Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2189 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 820 der Abgeordneten Danny Eichelbaum und Rainer Genilke der CDU-Fraktion Drucksache 6/1941 Verfahrensdauer von Planfeststellungsverfahren und Bebauungsplänen Wortlaut der Kleinen Anfrage 820 vom 02.02.2015: Die Planfeststellung ist nach dem Verwaltungsrecht des Bundes und der Länder ein besonderes Verwaltungsverfahren, welches für Bauvorhaben in gesetzlich besonders geregelten Fällen durchgeführt wird. Der abschließend erlassene Planfeststellungsbeschluss ist ein Verwaltungsakt. Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung fest, welche Nutzungen auf einer Fläche zulässig sind. Gegen Planfeststellungsbeschlüsse und Bebauungspläne ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie lange dauerten in Brandenburg im Durchschnitt in den Jahren von 2009- 2014 die Planfeststellungsverfahren bis zur Bekanntgabe des Planfeststellungsbeschlusses , insbesondere bei Gemeinde-, Kreis-, Landes- und Bundesstraßen ? 2. Wie lange dauerten in Brandenburg im Durchschnitt in den Jahren von 2009- 2014 die gerichtlichen Verfahren gegen Planfeststellungsbeschlüsse bis zur Erlangung der Rechtskraft, insbesondere bei Gemeinde-, Kreis-, Landes- und Bundesstraßen? 3. Wie stand Brandenburg bei den Verfahrenslaufzeiten in Frage 1 und 2 im Bundesvergleich dar? 4. Wie lange dauerten in Brandenburg in den Jahren von 2009-2014 im Durchschnitt die Bebauungsplanverfahren bis zur Bekanntgabe des Bebauungsplans ? 5. Wie lange dauerten in Brandenburg im Durchschnitt in den Jahren von 2009- 2014 die gerichtlichen Verfahren gegen Bebauungspläne bis zur Erlangung der Rechtskraft? 6. Wie stand Brandenburg bei den Verfahrenslaufzeiten in Frage 4 und 5 im Bundesvergleich dar? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie lange dauerten in Brandenburg im Durchschnitt in den Jahren von 2009-2014 die Planfeststellungsverfahren bis zur Bekanntgabe des Planfeststellungsbeschlusses , insbesondere bei Gemeinde-, Kreis-, Landes- und Bundesstraßen? Zu Frage 1: Im Land Brandenburg betrug die durchschnittliche Verfahrensdauer in den Jahren von 2009 bis heute für die Planfeststellungsverfahren von Antragstellung bis Erlass des Planfeststellungsbeschlusses etwas über drei Jahre. Frage 2: Wie lange dauerten in Brandenburg im Durchschnitt in den Jahren von 2009-2014 die gerichtlichen Verfahren gegen Planfeststellungsbeschlüsse bis zur Erlangung der Rechtskraft, insbesondere bei Gemeinde-, Kreis-, Landes- und Bundesstraßen? Zu Frage 2: Im benannten Zeitraum wurden gegen insgesamt 8 Planfeststellungsbeschlüsse Klagen erhoben. Die Klagen gegen fünf Planfeststellungsbeschlüsse konnten in durchschnittlich etwas unter drei Jahren abgeschlossen werden. Die Klagen gegen die restlichen drei Planfeststellungsbeschlüsse konnten noch nicht abgeschlossen werden . Frage 3: Wie stand Brandenburg bei den Verfahrenslaufzeiten in Frage 1 und 2 im Bundesvergleich dar? Zu Frage 3: Zu einem Ländervergleich der Verfahrenslaufzeiten gibt es keine statistischen Auswertungen . Zu beachten ist, dass die Verfahrensdauern vom Einzelfall abhängen und daher solche Durchschnittswerte keine Aussagekraft haben. Das statistische Bundesamt hatte in der Vergangenheit für das Projekt „Erfüllungsaufwand im Bereich Planungs- und Baurecht von Infrastrukturvorhaben“ Untersuchungen in verschiedenen Bundesländern auch hinsichtlich der Verfahrensdauer von Infrastrukturprojekten durchgeführt. Im Endbericht vom November 2012 wird auf Seite 38 zum Erfüllungsaufwand beim Verkehrsträger Straße festgestellt, dass sich “… Zeit- und Kostenaufwände vorhabenspezifisch um ein Vielfaches voneinander unterscheiden und dieser Tatbestand nicht über einen durchschnittlichen Wert dargestellt werden kann.“ Frage 4: Wie lange dauerten in Brandenburg in den Jahren von 2009-2014 im Durchschnitt die Bebauungsplan-verfahren bis zur Bekanntgabe des Bebauungsplans? Frage 5: Wie lange dauerten in Brandenburg im Durchschnitt in den Jahren von 2009-2014 die gerichtlichen Verfahren gegen Bebauungspläne bis zur Erlangung der Rechtskraft ? Frage 6: Wie stand Brandenburg bei den Verfahrenslaufzeiten in Frage 4 und 5 im Bundesvergleich dar? Zu Fragen 4, 5 und 6: Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen handelt es sich um einen Kernbestandteil der kommunalen Planungshoheit und somit des in Art. 28 Absatz 2 Grundgesetz (GG) verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltungsrechts der Gemeinden für Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft (Subsidiaritäts- prinzip). Ihren rechtlichen Niederschlag findet diese kommunale Planungshoheit in § 1 Absatz 3 des Baugesetzbuches (BauGB), der ausschließlich die Gemeinde legitimiert , Bebauungspläne aufzustellen. Der für die Aufstellung der Bebauungspläne benötigte inhaltliche und zeitliche Aufwand richtet sich dabei nach den Gegebenheiten des Einzelfalls. Dem MIL liegen keine Daten bezüglich der durchschnittlichen Dauer der Bebauungsplanaufstellungsverfahren bzw. der durchschnittlichen Dauer von gerichtlichen Verfahren gegen Bebauungspläne im Land Brandenburg vor. Dem MIL sind auch keine bundeseinheitlichen Datengrundlagen bekannt, die einen Vergleich unter den Bundesländern ermöglichen würden.