Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2196 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 851 der Abgeordneten Dr. Saskia Ludwig der CDU-Fraktion Drucksache 6/2000 B1, Ortsdurchfahrt Potsdam Wortlaut der Kleinen Anfrage 851 vom 8. Juli 2015: Die Stadt Potsdam plant eine Reduzierung der B 1 um eine auf drei Kfz-Spuren und einer Markierung eines Radfahrstreifens zwischen Geschwister-Scholl und Kastanienallee . Gemäß § 20 des Bundesfernstraßengesetzes ist es Aufgabe der zuständigen Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg, dass die Funktion der Bundesstraße , auch bei möglichen Umgestaltungen von Ortsdurchfahrten, für den weiträumigen Verkehr erhalten bleibt. Ich frage die Landesregierung: 1. Teilt die Landesregierung die Auffassung der Stadt Potsdam, dass die Reduzierung der B 1 um eine auf drei Kfz-Spuren notwendig ist? 2. Berücksichtigt die geplante Reduzierung der B 1 auf drei Kfz-Spuren, dass die Funktion der Bundesstraße für den weiträumigen Verkehr erhalten bleibt? (Wenn ja, wie?) 3. Führt die Landesregierung Gespräche mit der Stadt Potsdam und den Umlandgemeinden im Rahmen ihrer Straßenaufsicht? (Wenn nein, warum nicht und sind Gespräche geplant?) 4. Welche Konsequenzen hätte eine Reduzierung der B 1 um eine auf drei KfzSpuren für die Einsatzzeiten der Feuerwehr und Krankenwagen? 5. Welche Konsequenzen hätte eine Reduzierung der B 1 um eine auf drei KfzSpuren für den Status „staatlich anerkannter Erholungsort“ für die Gemeinde Schwielowsee und die Stadt Werder (Havel)? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Teilt die Landesregierung die Auffassung der Stadt Potsdam, dass die Reduzierung der B 1 um eine auf drei Kfz-Spuren notwendig ist? Frage 2: Berücksichtigt die geplante Reduzierung der B 1 auf drei Kfz-Spuren, dass die Funktion der Bundesstraße für den weiträumigen Verkehr erhalten bleibt? (Wenn ja, wie?) Zu Fragen 1 und 2: Die Stadt Potsdam ist Trägerin der Straßenbaulast für den in Rede stehenden Abschnitt der B 1. Sie entscheidet im Rahmen der Hoheitsverwaltung nach pflichtgemäßem Ermessen über Art, Maß und Zeitpunkt aller Maßnahmen zur Erfüllung der Aufgaben aus der Straßenbaulast. Die Stadt Potsdam strebt nach eigener Darstellung eine Verringerung der Umweltbelastungen in der Zeppelinstraße an. Durch den Oberbürgermeister der Stadt Potsdam ist öffentlich dargestellt worden, dass Potsdam gemeinsam mit den betroffenen Nachbarn noch eine sachgerechte Lösung sucht. Frage 3: Führt die Landesregierung Gespräche mit der Stadt Potsdam und den Umlandgemeinden im Rahmen ihrer Straßenaufsicht? (Wenn nein, warum nicht und sind Gespräche geplant?) Zu Frage 3: Nein. Angesichts des in der Beantwortung der Frage 1 dargestellten Sachstandes gibt es derzeit keinen Anlass für ein Tätigwerden der Landesregierung. Frage 4: Welche Konsequenzen hätte eine Reduzierung der B 1 um eine auf drei Kfz-Spuren für die Einsatzzeiten der Feuerwehr und Krankenwagen? Frage 5: Welche Konsequenzen hätte eine Reduzierung der B 1 um eine auf drei Kfz-Spuren für den Status „staatlich anerkannter Erholungsort“ für die Gemeinde Schwielowsee und die Stadt Werder (Havel)? Zu Fragen 4 und 5: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.