Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2194 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 855 der Abgeordneten Sven Petke und Danny Eichelbaum der CDU-Fraktion Drucksache 6/2024 Baufortschritt bei der Ortsumgehung Thyrow (B 101) Wortlaut der Kleinen Anfrage 855 vom 10.07.2015: Die B 101 ist mit ihrer Zubringerfunktion zur Autobahn A 10 und nach Berlin für die Erschließung des Landkreises Teltow-Fläming essentiell. Die Bundesstraße verbindet den Landkreis mit der Metropolregion und erschließt weitere Entwicklungsmöglichkeiten insbesondere für die Region von Ludwigsfelde über Luckenwalde nach Jüterbog. Das Straßenbauvorhaben „Ortsumgehung Thyrow“ ist ein wichtiges Teilstück der vierspurigen Bundesstraße. Mit dem Spatenstich am 28. Mai 2015 wurde nach jahrelanger Wartezeit und Verzögerungen nun endlich mit der Umsetzung des Vorhabens begonnen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche konkreten Arbeiten wurden seit dem Spatenstich am 28. Mai 2015 durchgeführt? 2. Wann wird die Ortsumgehung für den Verkehr freigegeben? 3. Welche Planungs-, Prüfungs- und Genehmigungsverfahren wurden bei diesem Projekt in welchem Zeitraum von welchen Stellen mit welchem Ergebnis durchgeführt? 4. Welche Kosten sind für Planung, Prüfung und Bauausführung der Ortsumgehung veranschlagt beziehungsweise bereits angefallen? Wie setzen sich diese Kosten zusammen (bitte erläutern) und wer trägt die Kosten? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche konkreten Arbeiten wurden seit dem Spatenstich am 28. Mai 2015 durchgeführt ? Zu Frage 1: Als Voraussetzung für die Ausführung der Baumaßnahme sind Artenschutzmaßnahmen durchzuführen. So wurden bisher insbesondere streng geschützte Zauneidechsen aus dem Baufeld in ein artgerechtes Ersatzhabitat umgesiedelt. Dafür waren umfangreiche Vorbereitungen auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz zu leisten (z. B. Munitionsbergung). Weiterhin wurden Leitungen verlegt und archäologische Untersuchungen durchgeführt. Seit Mitte Juli 2015 laufen die Rodungsarbeiten zur Baufeldfreimachung. Frage 2: Wann wird die Ortsumgehung für den Verkehr freigegeben? Zu Frage 2: Die Ortsumgehung soll Ende 2018 für den Verkehr freigegeben werden. Frage 3: Welche Planungs-, Prüfungs- und Genehmigungsverfahren wurden bei diesem Projekt in welchem Zeitraum von welchen Stellen mit welchem Ergebnis durchgeführt? Zu Frage 3: - In 2007 wurde der technische Entwurf durch die DEGES erarbeitet. - Das (damalige) BMVBS hat seinen Sichtvermerk zum technischen Entwurf mit Schreiben vom 20.12.2007 erteilt. - Die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens wurde am 18.03.2009 bei der Anhörungsbehörde , dem Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV), beantragt. - Der am 20.05.2011 durch die Planfeststellungsbehörde (MIL) erlassene Planfeststellungsbeschluss wurde beklagt. In der Folge wurde ein Planergänzungsverfahren im Zeitraum vom 08.04.2013 bis 24.04.2014 durchgeführt. - Das Baurecht lag nach Klage gegen den ergänzenden Planfeststellungsbeschluss ab 24.05.2014 vor. Frage 4: Welche Kosten sind für Planung, Prüfung und Bauausführung der Ortsumgehung veranschlagt beziehungsweise bereits angefallen? Wie setzen sich diese Kosten zusammen (bitte erläutern) und wer trägt die Kosten? Zu Frage 4: - Planungskosten: ca. 3,0 Mio. € (Land Brandenburg) - Baukosten: 32,8 Mio. € Anteil Bund: 27,2 Mio. € Anteil Land Brandenburg/Landkreis Teltow-Fläming: 5,6 Mio. €, davon bereits umgesetzt: 1,2 Mio. €