Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2230 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 835 der Abgeordneten Prof. Dr. Michael Schierack, Dr. Saskia Ludwig und Gordon Hoffmann CDU-Fraktion Drucksache 6/1961 Medienbildung an brandenburgischen Schulen Wortlaut der Kleinen Anfrage 835 vom 06.07.2015: Laut der Studie „Medienbildung an deutschen Schulen“ der Initiative D21 aus dem Jahr 2014 gibt es in vielen und insbesondere in den meisten neuen Bundesländern umfangreiche Konzepte zur schulischen Medienbildung. Zugleich bemängelt die Studie , dass die Bundesländer Berlin und Brandenburg Medienbildung im gesamtdeutschen Vergleich strukturell nur schwach verankert haben. Allerdings planen die Berliner und Brandenburger Landesregierungen mit dem angekündigten neuen Rahmenlehrplan ab dem Schuljahr 2017/2018 auch ein sogenanntes Basiscurriculum Medienbildung einzuführen. Unklar bleibt aber, wie das Basiscurriculum Medienbildung umgesetzt werden soll und welche zusätzliche Infrastruktur dafür zusätzlich nötig ist. Wir fragen die Landesregierung: 1. Was ist die durchschnittliche Schüler-PC-Relation der Brandenburgischen Schulen ? 2. Wie viele Brandenburger Schulen verfügen über Internetarbeitsplätze, die für Schüler zugänglich sind? 3. Wie viele Brandenburger Schulen verfügen über ein W-Lan-Netz, das Schüler a) im Rahmen des Unterrichts und b) im Rahmen freier Arbeit nutzen können? 4. Welchen Änderungsbedarf hat die Landesregierung am Basiscurriculum Medienbildung als Ergebnis der öffentlichen Anhörung zum neuen Rahmenlehrplan festgestellt ? 5. Wie viele Brandenburger Schulen bieten in welchen Klassenstufe und in welcher Form (Wahlpflicht, fakultativ usw.) das Fach Informatik an? 6. Gibt es Schulen mit einem Schwerpunkt in Informatik? 7. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um das Basiscurriculum Medienbildung flächendeckend an Brandenburger Schulen umzusetzen? 8. Welche Fortbildungen für Lehrkräfte zur Medienbildung gibt es bereits und in welchem Umfang nutzen Lehrkräfte diese Fortbildungen? 9. Welche zusätzlichen Fortbildungen plant die Landesregierung im Zusammenhang mit der Umsetzung des Basiscurriculums Medienbildung und inwiefern sollen Lehrkräfte verpflichtet werden, daran teilzunehmen? 10. In Thüringen können Schulträger für IT-Investitionen eine Anteilsfinanzierung in Höhe von 87,5 Prozent durch das Land aus EFRE-Mitteln beantragen. Ist eine derartige Finanzierung auch in Brandenburg möglich bzw. geplant? 11. Wie viele Medienlotsen konnten bisher im Rahmen des Projekts „Medienlotsen“ der Medienanstalt Berlin-Brandenburg ausgebildet werden? Welche Ergebnisse leitet die Landesregierung aus dem Pilotprojekt ab? 12. Welche Multiplikatoren sind aufgrund der Rahmenvereinbarung zur „Stärkung der Medienkompetenz im Land Brandenburg zwischen dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und der Medienanstalt Berlin-Brandenburg im Einsatz? