Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2226 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 834 der Abgeordneten Rainer Genilke, Anja Heinrich und Gordon Hoffmann CDU-Fraktion Drucksache 6/1960 Lehrermangel in Elbe-Elster Wortlaut der Kleinen Anfrage 834 vom 06.07.2015: Laut einem Bericht der Lausitzer Rundschau vom 30. Juni 2015 hat die Regionalstelle Cottbus des Landesamtes für Schule und Lehrerbildung der Oberschule Elsterwerda für das Schuljahr 2015/2016 trotz Anmeldungen von 62 Schülerinnen und Schülern in der Jahrgangsstufe 7 keine dritte Klasse genehmigt. 10 Schülerinnen und Schüler müssen darum an eine Schule in einem anderen Landkreis ausweichen. Der Bericht der Lausitzer Rundschau gibt als Grund zwei fehlende Lehrerstellen an. Die Lausitzer Rundschau berichtet ferner, dass der Oberschule Johannes Clajus nicht genügend Lehrerwochenstunden zur Verfügung gestellt wurden, um das Projekt „Produktives Lernen“ für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Auffälligkeiten fortzuführen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Warum sind der Regionalstelle Cottbus die entsprechenden Lehrerwochenstunden nicht zugewiesen worden, obwohl auf der Grundlage der Anmeldungen und der Klassenfrequenzen laut Anlage 1 der VV Unterrichtsorganisation drei Klassen hätten gebildet werden sollen? 2. Warum werden der Oberschule Johannes Clajus die Lehrerwochenstunden für das Produktive Lernen nicht weiterhin zur Verfügung gestellt, obwohl sich die Landesregierung in aktuellen Pressemitteilungen mehrfach für verstärkte Berufsorientierung und praktisches Lernen an Schulen der Sekundarstufe I ausgesprochen hat? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Warum sind der Regionalstelle Cottbus die entsprechenden Lehrerwochenstunden nicht zugewiesen worden, obwohl auf der Grundlage der Anmeldungen und der Klassenfrequenzen laut Anlage 1 der VV Unterrichtsorganisation drei Klassen hätten gebildet werden sollen? Zu Frage 1: Zur Sicherstellung des geordneten Schulbetriebs legt das für Schule zuständige Ministerium u. a. die Richtwerte für die Klassenfrequenz neu einzurichtender Klassen und die Bandbreite für die Klassenfrequenz bestehender Klassen fest sowie die Bedingungen, unter denen die Richtfrequenz unterschritten werden darf, insbesondere wenn der Schulbesuch bestehender Schulen in zumutbarer Entfernung nicht gewährleistet ist und bei kleinen Jahrgangsbreiten (§ 103 Absatz 4 BbgSchulG). Die Richtfrequenz für die Oberschulen wurde mit 25 festgelegt. Eine Unterschreitung bedarf der Genehmigung durch das Landesschulamt, das bei der Entscheidung stellenwirtschaftliche und schulentwicklungsplanerische Belange berücksichtigt (Nummer 5 Absatz 2 VV-Unterrichtsorganisation). An der Oberschule Elsterwerda haben sich für die Jahrgangsstufe 7 zum Schuljahr 2015/2016 mit ihrem Erstwunsch 61 Schülerinnen und Schüler angemeldet. Um alle im Erstwunsch an der Schule angemeldeten Schülerinnen und Schüler aufnehmen zu können, hätten drei Klassen gebildet werden müssen, es hätte sich eine Klassenfrequenz von 20,3 ergeben . Damit würde die Richtfrequenz für die Oberschule von 25 unterschritten. Die Regionalstelle Cottbus des Landesschulamts hat entschieden, zwei Klassen mit insgesamt 51 Schülerinnen und Schülern zu bilden. Fünf nach dem durch die Schule durchgeführten Auswahlverfahren nicht aufgenommene Schülerinnen und Schüler wurden in der als Zweitwunsch angewählten Schule aufgenommen, zwei Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern wählten nach Aufforderung durch das Landesschulamt eine andere Schule mit freien Kapazitäten. Drei Schülerinnen und Schüler wurden der Schule in Ortrand zugewiesen. Diese Entscheidung ist sachgerecht. Zum einen stehen in der Region ausreichend Schulplätze an Oberschulen zur Verfügung. Zum anderen wäre die Bildung einer dritten Klasse an der Oberschule Elsterwerda nur bei Verringerung der für zusätzliche pädagogische Maßnahmen vorgesehenen Ausstattung zulasten anderer Klassen und Schulen möglich gewesen. Das Landesschulamt hat eine Abwägung zwischen den Belastungen für die betreffenden Schülerinnen und Schüler durch den längeren Schulweg und den anderenfalls notwendigen pädagogischen Einschnitten vorgenommen, die schulfachlich und unterrichtsorganisatorisch nicht zu beanstanden ist. Frage 2: Warum werden der Oberschule Johannes Clajus die Lehrerwochenstunden für das Produktive Lernen nicht weiterhin zur Verfügung gestellt, obwohl sich die Landesregierung in aktuellen Pressemitteilungen mehrfach für verstärkte Berufsorientierung und praktisches Lernen an Schulen der Sekundarstufe I ausgesprochen hat? Zu Frage 2: Im Bereich der Regionalstelle Cottbus des Landesschulamts werden insgesamt 5 regionale Projekte „Produktives Lernen“ durchgeführt. Den betreffenden Schulen wird jeweils eine zusätzliche Lehrerstelle zugewiesen. Darüber hinaus werden auch Lehrerwochenstunden der sog. Herkunftsschulen und der schülerzahlbezogenen Zusatzausstattung eingesetzt. Die Ausstattung dieser Projekte mit Lehrerstunden wurde zwar im Vergleich zu den vorangegangenen Schuljahren verringert, gleichwohl ist sie ausreichend, um die Projekte weiterzuführen.