Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2216 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 817 der Abgeordneten Steeven Bretz und Sven Petke der CDU-Fraktion Drucksache 6/1938 Geräteturnhalle der Universität Potsdam im Sportpark Luftschiffhafen Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 817 vom 01. Juli 2015 Nach mehreren Jahren ist die Entscheidung gefallen: Der Ersatzneubau der Geräteturnhalle im Luftschiffhafen Potsdam wird realisiert. Nun geht es zwischen den Beteiligten , der Universität Potsdam und der Landeshauptstadt Potsdam, um die Frage der jeweiligen Nutzungsmöglichkeiten und der Kooperation in der zukünftigen Halle (Trainingspartnerschaft). Das Interesse der Stadt Potsdam an der Frage der anteiligen Nutzung ist groß, da die Halle als Ersatz für die städtische Halle dienen soll. Wir fragen daher die Landesregierung: 1. Wie stellt sich der aktuelle Sachstand zum Neubau der Geräteturnhalle dar? 2. Das Sportförderungsgesetz des Landes Brandenburg sieht in § 5 bei der Planung und dem Bau von kommunalen und vereinseigenen Sportstätten die Anfertigung von Sportstättenentwicklungsplanungen als Entscheidungsgrundlage bei Investitionen vor. Inwieweit ist die kommunale Sportstättenentwicklungsplanung für den Neubau abgeschlossen und der Landesregierung vorgelegt? 3. Welche Einzelheiten sieht diese Planung hinsichtlich des Flächenbedarfs, Raumprogramms und der anteiligen Nutzungszeiten für die jeweiligen Institutionen in der neuen Halle vor? 4. Inwieweit ist bereits ein Nutzungsvertrag zwischen der Stadt Potsdam und der Universität Potsdam verhandelt und ggf. abgeschlossen? 5. Welche Investitionssumme und welche anteiligen Fördergelder sind für den Neubau vorgesehen? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich der aktuelle Sachstand zum Neubau der Geräteturnhalle dar? zu Frage 1: Gegenwärtig wird für das Neubauvorhaben durch den Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen die Haushaltsunterlage Bau erarbeitet . Diese wird voraussichtlich im Oktober 2015 haushälterisch anerkannt. Vorbehaltlich dessen wird derzeit die Erarbeitung der Ausführungsplanung und Aus- schreibung mit Baudurchführung in 2016/2017 sowie eine Inbetriebnahme möglichst noch zum WS 2017/2018 angestrebt. Frage 2: Das Sportförderungsgesetz des Landes Brandenburg sieht in § 5 bei der Planung und dem Bau von kommunalen und vereinseigenen Sportstätten die Anfertigung von Sportstättenentwicklungsplanungen als Entscheidungsgrundlage bei Investitionen vor. Inwieweit ist die kommunale Sportstättenentwicklungsplanung für den Neubau abgeschlossen und der Landesregierung vorgelegt? zu Frage 2: Der Neubau der Geräteturnhalle der Universität Potsdam wird als Landesbauvorhaben aus Hochschulbaumitteln durchgeführt. Hierfür trifft § 5 des Gesetzes über die Sportförderung im Land Brandenburg (Sportförderungsgesetz - SportFGBbg ) nicht zu, der ausschließlich die Planung und den Bau kommunaler und vereinseigener Sportanlagen regelt. Das Vorhaben unterliegt demzufolge nicht der kommunalen Sportstättenentwicklungsplanung. Frage 3: Welche Einzelheiten sieht diese Planung hinsichtlich des Flächenbedarfs, Raumprogramms und der anteiligen Nutzungszeiten für die jeweiligen Institutionen in der neuen Halle vor? zu Frage 3: Siehe Antwort zu Frage 2 – nicht zutreffend. Frage 4: Inwieweit ist bereits ein Nutzungsvertrag zwischen der Stadt Potsdam und der Universität Potsdam verhandelt und ggf. abgeschlossen? zu Frage 4: Ein Nutzungsvertrag wird derzeit zwischen der Universität Potsdam und der Landeshauptstadt Potsdam verhandelt, mit der die Universität seit Beginn der Planungen in engem Kontakt steht. Es ist beabsichtigt, Hallenkapazitäten nach Maßgabe des § 6 Abs. 2 des Sportförderungsgesetzes zur Verfügung zu stellen, soweit kein Eigenbedarf der Universität für Lehre und Hochschulsport nach § 3 Abs. 4 Satz 2 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes besteht. Frage 5: Welche Investitionssumme und welche anteiligen Fördergelder sind für den Neubau vorgesehen? Antwort zu Frage 5: Für das Vorhaben „Neubau Geräteturnhalle“ sind im Haushaltsplan 2015/2016 - Beilage Einzelplan 12, Investitionsplan Teil B Hochbaumaßnahmen des Epl. 06 - im Bereich 00160 71361, lfd. Nr. 24 Landesmittel in Höhe der Investitionssumme von insgesamt 8.300 TEUR veranschlagt.