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Was ist die durchschnittliche Schüler-PC-Relation der Brandenburgischen Schulen? Zu Frage 1: Für Schulen in öffentlicher Trägerschaft im Land Brandenburg beträgt die durchschnittliche Schüler-PC-Relation 6,7 zu 1 (gemäß ZENSOS-Zusatzerhebung „IT- und Medienausstattung der Schulen in öffentlicher Trägerschaft im Land Brandenburg im Schuljahr 2014/2015“; Stichtag: 24. November 2014). Frage 2: Wie viele Brandenburger Schulen verfügen über Internetarbeitsplätze, die für Schüler zugänglich sind? Zu Frage 2: Gemäß der o. a. ZENSOS-Zusatzerhebung verfügen im Land Brandenburg 725 Schulen in öffentlicher Trägerschaft über Internetarbeitsplätze, die für Schüler zugänglich sind. Frage 3: Wie viele Brandenburger Schulen verfügen über ein W-Lan-Netz, das Schüler a) im Rahmen des Unterrichts und b) im Rahmen freier Arbeit nutzen können? Zu Frage 3: Gemäß der o. a. ZENSOS-Zusatzerhebung verfügen im Land Brandenburg 345 Schulen in öffentlicher Trägerschaft über ein WLAN-Netz. Weitergehende Zahlen zur Nutzungsart dieser WLAN-Netze − a) im Rahmen des Unterrichts und b) im Rahmen freier Arbeit – liegen nicht vor. Frage 4: Welchen Änderungsbedarf hat die Landesregierung am Basiscurriculum Medienbildung als Ergebnis der öffentlichen Anhörung zum neuen Rahmenlehrplan festgestellt? Zu Frage 4: Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass die Entwurfsfassung des Basiscurriculums Medienbildung in der öffentlichen Anhörungsphase auf eine mehrheitlich positive Resonanz gestoßen ist. Da die Überarbeitung des Basiscurriculums Medienbildung als Ergebnis der fachlichen Prüfung der öffentlichen Anhörungsphase durch das Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) noch nicht abgeschlossen ist, können auch noch keine endgültigen und detaillierten Aussagen vorgenommen werden. Richtungsweisend für den in der öffentlichen Anhörungsphase formulierten und vom LISUM in enger fachlicher Abstimmung aktuell umgesetzten Änderungsbedarf sind • die eingeforderten fachlichen Hinweise und Ergänzungen für eine schlüssige Definition von Medienkompetenz und zu den formulierten Zielen der Medienbildung, • die Überarbeitung und gleichzeitige Vereinfachung einzelner komplizierter Fachbegriffe, • die Erweiterung des Glossars um ausgewählte Fachbegriffe, • die Schärfung der Stufung zwischen den Niveaustufen D und G, • die eingeforderte größere Verständlichkeit der Standards, • die Einbeziehung und Verzahnung von Standards des Basiscurriculums Medienbildung mit den übergreifenden Themen. Die Auswertung der Anhörungsergebnisse erfolgt in Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Vertreterinnen und Vertretern der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft des Landes Berlin. Frage 5: Wie viele Brandenburger Schulen bieten in welchen Klassenstufe und in welcher Form (Wahlpflicht, fakultativ usw.) das Fach Informatik an? Zu Frage 5: Im Schuljahr 2014/2015 werden die Unterrichtsfächer Informatik, Wirtschaftsinformatik und Informationsverarbeitung (nur in beruflichen Bildungsgängen) an 304 Schulen in öffentlicher Trägerschaft angeboten. Wie viele Schulen das in den verschiedenen Jahrgangsstufen und Unterrichtsarten sind, ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Dabei ist zu beachten, dass die Summe der Schulen in den einzelnen Schulstufen nicht der Gesamtzahl der Schulen entspricht, da einige der Schulen über mehrere Schulstufen verfügen. Tabelle: Anzahl der Schulen in öffentlicher Trägerschaft, die im Schuljahr 2014/2015 Unterricht in den Unterrichtsfächern Informatik, Wirtschaftsinformatik