Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2250 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 854 des Abgeordneten Frank Bommert CDU-Fraktion Drucksache 6/2023 Tischlerausbildung am OSZ Eduard Maurer Wortlaut der Kleinen Anfrage 854 vom 10.07.2015: Die Landesregierung plant den schulischen Teil der Tischlerausbildung im Kammerbezirk Potsdam vom OSZ Eduard Maurer in Hennigsdorf an das OSZ OstprignitzRuppin in Neuruppin zu verlegen, obwohl der Prüfungsausschuss im Kreis Oberhavel sitzt und die Zahl der Tischlerlehrlinge im Landkreis Ostprignitz-Ruppin geringer ist als im Landkreis Oberhavel. Ich frage die Landesregierung: 1. Aus welchen Gründen plant die Landesregierung diese Verlegung? 2. Auf welcher Rechtsgrundlage soll die Verlegung erfolgen? 3. Unter welchen Voraussetzungen würde es die Landesregierung für sinnvoll halten, den schulischen Teil der Tischlerausbildung am Standort Hennigsdorf zu belassen? 4. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass sich auch der Prüfungsausschuss gegen die Verlegung ausspricht? 5. Wie bewertet die Landesregierung die Ankündigung einiger Tischler-Meister, ihre Handwerksgesellen künftig in Berlin beschulen zu lassen, was die Tischlerausbildung im Kammerbezirk Potsdam grundsätzlich infrage stellen würde? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Aus welchen Gründen plant die Landesregierung diese Verlegung? Zu Frage 1: Mit Blick auf die laufenden Planungen an Oberstufenzentren zur Fachklassenbildung zum Schuljahr 2015/2016, gemäß geltender Verordnung zur Festlegung der Schulbezirke für Berufe nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung im Land Brandenburg (LSchBzV) vom 25. Januar 2013, wurden seitens des MBJS erneut Beratungen zur Festlegung von Schulstandorten für Berufe mit deutlicher Unterfrequenz mit den zuständigen Stellen, den zuständigen Schulräten für Berufliche Bildung und den Schulleitungen der Oberstufenzentren durchgeführt . Der Planungsprozess für die Oberstufenzentren geht einher mit dem Anspruch an Qualität und Quantität der Beschulung an Berufsschulen im Land Brandenburg. Dabei waren die Aspekte der Entwicklung und Perspektive der Ausbildungszahlen in den Berufen an den bisherigen Schulstandorten, eine Mehrzügigkeit und ausrei- chend qualifizierte Lehrkräfte, Klassenfrequenzen und Schüler-Lehrer-Relationen handlungsleitend. Die erfolgte Planung bezieht sich nur auf das zukünftige 1. Ausbildungsjahr ab Schuljahr 2015/2016. Die Auszubildenden des derzeitigen 2. und 3. Ausbildungsjahres im Schuljahr 2014/2015 verbleiben selbstverständlich weiterhin am Oberstufenzentrum „Eduard Maurer“ bis zum Abschluss ihrer Ausbildung. Frage 2: Auf welcher Rechtsgrundlage soll die Verlegung erfolgen? Zu Frage 2: Rechtsgrundlagen für dieses Verfahren sind das Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (BbgSchulG), die Verordnung zur Festlegung der Schulbezirke für Berufe nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung im Land Brandenburg (Landesschulbezirksverordnung – LSchBzV) vom 25. Januar 2013 und die Verwaltungsvorschriften über die Unterrichtsorganisation (VV-Unterrichtsorganisation ) in ihren jeweils gültigen Fassungen. Frage 3: Unter welchen Voraussetzungen würde es die Landesregierung für sinnvoll halten, den schulischen Teil der Tischlerausbildung am Standort Hennigsdorf zu belassen ? Zu Frage 3: Zukünftig erfolgt die berufstheoretische Ausbildung von Tischlern im Kammerbezirk Potsdam an zwei OSZ-Standorten. Die Ausbildung an einem weiteren OSZ-Standort wäre nur sinnvoll, wenn mindestens weitere 24 Auszubildende zum/zur Tischler/in die Einrichtung einer weiteren Fachklasse, gemäß VVUnterrichtsorganisation , rechtfertigen würde. Frage 4: Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass sich auch der Prüfungsausschuss gegen die Verlegung ausspricht? Zu Frage 4: Seitens der für die Bildung und Berufung des Prüfungsausschusses zuständigen Handwerkskammer Potsdam kamen in den Gesprächen keine Einwände gegen die getroffene Entscheidung. Frage 5: Wie bewertet die Landesregierung die Ankündigung einiger TischlerMeister , ihre Handwerksgesellen künftig in Berlin beschulen zu lassen, was die Tischlerausbildung im Kammerbezirk Potsdam grundsätzlich infrage stellen würde? Zu Frage 5: Es steht grundsätzlich jedem ausbildenden Betrieb auf Antrag frei, aus wichtigem Grund Auszubildende in einem anderen Bundesland berufstheoretisch ausbilden zu lassen. Dies wird zwischen den Bundesländern Berlin und Brandenburg u. a. bilateral in einer jährlich aktualisierten Fortschreibungsliste zur gegenseitigen Aufnahme von Berufsschülern und durch die Verwaltungsvorschriften zum Verfahren des Schulbesuchs im Land Berlin und zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus dem Land Berlin (VV-Gastschülerverfahren – VV-Gast) vom 15. August 2006 geregelt. Damit wird keinesfalls eine Ausbildung im Kammerbezirk Potsdam infrage gestellt.