Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2215 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 900 des Abgeordneten Franz Josef Wiese AfD-Fraktion Drucksache 6/2090 Nachfrage zur Kleinen Anfrage 721 vom 02.06.2015 - Sanktionen und Einreiseverbote der EU sowie der Russischen Föderation Wortlaut der Kleinen Anfrage 900 vom 17.07.2015: Aus der Antwort der Landesregierung ergibt sich folgende Frage: Auf welcher rechtlichen Grundlage obliegt es der Landesregierung nicht eine Bewertung von Vorgängen vorzunehmen, die die Kompetenz des Bundes und der EU betreffen ? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Justiz und Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Auf die Frage Nr. 3 der Kleinen Anfrage Nr. 721, wie die Landesregierung das gegenseitige Verhängen von Einreiseverbot und Sanktionen zwischen Russland und der EU bewertet, antwortete die Landesregierung, dass ihr eine solche Bewertung nicht obliege (LT-Drucksache 6/1937). Dies folgt aus dem Grundsatz, dass die Landesregierung wie jedes andere Verfassungsorgan und jede Behörde gehalten ist, die Grenzen ihrer Zuständigkeit zu beachten. Sie ist nicht verpflichtet, sich zu Vorgängen eine Meinung zu bilden und diese mitzuteilen, die nicht in ihre Verantwortung fallen. Das parlamentarische Fragerecht ist Ausfluss der Kontrollfunktion des Parlaments, das seinerseits Ausdruck der aus dem Demokratieprinzip folgenden Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber dem Parlament ist. Hieraus folgt, dass sich der Informationsanspruch der Abgeordneten von vornherein nicht auf Angelegenheiten beziehen kann, die nicht in die Zuständigkeit der Regierung fallen, weil es insoweit an einer Verantwortlichkeit gegenüber dem Parlament fehlt (vgl. auch Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 16. November 2000 – VfGBbg 31/00 – juris, Rn. 52; entsprechend zur Antwortpflicht der Bundesregierung: Bundesverfassungsgericht , Urteil vom 2. Juni 2015 – 2 BvE 7/11 – juris, Rn. 106).