und Informationsverarbeitung anbieten, nach Schulstufe, Jahrgangsstufen und Unterrichtsarten Primarstufe Unterrichtsart Jahrg.st. 1 Jahrg.st. 2 Jahrg.st. 3 Jahrg.st. 4 Jahrg.st. 5 Jahrg.st. 6 Jahrg.st. 1 - 6* Unterricht im Klassenverband 1 3 13 13 25 23 45 Neigungsdifferenzierung in den Jahrgangsstufen 5 und 6 der Grundschule 26 22 40 Wahlunterricht (lt. Rahmenplan) 1 1 2 Unterricht für Teile von Klassen 2 6 5 3 3 10 Unterrichtliche Tätigkeit lt. Sonderpädagogikverordnung SopV (gemeinsamer Unterricht) 1 1 Basisausstattung für förderdiagnostische Lernbeobachtung in den Schwerpunkten LES 1 1 Förderunterricht, Sonstige Fördermaßnahme 1 2 1 3 Wahlunterricht (Arbeitsgemeinschaften ) 3 3 4 2 5 13 Betreuung und Aufsicht 1 3 7 7 11 9 25 Vorbereitungsgruppen laut EinglV 1 1 Unterrichtsarten insgesamt* 2 12 27 30 69 61 123 Sekundarstufe Unterrichtsart Jahrg.st. 7 Jahrg.st. 8 Jahrg.st. 9 Jahrg.st. 10 Jahrg.st. 7- 10* Unterricht im Klassenverband 34 34 47 29 72 Kurs auf grundlegendem Anforderungsniveau 10 10 Kurs auf erhöhtem Anforderungsniveau 1 1 Wahlpflichtunterricht ab Jahrgang 07 4 6 4 4 8 Schwerpunktunterricht (Wahlpflichtunterricht ab Jahrgang 09) 64 81 89 Wahlpflichtbereich (ZBW und berufliche Schule) 2 2 Wahlunterricht (lt. Rahmenplan) 1 4 10 12 Unterricht für Teile von Klassen 9 7 12 18 28 Unterrichtliche Tätigkeit lt. Sonderpädagogikverordnung SopV (gemeinsamer Unterricht) 1 1 1 Förderunterricht, Sonstige Fördermaßnahme 3 1 1 5 Wahlunterricht (Arbeitsgemeinschaften) 7 2 5 3 13 Nachträglicher Erwerb der Fachoberschulreife 1 1 Betreuung und Aufsicht 17 8 13 11 38 Vorbereitungsgruppen laut EinglV 1 1 Unterrichtsarten insgesamt* 66 53 125 153 176 Gymnasiale Oberstufe (einschließlich berufliches Gymnasium) Unterrichtsart Jahrg.st. 11 Jahrg.st. 12 Jahrg.st. 13 Jahrg.st. 11- 13* Kurs auf grundlegendem Anforderungsniveau 101 104 38 107 Kurs auf erhöhtem Anforderungsniveau 17 20 3 23 Seminarkurs 11 14 7 22 Intensivierungskurs 8 8 Förderunterricht, Sonstige Fördermaßnahme 1 1 2 2 Wahlunterricht (Arbeitsgemeinschaften) 1 1 2 Unterrichtsarten insgesamt* 109 109 38 111 Berufliche Schulen (ohne berufliches Gymnasium) Unterrichtsart 1. Ausb.jahr 2. Ausb.jahr 3. Ausb.jahr 1.-3. Ausb.jahr Unterricht im Klassenverband 7 8 5 11 Unterrichtsarten insgesamt* 7 8 5 11 * Die Anzahl der Schulen insgesamt entspricht nicht der Summe der Einzelwerte, da die Schulen den Unterricht in den genannten Fächern teilweise in mehreren Jahrgängen bzw. mehreren Unterrichtsarten anbieten. Datengrundlage: Schuldatenerhebung 2014/15, Stichtage: 06.10.2014 für allgemein bildende Schulen, 10.11.2014 für berufliche Schulen Frage 6: Gibt es Schulen mit einem Schwerpunkt in Informatik? Zu Frage 6: Im Land Brandenburg sind acht Schulen Mitglied im MINT-EC (Verein mathematisch-naturwissenschaftlicher Excellence-Center an Schulen). Diese Schulen besitzen ein ausgeprägtes MINT-Profil, welches sich in der systematischen Weiterentwicklung im MINT-Bereich und im praxisorientierten Unterricht zeigt. Zu diesen Schulen gehören: • das Barnim Gymnasium, Bernau, • das Carl-Friedrich-Gauß-Gymnasium, Frankfurt (Oder), • das Emil-Fischer-Gymnasium, Schwarzheide, • das Gymnasium Alexander von Humboldt, Eberswalde, • das Hermann-von-Helmholtz-Gymnasium, Potsdam, • das