriegsgebieten wie Syrien, dem Irak und Afghanistan bilden mit 27% den deutlich geringeren Teil der Antragsteller. Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern, insbesondere aus dem Westbalkan, stellen mit 48% den deutlich größeren Teil der Asylbewerber dar. So schnellte nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Zahl der Anträge aus Bosnien-Herzegowina, Serbien, Mazedonien, Kosovo und Albanien von Januar bis Mai 2015 deutschlandweit auf 68.068, trotz der Tatsache, dass für diese Personen ein positiver Bescheid faktisch ausgeschlossen ist. Während es in allen anderen Bundesländern mehr Abschiebungen gab, waren es in Brandenburg, Thüringen, Sachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt deutlich weniger. In Brandenburg wurden 2014 gerade einmal 192 Personen abgeschoben. Von Januar bis April waren es in diesem Jahr 16 Personen, so das Brandenburger Innenministerium . Obwohl der Bundesinnenminister bereits im Oktober letzten Jahres explizit auf diesen Umstand hinwies und seine Amtskollegen in den Bundesländern aufforderte “ihrer Verantwortung gerecht zu werden und aufenthaltsbeendende Maßnahmen zügig umzusetzen“, ist das Land Brandenburg mit dem Verweis auf die Bevorzugung einer freiwilligen Ausreise weitestgehend untätig. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Unterstützung kommt den Landkreisen und kreisfreien Städten durch das Land Brandenburg zu, um aufenthaltsbeendende Maßnahmen zeitnah durchzuführen ? 2. Wie begründet die Landesregierung das Unterlassen von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen zugunsten eines erwiesenermaßen geringfügig erfolgreichen Konzeptes der freiwilligen Ausreise? 3. Wie will die Landesregierung angesichts begrenzter Unterbringungskapazitäten bei gleichzeitig kontinuierlichem Anstieg von Asylanträgen durch aus sicheren Herkunftsländern stammenden Personen gewährleisten, dass das Land Brandenburg tatsächlich verfolgten und vor Krieg und Zerstörung geflüchtete Menschen auch zukünftig eine angemessene Unterkunft zur Verfügung stellen kann? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Von Januar bis Mai 2015 wurden bundesweit 41,3 Prozent aller in Deutschland gestellten Asylanträge von Staatsangehörigen der Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien -Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien gestellt. Neben Syrien gehören Albanien, Serbien und Kosovo zu den Hauptherkunftsländern bei den Asylanträgen (Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern vom 9. Juni 2015). Frage 1: Welche Unterstützung kommt den Landkreisen und kreisfreien Städten durch das Land Brandenburg zu, um aufenthaltsbeendende Maßnahmen zeitnah durchzuführen ? zu Frage 1: Auf die Antworten der Landesregierung zu den Fragen 31 und 33 der Großen Anfrage Nr. 1 vom 12. November 2014 sowie zu Frage 2 der Kleinen Anfrage Nr. 295 vom 19. Februar 2015 wird verwiesen. Frage 2: Wie begründet die Landesregierung das Unterlassen von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen zugunsten eines erwiesenermaßen geringfügig erfolgreichen Konzeptes der freiwilligen Ausreise? zu Frage 2: Auf die Antworten der Landesregierung zu Frage 30 der Großen Anfrage Nr. 1 vom 12. November 2014, zu Frage 3 der Kleinen Anfrage Nr. 313 vom 23. Februar 2015 und zu Frage 2 der Kleinen Anfrage Nr. 661 vom 22. Mai 2015 wird verwiesen. Im Übrigen ergibt sich der Vorrang der freiwilligen Ausreise vor einer zwangsweisen Rückführung auch aus § 58 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes. Frage 3: Wie will die Landesregierung angesichts begrenzter Unterbringungskapazitäten bei gleichzeitig kontinuierlichem Anstieg von Asylanträgen durch aus sicheren Herkunftsländern stammenden Personen gewährleisten, dass das Land Brandenburg tatsächlich verfolgten und vor Krieg und Zerstörung geflüchtete Menschen auch zukünftig eine angemessene Unterkunft zur Verfügung stellen kann? zu Frage 3: Auf die Antworten der Landesregierung zu den Fragen 1 und 4 der Kleinen Anfrage Nr. 686 vom 22. Mai 2015 wird verwiesen.