Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2185 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 787 der Abgeordneten Steffen Königer und Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/1867 Mehrkosten für Flüchtlinge und Asylbewerber Wortlaut der Kleinen Anfrage 787 vom 29.06.2015: Ich frage die Landesregierung: Die Bundesregierung gibt 2015 und 2016 insgesamt eine Milliarde Euro für die Aufnahme von Asylbewerbern aus - doppelt so viel wie bislang geplant. Länder und Kommunen fordern ein Vielfaches mehr. Bisher stellt der Bund 2015 und 2016 jeweils 500 Millionen Euro bereit, um Länder und Kommunen bei der Aufnahme von Asylbewerbern zu entlasten. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geht davon aus, dass bis Jahresende mehr als 400.000 Asylanträge gestellt werden, doppelt so viele wie im vergangenen Jahr. Dabei wird betont: „Eine Korrektur nach oben ist möglich.“ Die Länder fordern deshalb vom Bund mehr als fünf Milliarden Euro zur Entlastung bei den Unterbringungskosten. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Kosten entstehen durch Personen nach §2 Nr. 3 bis 5 des Landesaufnahmegesetzes durch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einschließlich Unterbringung und Betreuung sowie Bewachungskosten pro Kopf im Land Brandenburg? 2. Gibt es unterschiedliche Gesamtkosten pro Asylbewerber in den Landkreisen und kreisfreien Städten? 3. Wenn ja: Bitte pro Landkreis und kreisfreier Stadt aufführen. 4. Mit welchen Mehrkosten rechnet die Landesregierung für die Jahre 2015 und 2016 im Vergleich zum Jahr 2014? 5. Wie hoch ist die Sonderzuweisung des Bundes an das Land Brandenburg? 6. Erachtet die Landesregierung die Sonderzuweisung des Bundes als ausreichend an? 7. Wird die Landesregierung diese Mittel an die Landkreise und kreisfreien Städte weiterleiten und wenn ja in welcher Höhe? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Kosten entstehen durch Personen nach §2 Nr. 3 bis 5 des Landesaufnahmegesetzes durch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einschließlich Unterbringung und Betreuung sowie Bewachungskosten pro Kopf im Land Brandenburg ? Frage 2: Gibt es unterschiedliche Gesamtkosten pro Asylbewerber in den Landkreisen und kreisfreien Städten? Frage 3: Wenn ja: Bitte pro Landkreis und kreisfreier Stadt aufführen. zu den Fragen 1, 2 und 3: Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Die Landkreise und kreisfreien Städte erhalten zum Ausgleich für die nach dem Landesaufnahmegesetz (LAufnG) übertragene Aufgabe der Aufnahme und vorläufigen Unterbringung der im LAufnG benannten Personengruppen sowie der Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) eine Jahreserstattungspauschale für jede aufgenommene Person von derzeit 9.219 Euro. Zusätzlich zu dieser Jahreserstattungspauschale wird pro Gemeinschaftsunterkunft eine monatliche Bewachungskostenpauschale in Höhe von derzeit 6.900 Euro erstattet , wenn dies für die Gewährleistung der Sicherheit der Unterkunft unerlässlich ist. Die Erstattungssummen je Landkreis/kreisfreier Stadt einschließlich Erstattungen für Bewachung im Jahr 2014 sind folgender Übersicht zu entnehmen: Landkreis/kreisfreie Stadt Erstattungssumme in Euro Brandenburg 1.281.667,85 Cottbus 1.858.133,57 Frankfurt 1.283.645,24 Potsdam 3.199.332,00 Barnim 4.217.125,07 Dahme-Spreewald 3.851.299,00 Elbe-Elster 2.048.325,57 Havelland 2.971.622,71 Märkisch-Oderland 3.980.407,84 Oberhavel 3.624.070,42 Oberspreewald-Lausitz 2.063.530,18 Oder-Spree 4.094.755,13 Ostprignitz-Ruppin 2.105.104,69 Potsdam-Mittelmark 4.207.954,83 Prignitz 1.992.338,13 Spree-Neiße 2.188.650,77 Teltow-Fläming 3.523.251,43 Uckermark 2.545.422,39 Quelle: Landesamt für Soziales und Versorgung Eine statistische Erfassung der tatsächlichen Pro-Kopf-Ausgaben erfolgt nicht. Frage 4: Mit welchen Mehrkosten rechnet die Landesregierung für die