Marie-Curie-Gymnasium, Wittenberge, • das Marie-Curie-Gymnasium, Ludwigsfelde, und • das Max-Steenbeck-Gymnasium, Cottbus. Darüber hinaus erhielten 2013 fünf Schulen aus dem Land Brandenburg die Auszeichnung „MINT-freundliche Schule“ für ihre vorbildliche Schwerpunktsetzung in den Fächern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Dazu gehören: • das Friedrich-Schiller-Gymnasium, Königs Wusterhausen, • das Einstein-Gymnasium, Angermünde, • die Wilhelm-Busch-Schule, Brandenburg an der Havel, • das Elsterschloss-Gymnasium, Elsterwerda, und • die Grundschule „Teupitz am See“, Teupitz. Frage 7: Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um das Basiscurriculum Medienbildung flächendeckend an Brandenburger Schulen umzusetzen? Zu Frage 7: Zur Einführung des neuen Rahmenlehrplans erfolgt die Unterstützung der Schulen durch das LISUM und das regionale Beratungs- und Unterstützungssystem für Schulen und Schulaufsicht (BUSS). Dies wird in einer abgestuften Vorgehensweise erfolgen. Zunächst werden die Beraterinnen und Berater des BUSS im Schuljahr 2015/2016 durch das LISUM zu den Inhalten des neuen Rahmenlehrplans qualifiziert. Dazu hat das LISUM ein Gesamtkonzept entwickelt. Es besteht im Wesentlichen aus den fünf Modulen Basiscurriculum Medienbildung, Basiscurriculum Sprachbildung, Schulinternes Curriculum, Leistungsdokumentation und Bewertung sowie Lernprozessbegleitende Diagnostik & Förderung. Diese werden in zwei Modulreihen für die verschiedenen Fächer/Fächergruppen angeboten. Dabei werden jeweils in einem ersten Teil fächerübergreifende Aufbaumodule und im unmittelbaren Anschluss fachspezifische Erweiterungsmodule angeboten. Im Rahmen der Erweiterungsmodule erarbeiten die Beraterinnen und Berater Konzepte, die sie anschließend für die Qualifizierung der Fachkonferenzleiterinnen und -leiter der Schulen einsetzen können. Ziel ist es dabei, die Schulen zu befähigen, auf der Grundlage des neuen Rahmenlehrplans eigene schulinterne Curricula zu entwickeln. Die Qualifizierung der Beraterinnen und Berater zum Basiscurriculum Medienbildung beginnt am 18. November 2015, die regionalen Veranstaltungen für die Fachkonferenzleiterinnen und Fachkonferenzleiter im Dezember 2015. Frage 8: Welche Fortbildungen für Lehrkräfte zur Medienbildung gibt es bereits und in welchem Umfang nutzen Lehrkräfte diese Fortbildungen? Zu Frage 8: Da Medienbildung ein fächerübergreifender Schwerpunkt ist, kann eine direkte Abgrenzung von Fortbildungen ausschließlich für Medienbildung so nicht vorgenommen werden, differenzierte statistische Angaben werden dazu nicht erhoben. Grundsätzlich erfolgen vielfältige Angebote zur Medienbildung im Rahmen des Gesamtangebots des regionalen BUSS für die verschiedenen Unterrichtsfächer. In der Vergangenheit wurde u. a. zu folgenden Schwerpunkten gearbeitet: • Interaktive Whitebords im Unterrichtseinsatz, • Chancen und Gefahren Neuer Medien, • Einsatz von Computern im Unterricht der Grundschule, • Nutzung von Smart-Phones und Tablet im Unterricht, • Fächerübergreifender Einsatz von Medien und Präsentationssoftware, • Digitale Medien im Deutschunterricht. Die Mediennutzung ist auch eines von 10 mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern erarbeiteten Modulen im mehrjährigen