Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2177 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 816 des Abgeordneten Steeven Bretz der CDU-Fraktion Drucksache 6/1922 Wortlaut der Kleinen Anfrage 816 vom 01.07.2015: Landesstraßenverlegung L 78 / Verlängerung Wetzlarer Straße (Potsdam und Bergholz-Rehbrücke) Die Verlegung der Landesstraße 78 in Potsdam-Rehbrücke steht im Landesstraßenbedarfsplan des Landes Brandenburg. Sie gilt dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung als eine von vier „absolut vordringlichen“ neuen Vorhaben, da sie eine wichtige Verbindung aus der Potsdamer Innenstadt zur Bundesautobahnanschlussstelle Potsdam Drewitz wäre. Im Standortentwicklungs-konzept der Landeshauptstadt Potsdam vom 15. Juni 2010 ist diese Maßnahme ausführlich beschrieben . Darin ist als wichtige Ergänzung zur Verlegung der L 78 eine Verlängerung der Wetzlarer Straße von der Nutheschnellstraße in südlicher Richtung bis zum zukünftigen Anschluss an die L 78 vorgesehen. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 1630 (DS 5/4145) wies die Landesregierung darauf hin, dass die Landeshauptstadt Potsdam „zunächst die Voraussetzungen für die Realisierung ihrer Maßnahme schaffen muss, bevor Planungen für die Verlegung der L 78 aufgenommen werden“. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie stellt sich der aktuelle Sachstand aus Sicht der Landesregierung dar? 2. Gab und gibt es zur Verwirklichung der miteinander verknüpften Projekte Gespräche mit der Landeshauptstadt Potsdam? Wenn ja, welche und mit welchem Ergebnis? 3. Welchen Stellenwert hat das Vorhaben „Verlegung der L 78 in Potsdam Rehbrücke “ aus heutiger Sicht für die Landesregierung? 4. Inwiefern ist seitens der Landesregierung eine Zurückstufung des Vorhabens im Landesstraßenbedarfsplan beabsichtigt oder erfolgt? 5. Wie lautet der aktuelle Planungsstand für die Verlegung der L 78 in BergholzRehbrücke und wann ist mit dem Beginn des Planfeststellungsverfahrens zu rechnen? 6. Wie stellt sich die genaue Linienführung der beiden Maßnahmen in der zwischen der Landesregierung und der Stadt Potsdam abgestimmten und von der Landesregierung erarbeiteten Vorzugsvariante (Kleine Anfrage 1630 (DS 5/4145) dar? 7. Gibt es Verzögerungen bei der Umsetzung der Maßnahmen? Wenn ja, welche und warum? 8. Welche Voraussetzungen sind für die Realisierung der beiden Maßnahmen noch zu erfüllen? 9. Wann rechnet die Landesregierung aus heutiger Sicht ungefähr mit einer vollständigen Umsetzung der Gesamtmaßnahmen? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Wegen des unmittelbaren Zusammenhanges werden die Fragen 1, 3 und 5 zusammen beantwortet. Frage 1: Wie stellt sich der aktuelle Sachstand aus Sicht der Landesregierung dar? Frage 3: Welchen Stellenwert hat das Vorhaben „Verlegung der L 78 in Potsdam Rehbrücke“ aus heutiger Sicht für die Landesregierung? Frage 5: Wie lautet der aktuelle Planungsstand für die Verlegung der L 78 in BergholzRehbrücke und wann ist mit dem Beginn des Planfeststellungsverfahrens zu rechnen ? Zu Fragen 1, 3 und 5: Die Maßnahme „Verlegung der L 78 in Potsdam-Rehbrücke“ ist Bestandteil des gültigen Landesstraßenbedarfsplans 2011. Das Vorhaben ist nicht Bestandteil der Gruppe der indisponiblen Maßnahmen, deren Finanzierung vorrangig zu sichern ist. Aussagen über die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens können zurzeit nicht getroffen werden. Im Rahmen der frühzeitigen Linienfindung fanden jedoch bereits mehrere Abstimmungstermine mit Vertretern der Landeshauptstadt Potsdam und der Gemeinde Nuthetal statt. Frage 2: Gab und gibt es zur Verwirklichung der miteinander verknüpften Projekte Gespräche mit der Landeshauptstadt Potsdam? Wenn ja, welche und mit welchem Ergebnis? Zu Frage 2: Die Verlegung der L 78 ist teilweise im Bebauungsplan Nr. 124 der Landeshauptstadt Potsdam enthalten. Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat der Landesbetrieb Straßenwesen dazu eine Stellungnahme abgegeben. Die Hinweise zu gravierenden finanziellen Auswirkungen der von der Stadt vorgelegten Bebauungsplanung auf die Landesstraßenplanung wurden im Rahmen der Abwägung nur teilweise berücksichtigt. Frage 4: Inwiefern ist seitens der Landesregierung eine Zurückstufung des Vorhabens im Landesstraßenbedarfsplan beabsichtigt oder erfolgt? Zu Frage 4: Gemäß § 4 Landesstraßenbedarfsplangesetz ist der Bedarfsplan nach Ablauf von jeweils fünf Jahren auf seine Aktualität bzw. Anpassung an die Verkehrsentwicklung zu überprüfen. Die Überprüfung des Landesstraßenbedarfsplans einschließlich der L 78 erfolgt in 2016. Die Anpassung erfolgt durch Gesetz. Frage 6: Wie stellt sich die genaue Linienführung der beiden Maßnahmen in der zwischen der Landesregierung und der Stadt Potsdam abgestimmten und von der Landesregierung erarbeiteten Vorzugsvariante (Kleine Anfrage 1630 (DS 5/4145) dar? Zu Frage 6: Durch den B-Plan Nr. 124 muss die dem Landesstraßenbedarfsplan zu Grunde gelegte Linienführung nochmals geprüft werden. Darüber hinaus befindet sich ein Bebauungsplan für ein Mischgebiet der Gemeinde Nuthetal in Aufstellung. Auch hiervon kann die Linienführung betroffen sein. Frage 7: Gibt es Verzögerungen bei der Umsetzung der Maßnahmen? Wenn ja, welche und warum? Frage 8: Welche Voraussetzungen sind für die Realisierung der beiden Maßnahmen noch zu erfüllen? Frage 9: Wann rechnet die Landesregierung aus heutiger Sicht ungefähr mit einer vollständigen Umsetzung der Gesamtmaßnahmen? Zu Fragen 7, 8 und 9: Unter den gegebenen Rahmenbedingungen ist aus heutiger Sicht keine Aussage möglich. Zur Umsetzung der Wetzlarer Straße kann nur die Landeshauptstadt Potsdam Aussagen treffen.