Jahre 2015 und 2016 im Vergleich zum Jahr 2014? zu Frage 4: Die Landesregierung rechnet für die Jahre 2015 und 2016 mit Mehrkosten i. H. v. 116,04 Mio. Euro bzw. 202,63 Mio. Euro im Vergleich zum Jahr 2014. Berücksichtigt sind dabei neben den Kostenerstattungen nach dem Landesaufnahmegesetz die Ausgaben einschließlich Investitionskosten im Zusammenhang mit der Erstaufnahme sowie der Einsatz der Sondermittel des Bundes in 2015 und 2016. Frage 5: Wie hoch ist die Sonderzuweisung des Bundes an das Land Brandenburg? zu Frage 5: Der Bund hat den Ländern mit dem „Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern“ zusätzliche Mittel für die Flüchtlingshilfe zur Verfügung gestellt. Diese Mittel sollen für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Mehrbelastungen im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Gesundheitsversorgung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie Flüchtlingen ausgleichen. Das Land Brandenburg erhält aus dem Gesamtbetrag in den Jahren 2015 und 2016 jeweils rund 15 Mio. Euro. Frage 6: Erachtet die Landesregierung die Sonderzuweisung des Bundes als ausreichend an? zu Frage 6: Bund und Länder sehen die Aufnahme, Betreuung, Unterbringung und Integration von Flüchtlingen als eine gesamtstaatliche Aufgabe an. Deshalb wird sich der Bund ab 2016 strukturell, dauerhaft und dynamisch an den gesamtstaatlichen Kosten beteiligen . Die Höhe der Entlastung wird im Ergebnis von Verhandlungen bis Herbst 2015 festgelegt werden. Frage 7: Wird die Landesregierung diese Mittel an die Landkreise und kreisfreien Städte weiterleiten und wenn ja in welcher Höhe? zu Frage 7: Von den vom Bund zur Verfügung gestellten Mitteln erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte als Aufgabenträger 75 Prozent – das sind 11,25 Mio. Euro im Jahr. Bei den Bundesmitteln handelt es sich für beide Haushaltsjahre um zusätzliche Mittel , die keine anderen Verpflichtungen des Landes gegenüber den Kommunen berühren . Mit Inkrafttreten der Fünften Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes (BbgFAG) am 4. Juli 2015 (GVBl. I Nr. 17) sind die vom Bund für das Land Brandenburg bereitgestellten Mittel zur Entlastung der Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und Flüchtlingen i. H. v. 11,25 Mio. Euro zeitnah an die Landkreise und kreisfreien Städte gemäß § 15a Absatz 3 des BbgFAG für das Haushaltsjahr 2015 zugewiesen worden. Das Gesetz sieht die Auszahlung des weiteren Betrages von 11,25 Mio. Euro zum 15. Februar 2016 vor. Die Mittelverteilung an die Landkreise und kreisfreien Städte erfolgt gemäß § 15a Absatz 2 BbgFAG auf der Grundlage des Verteilungsschlüssels zur Aufnahme des Personenkreises nach § 2 der Verordnung über die landesinterne Verteilung von spätausgesiedelten Personen und ausländischen Flüchtlingen vom 19. Oktober 2010. Die nachfolgende Übersicht stellt die Mittelverteilung dar, welche sich aus § 15a Absatz 2 BbgFAG ergibt: Verteilerschlüssel in % Gesamt 2015 und 2016 22,5 Mio. Euro 2015 11,25 Mio. Euro LK Barnim 6,9 1.552.500,00 776.250,00 LK Dahme-Spreewald 6,7 1.507.500,00 753.750,00 LK Elbe-Elster 4,6 1.035.000,00 517.500,00 LK Havelland 6,2 1.395.000,00 697.500,00 LK Märkisch-Oderland 7,6 1.710.000,00 855.000,00 LK Oberhavel 8,0 1.800.000,00 900.000,00 LK Oberspreewald-Lausitz 4,6 1.035.000,00 517.500,00 LK Oder-Spree 7,3 1.642.500,00 821.250,00 LK Ostprignitz-Ruppin 4,5 1.012.500,00 506.250,00 LK Potsdam-Mittelmark 8,4 1.890.000,00 945.000,00 LK Prignitz 3,6 810.000,00 405.000,00 LK Spree-Neiße 5,0 1.125.000,00 562.500,00 LK Teltow-Flämming 6,6 1.485.000,00 742.500,00 LK Uckermark 5,5 1.237.500,00 618.750,00 Stadt Brandenburg an der Havel 2,7 607.500,00 303.750,00 Stadt Cottbus 3,7 832.500,00 416.250,00 Stadt Frankfurt (Oder) 2,2 495.000,00 247.500,00 Landeshauptstadt Potsdam 5,9 1.327.500,00 663.750,00 Summe 100 22.500.000,00 11.250.000,00