Projekt „Schulnahe Begleitung für einen modernen Englischunterricht“, welches in diesem Schuljahr erfolgreich abgeschlossen wurde und im nächsten Schuljahr unter dem Titel „Englisch konkret“ auch als Unterstützung zur Implementierung des neuen Rahmenlehrplans neu aufgelegt wird. Allgemein ist festzustellen, dass Angebote im Zusammenhang mit Medienbildung generell stark nachgefragt werden. Frage 9: Welche zusätzlichen Fortbildungen plant die Landesregierung im Zusammenhang mit der Umsetzung des Basiscurriculums Medienbildung und inwiefern sollen Lehrkräfte verpflichtet werden, daran teilzunehmen? Zu Frage 9: Nach der unter Frage 7 dargestellten Phase der Qualifizierung der Fachkonferenzleiterinnen und -leiter werden die Beraterinnen und Berater des BUSS auch weiterhin für eine Beratung und Begleitung der Schulkollegien für den Gesamtprozess zur Verfügung stehen. Damit kann die Zeit bis zur unterrichtswirksamen Einführung des neuen Rahmenlehrplans zum Schuljahr 2017/2018 effektiv genutzt werden, um die relevanten Aspekte in den schulinternen Curricula abzubilden. Bestandteil des LISUM-Gesamtkonzepts sind auch Qualifizierungsangebote für Führungskräfte (Schulleitungen und Schulaufsicht) insbesondere zu Kompetenzen in den Handlungsfeldern Schul-, Unterrichts- und Qualitätsentwicklung. Neben dem neuen Rahmenlehrplan in seiner einheitlichen konzeptionellen Anlage für alle Fächer sowie den fachlichen Aspekten der Durchgängigkeit, der Verankerung übergreifender Themen, der Basiscurricula für die Sprach- und Medienbildung, des Niveaustufenkonzepts der Standards, der Integration des Rahmenlehrplans für den Förderschwerpunkt „Lernen “ und der neu eingeführten Fächer als Hauptgegenstand des Implementierungsprozesses kommen die Online-Darstellung sowie das Online-Aufgabenportal als neue Möglichkeiten für den Umgang mit dem Rahmenlehrplan hinzu. Mit dem Inkrafttreten des neuen Rahmenlehrplans sind jede Schule und jede Lehrkraft verpflichtet, diesen entsprechend anzuwenden. Es liegt in der Verantwortung der einzelnen Schule, wie diese Aufgabe konkret umgesetzt wird und welche Unterstützungsangebote dazu in Anspruch genommen werden. Die unter Frage 7 beschriebenen Module zur Qualifizierung der Beraterinnen und Berater sind für diese Pflichtmodule. Das MBJS geht auch davon aus, dass die Schulleitungen von den für sie bestimmten Unterstützungsangeboten ausnahmslos Gebrauch machen und innerhalb der schulischen Gremien (Fachkonferenzen, Konferenz der Lehrkräfte) die weitere Nutzung der Unterstützungsangebote abgestimmt wird. Es ist jedoch nicht beabsichtigt, alle Lehrkräfte zur Teilnahme an bestimmten Qualifizierungsangeboten zu verpflichten. Frage 10: In Thüringen können Schulträger für IT-Investitionen eine Anteilsfinanzierung in Höhe von 87,5 Prozent durch das Land aus EFRE-Mitteln beantragen. Ist eine derartige Finanzierung auch in Brandenburg möglich bzw. geplant? Zu Frage 10: Nein, in der laufenden Förderperiode ist dies nicht möglich. In der vorhergehenden Förderperiode (2007 - 2013) wurde im Land Brandenburg das EFREFörderprogramm „Medienentwicklungsplanung an Schulen mit gymnasialer Oberstufe “ (MEP-GOST) umgesetzt. Dieses Programm sah für die Schulträger für ITInvestitionen eine Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 