Datum des Eingangs: 04.12.2014 / Ausgegeben: 09.12.2014 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/223 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 51 des Abgeordneten Sven Petke der CDU-Fraktion Drucksache 6/86 Bewerbung Berlins um die Olympischen Sommerspiele 2024 oder 2028 Wortlaut der Kleinen Anfrage 51 vom 10.11.2014: Olympische Sommerspiele haben eine herausgehobene Bedeutung und tragen erfahrungsgemäß zum Imagegewinn ganzer Regionen bei. Deshalb sollte auch Brandenburg in Abstimmung mit dem Berliner Senat dafür Sorge tragen, dass bei einer erfolgreichen Bewerbung Berlins für die Olympischen Sommerspiele 2024 oder 2028 auch in Brandenburger Sportstätten olympische Wettkämpfe ausgetragen werden. In der Antwort auf eine Anfrage im Abgeordnetenhaus zu Berlin an den Senat zu den Kosten für Olympia heißt es, dass Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt auf Anfrage des Senats bereits ihre Kooperation bei der Bewerbung um die Ausrichtung der Olympischen Spiele zugesichert hätten. Mit den Ländern sei abgesprochen, dass die Kosten für die Austragung von Wettbewerben selbst getragen werden müssen. In den vier Ländern sollen Wettbewerbe im Fußball , Segeln, Rudern, Kanurennsport, Kanuslalom und Dressurreiten veranstaltet werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Was wurde konkret mit Berlin bzw. anderen Ländern oder dem Bund dazu vereinbart? 2. Wer hat diese Vereinbarung für das Land Brandenburg geschlossen? 3. Welcher rechtlichen Art ist diese Vereinbarung? 4. Ist Berlin bereit, bereits in seiner Bewerbung für die Olympischen Sommerspiele die Austragung von Wettkämpfen im Land Brandenburg aufzunehmen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Was wurde konkret mit Berlin bzw. anderen Ländern oder dem Bund dazu vereinbart? Frage 2: Wer hat diese Vereinbarung für das Land Brandenburg geschlossen? Frage 3: Welcher rechtlichen Art ist diese Vereinbarung? Zu den Fragen 1, 2 und 3: Es wurden seitens der Landesregierung keinerlei Vereinbarungen mit Berlin, anderen Ländern oder dem Bund abgeschlossen. Ebenfalls wurde zwischen der Landesregierung und dem Berliner Senat nicht abgesprochen, wer für die Kosten aufkommt, die für mögliche olympische und paralympische Wettbewerbe 2024 oder 2028 entstehen, die im Land Brandenburg durchgeführt werden sollen. Frage 4: Ist Berlin bereit, bereits in seiner Bewerbung für die Olympischen Sommerspiele die Austragung von Wettkämpfen im Land Brandenburg aufzunehmen? Zu Frage 4: Im Interessenbekundungsverfahren hat Berlin in seinem Konzept die Austragung von Wettkämpfen in den Sportarten Fußball (Vorrunde), Golf, Reiten, Straßenradsport sowie die Wassersportarten KanuRennsport und Rudern im Land Brandenburg vorgesehen (vgl. dazu auch die Antwort der Landesregierung auf die vorausgegangene Kleine Anfrage 15 des Fragestellers, Drucksache 6/128).