Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2201 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 810 der Abgeordneten Birgit Bessin, Rainer van Raemdonck und Steffen Königer der AfD-Fraktion Drucksache 6/1916 Situation im Bereich der Heilerziehungspflege und Heilpädagogik Wortlaut der Kleinen Anfrage 810 vom 01.07.2015: Der Anteil an zur Verfügung stehenden Fachkräften im Bereich Heilerziehungspflege /Heilpädagogik ist gegenüber dem der Alten-und Krankenpflege noch relativ stabil, wenn auch rückläufig. Eine gewollte und auch geförderte Inklusion behinderter Menschen bindet perspektivisch aber weiteres Fachpersonal. 1. Wie viele Einrichtungen der Behindertenhilfe gibt es im Land Brandenburg? Bitte aufschlüsseln nach Art der Einrichtung. 2. Wie viele Menschen werden insgesamt in Einrichtungen der Behindertenhilfe betreut und wie stellt sich die Entwicklung in den letzten 10 Jahren dar? 3. Wie viele Heilerziehungspfleger/Heilpädagogen gibt es derzeit in Brandenburg? Bitte separat nach Fachbereich aufschlüsseln. 4. Welche Entwicklung ist hier in den letzten 10 Jahren zu verzeichnen? 5. Wie wird der zukünftige Bedarf in diesem Bereich perspektivisch durch die Landesregierung eingeschätzt? 6. Wie stellt sich die Entwicklung des Nachwuchses dar, wie viele Ausbildungsplätze werden derzeit vorgehalten und wie viele Auszubildende haben sich tatsächlich vertraglich gebunden? 7. Wie viele HEP/HP sind in den letzten drei Jahren in den Bereich „Schulische Inklusion “ gewechselt? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Einrichtungen der Behindertenhilfe gibt es im Land Brandenburg. Bitte aufschlüsseln nach Art der Einrichtung. zu Frage 1: Nach Angaben der für den Vollzug des „Gesetzes über das Wohnen mit Pflege und Betreuung des Landes Brandenburg“ zuständigen Aufsicht für unterstützende Wohnformen im Landesamt für Soziales und Versorgung waren dort mit Stand vom 8. Juli 2015 im Land Brandenburg 528 unterstützende Wohnformen mit insgesamt 8.673 Plätzen für volljährige Menschen mit Behinderungen erfasst. Die Aufschlüsselung nach Art der Einrichtungen ergibt sich aus der Anlage. Im Jahr 2015 bestehen 31 Wohneinrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen auf der Leistungsgrundlage des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) im Land Brandenburg mit 455 Plätzen. Frage 2: Wie viele Menschen werden insgesamt in Einrichtungen der Behindertenhilfe betreut und wie stellt sich die Entwicklung in den letzten 10 Jahren dar? zu Frage 2: Die Anzahl der Plätze in den Wohnformen für volljährige Menschen mit Behinderungen hat sich vom 31. Dezember 2005 bis zum 8. Juli 2015 von 6.931 Plätzen im Jahr 2005 auf 8.673 Plätze im Jahr 2015 erhöht. Das entspricht einem Zuwachs von 25 % in zehn Jahren. Die Anzahl der Wohneinrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen im Land Brandenburg erhöhte sich im Zeitraum von 2005 bis 2015 von 30 auf 31. Im gleichen Zeitraum sank die Anzahl der Plätze von 635 auf 455, was in zehn Jahren einer Minderung um 28 % entspricht. Frage 3: Wie viele Heilerziehungspfleger/Heilpädagogen gibt es derzeit in Brandenburg ? Bitte separat aufschlüsseln nach Fachbereich? zu Frage 3: Von 1994 bis 2014 wurde im Land Brandenburg an 7.618 Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger und an 1.750 Heilpädagoginnen und Heilpädagogen die staatliche Anerkennung erteilt. Zum beruflichen Verbleib dieser Personen und zur Zuordnung nach Einsatzbereichen liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 4: Welche Entwicklung ist hier in den letzten 10 Jahren zu verzeichnen? Zu Frage 4: Die Anzahl der jährlichen Absolventinnen und Absolventen beider Berufe blieb in den letzten zehn Jahren relativ stabil. In der Heilerziehungspflege geht die Absolventenzahl seit 2013 etwas zurück. Dies ist dem Rückgang der Anzahl der Schulabgängerinnen und Schulabgänger in Brandenburg geschuldet. Frage 5: Wie wird der zukünftige Bedarf in diesem Bereich perspektivisch durch die Landesregierung eingeschätzt? zu Frage 5: In den zurückliegenden Jahren gab es keine Probleme bei der Fachkräftesicherung in den Einrichtungen der Behindertenhilfe. Auch nach der aktuellen Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit von Juli 2015 zählen die beiden angefragten Berufsgruppen in Brandenburg nicht zu den Mangelberufen. Welchen Einfluss Konzepte der Inklusion in den nächsten Jahren auf die Bedarfe in Brandenburg haben wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Frage 6: Wie stellt sich die Entwicklung des Nachwuchses dar, wie viele Ausbildungsplätze werden vorgehalten und wie viele Auszubildende haben sich tatsächlich vertraglich gebunden? zu Frage 6: Zur Frage der Entwicklung des Nachwuchses wird auf Frage 5 verwiesen. Zur Frage der Anzahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge kann die Landesregierung keine Auskunft erteilen, weil diese beiden Berufe nicht nach dem dualen System ausgebildet werden und somit keine Ausbildungsverträge abgeschlossen werden. Grundsätzlich stehen im Land Brandenburg ausreichend Schulplätze zur Verfügung. Frage 7: Wie viele HEP/HP sind in den letzten Jahren in den Bereich „Schulische Inklusion“ gewechselt? zu Frage 7: Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden im Unterricht und in außerunterrichtlichen schulischen Angeboten durch sonderpädagogisch qualifizierte Lehrkräfte sowie andere Fachkräfte unterstützt. Gemäß § 68 Absatz 1 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) können Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf mit dem Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“, „körperlich-motorische Entwicklung“, „Sehen“ oder „Hören“ durch sonstiges pädagogisches Personal unterstützt werden. Dies sind Unterrichtshelferinnen oder Unterrichtshelfer. Darüber hinaus wird Personal, das nur für einzelne Schülerinnen und Schüler im allgemeinen Lebenszusammenhang helfend tätig ist (Einzel- fallhilfe), vorgehalten. Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger können sowohl als Unterrichtshelferinnen und Unterrichtshelfer als auch in der Einzelfallhilfe tätig werden. Zur Anzahl der Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger bzw. Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, die in den gemeinsamen Unterricht gewechselt sind, liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.