70 Prozent vor. Frage 11: Wie viele Medienlotsen konnten bisher im Rahmen des Projekts „Medienlotsen “ der Medienanstalt Berlin-Brandenburg ausgebildet werden? Welche Ergebnisse leitet die Landesregierung aus dem Pilotprojekt ab? Zu Frage 11: Das Projekt „Medienlotsen“ der Medienanstalt Berlin-Brandenburg war als kleines Pilotprojekt für vier brandenburgische Oberschulen mit der Laufzeit von einem Schuljahr angelegt. Im Rahmen dessen wurden im Schuljahr 2013/2014 an den ausgewählten Schulen jeweils 8 bis 12 Medienlotsen der Jahrgangsstufe 9 bzw. 10 ausgebildet. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg hat viele wertvolle Erfahrungen aus dem Projekt gewonnen und diese mit dem MBJS ausgetauscht. Insgesamt war das Projekt aber von zu geringer Dimension, um umfassende systemische Erkenntnisse abzuleiten. Die Erfahrungswerte der „Medienlotsen“ fließen aber ein in die Implementierung des Basiscurriculums Medienbildung. Frage 12: Welche Multiplikatoren sind aufgrund der Rahmenvereinbarung zur „Stärkung der Medienkompetenz im Land Brandenburg zwischen dem Ministerium für Bildung , Jugend und Sport und der Medienanstalt Berlin-Brandenburg im Einsatz? Zu Frage 12: Mit Bezug zur Rahmenvereinbarung zur „Stärkung der Medienkompetenz im Land Brandenburg“, die im Juni 2012 zwischen dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und der Medienanstalt Berlin-Brandenburg geschlossen wurde, kommen verschiedene Gruppen von Multiplikatoren zum Einsatz. Zu verweisen ist hier zunächst auf Lehrkräfte, Fachkräfte der Jugendarbeit und im Bereich Weiterbildung Tätige. Diese Multiplikatorengruppen werden jährlich z. B. zur gemeinsamen Netzwerkkonferenz „Medienkompetenz stärkt Brandenburg“ nach PotsdamBabelsberg eingeladen. Dort stellen institutionelle Träger der Medienbildung verschiedenste fachliche Angebote zur Medienkompetenzförderung vor. Eingeladen ist auch eine weitere Multiplikatorengruppe, die hier exemplarisch näher vorgestellt werden soll: die der pädagogischen Fachkräfte für das Arbeitsfeld „medienpädagogische Elternberatung“. In den Jahren 2009 bis 2014 hat die Aktion Kinder- und Jugendschutz (AKJS), Landesarbeitsstelle Brandenburg, insgesamt 99 dieser Fachkräfte qualifiziert. Im Jahr 2014 erreichte die AKJS im Rahmen des von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg und dem MBJS geförderten Projekts Eltern-MedienBeratung auf 80 durchgeführten medienpädagogischen Veranstaltungen insgesamt 1.741 Eltern. Darüber hinaus fanden 2014 − außerhalb der genanntenProjektfinanzierung − weitere 47 Elternveranstaltungen statt. Seit 2009 haben insgesamt 342 von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg und dem MBJS geförderte medienpädagogische Elternveranstaltungen im Land Brandenburg stattgefunden, bei denen 7.991 Eltern erreicht wurden. Weitere 179 Veranstaltungen haben ElternMedien -Beraterinnen in ihren eigenen Arbeitszusammenhängen durchgeführt. An diesen Veranstaltungen nahmen 3.768 Eltern teil, sodass insgesamt bislang 521 Elternabende mit 11.759 Teilnehmenden stattgefunden haben. Im Jahr 2015 sind bereits 62 Elternveranstaltungen zu verzeichnen. Gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum (44 Veranstaltungen) ist das eine Steigerung um 40 Prozent.