Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2172 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 777 der Abgeordneten Anja Heinrich der CDU-Fraktion Drucksache 6/1856 Stelleneinheiten im BLDAM für die Führung der landesweiten Denkmalliste Wortlaut der Kleinen Anfrage 815 vom 26.06.2015 In die Denkmalliste als öffentliches Verzeichnis, die von der Denkmalfachbehörde, dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseum , geführt wird, werden als Denkmal bewertete Objekte nachrichtlich aufgenommen . Die Denkmalliste soll einmal alle Denkmale des Landes Brandenburg erfassen, beschreiben, bewerten und verorten. Schätzungsweise wird die Denkmalliste einmal ca. 25.000 Bau-, Garten- und technische Denkmale sowie ca. 25.000 Bodendenkmäler umfassen. Um diese wichtige Liste zu führen und fortzuschreiben, ist eine angemessene personelle Ausstattung der zuständigen Abteilung im Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseum notwendig. Gerüchten zufolge beschäftigen sich im BLDAM derzeit 1,2 Stelleneinheiten , d.h. jeweils 0,6 für die Bau-, Garten- und technischen Denkmale und 0,6 für die Bodendenkmale, mit der Führung und Fortschreibung der landesweiten Denkmalliste . Durch Personaleinsparungen soll die Zahl ab 2018 dann auf 2 x 0,5 Einheiten weiter reduziert werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Stelleneinheiten beschäftigen sich derzeit im BLDAM mit der landesweiten Denkmalliste? 2. Wie hat sich und wie soll sich die Personalausstattung für den Bereich landesweite Denkmalstiftung seit der Einführung der Denkmalliste bis 2024 entwickeln (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 3. Wie hat sich und wie soll sich die Personalausstattung des BLDAM seit 1990 bis 2024 entwickeln (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 4. Wie hat sich seit 1990 das Aufgabenspektrum des BLDAM entwickelt (welche Aufgaben wurden zusätzlich zugewiesen, welche wurden gestrichen)? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Stelleneinheiten beschäftigen sich derzeit im BLDAM mit der landesweiten Denkmalliste? zu Frage 1: Beim BDLAM sind derzeit insgesamt 1,2 VZE, d. h. jeweils 0,6 VZE für die Bau- und Kunstdenkmalpflege sowie 0,6 VZE für die Archäologische Denkmalpflege, mit der Denkmalliste beschäftigt. Frage 2: Wie hat sich und wie soll sich die Personalausstattung für den Bereich landesweite Denkmalstiftung seit der Einführung der Denkmalliste bis 2024 entwickeln (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? zu Frage 2: Im Land Brandenburg gibt es bisher keine landesweite Denkmalstiftung. Daher ist eine Beantwortung der Frage nicht möglich. Frage 3: Wie hat sich und wie soll sich die Personalausstattung des BLDAM seit 1990 bis 2024 entwickeln (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? zu Frage 3: Folgende VZE wurden entsprechend der HH-Pläne für die angegebenen Jahre ermittelt . Das BLDAM existiert erst seit der Fusion des Brandenburgischen Landesamts für Denkmalpflege und des Brandenburgischen Landesmuseums für Ur- und Früh- geschichte im Jahre 2000. Für die vorhergehenden Jahre ist die Summe der beiden Stellenpläne angegeben. 1992: 116, 1993: 117, 1994: 121, 1995: 121, 1996: 126 ,1997: 124 1998: 124, 1999: 123, 2000: 122, 2001: 122, 2002: 121, 2003: 121, 2004: 117 , 2005: 104, 2006: 101, 2007: 101, 2008: 88, 2009: 88, 2010: 80, 2011: 79, 2012: 80, 2013: 76, 2014: 76, 2015: 79, 2016: 76, 2017: 75, 2018: 73 (Zielzahl der PBP 2018 zum 31.12.2018: 71) Die Stellenangaben umfassen nicht die Drittmittelbeschäftigten. Über das Jahr 2018 hinaus gibt es bisher keine Zahlen einer künftigen Personalausstattung des BDLAM. Frage 4: Wie hat sich seit 1990 das Aufgabenspektrum des BLDAM entwickelt (welche Aufgaben wurden zusätzlich zugewiesen, welche wurden gestrichen)? zu Frage 4: Mit Inkrafttreten des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes vom 22. Juli 1991 oblagen der Denkmalfachbehörde gemäß § 4 BbgDSchG (1991) insbesondere die Erforschung der Denkmale, die Inventarisation des Denkmalbestandes, die fachliche Beratung und Erstellung von Gutachten, die Mitwirkung an denkmalpflegerischen Maßnahmen und deren Kontrolle, die Unterhaltung von fachwissenschaftlichen Sammlungen und die Veröffentlichung und Verbreitung von fachwissenschaftlichen Erkenntnissen. Die Denkmalfachbehörde ist seit Inkrafttreten des Denkmalschutzgesetzes 1991 Träger öffentlicher Belange. Infolge der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes vom 24. Mai 2004 obliegen der Denkmalfachbehörde gemäß § 17 BbgDSchG (2004) insbesondere die Feststellung der Denkmaleigenschaft und systematische Erfassung des Denkmalbestandes (Inventarisation ) sowie die Führung der Denkmalliste, die Erforschung der Denkmale, die fachliche Beratung, die Abgabe fachlicher Stellungnahmen auf Verlangen der Behörden, deren Belange durch Denkmalschutz und Denkmalpflege berührt sind, die Erstellung von Gutachten in allen Angelegenheiten der Denkmalpflege sowie fachlicher Publikationen, die Unterhaltung des Archäologischen Landesmuseums und fachwissenschaftlicher Sammlungen sowie die Berufung ehrenamtlicher Denkmalpfleger und Bodendenkmalpfleger. Außerdem wurde dem BLDAM die Zuständigkeit für die Erteilung von Nachforschungen gemäß § 10 BbgDSchG (2004) zugewiesen. Die bis zur Gesetzesnovellierung 2004 geltende Notwendigkeit der Herstellung eines Einvernehmens zwischen der Denkmalfachbehörde und den unteren Denkmalschutzbehörden wurde durch eine Benehmensherstellung ersetzt.