Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2253 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 848 der Abgeordneten Dr. Rainer van Raemdonck, Thomas Jung und Franz Josef Wiese AfD-Fraktion Drucksache 6/1992 Rüstungs- und Sicherheitswirtschaft im Land Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 848 vom 07.07.2015: In der vergangenen Woche hat Bundeswirtschaftsminister Gabriel den Rüstungskontrollbericht der Bundesregierung vorgelegt. Die Bundesregierung hat die Waffenexporte drastisch reduziert. Ich frage die Landesregierung: 1.) Hat die Landesregierung konkrete Informationen darüber, wie viele Unternehmen im Land Brandenburg Güter produzieren oder Dienstleistungen anbieten, die unter das Rüstungskontrollregime der Bundesrepublik Deutschland fallen? 2.) Wie viele sind es? 3.) Welche Unternehmensgröße haben diese Unternehmen? 4.) Wo sitzen sie? 5.) Hat die Landesregierung ein Konzept, solche Unternehmen zu unterstützen, wenn sie angesichts der restriktiveren Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung in Problemlagen geraten? 6.) Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung und welche Programme besitzt sie, um rüstungsgüterproduzierende Unternehmen im Land anzusiedeln? 7.) Welche speziellen Maßnahmen unternimmt sie, um Unternehmen anzusiedeln, die Produkte und Dienstleistungen im weiteren Bereich Sicherheit produzieren oder anbieten? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Hat die Landesregierung konkrete Informationen darüber, wie viele Unternehmen im Land Brandenburg Güter produzieren oder Dienstleistungen anbieten, die unter das Rüstungskontrollregime der Bundesrepublik Deutschland fallen? Frage 2: Wie viele sind es? Frage 3: Welche Unternehmensgröße haben diese Unternehmen? Frage 4: Wo sitzen sie? zu den Fragen 1, 2, 3 und 4: Der Landesregierung liegen – abgesehen von einzelnen Unternehmen – keine statistisch gesicherten Erkenntnisse darüber vor, welche Produkte oder Dienstleistungen, die den Rüstungsexportbeschränkungen der Bundesrepublik Deutschland unterfallen, von den Unternehmen im Land Brandenburg hergestellt werden. Für die Durchsetzung von gesetzlichen Kontrollmechanismen im Hinblick auf den Export von Rüstungsgütern oder Dienstleistungen liegt die alleinige Zuständigkeit beim Bund. Im Falle der Genehmigung von Anträgen bzw. der Erteilung von Auflagen oder der Untersagung beantragter Exporte werden die Länder vom Bund von Amts wegen nicht benachrichtigt. Im Rahmen der GRW-Förderung (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“) erhebt die Landesregierung keine Informationen zur Relevanz der Fördergegenstände in Bezug auf das Rüstungskontrollsystem des Bundes. Allerdings ist die Herstellung von Waffen und Munition in der GRW nach der Förderrichtlinie von der Förderung ausgeschlossen . Frage 5: Hat die Landesregierung ein Konzept, solche Unternehmen zu unterstützen, wenn sie angesichts der restriktiveren Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung in Problemlagen geraten? zu Frage 5: Ein spezielles Konzept für diese oder andere Branchen existiert nicht. Allerdings unterstützt die Landesregierung allgemein Unternehmen, die in eine Problemlage geraten sind. Dazu wird in der Regel die aktuelle Situation des Unternehmens analysiert und unter Hinzuziehung verschiedener Einrichtungen wie der Hausbank des betroffenen Unternehmens, den Wirtschaftskammern des Landes Brandenburg , der Bürgschaftsbank Brandenburg, der Investitionsbank des Landes Brandenburg etc. die einzelnen Unterstützungsmaßnahmen festgelegt. Frage 6: Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung und welche Programme besitzt sie, um rüstungsgüterproduzierende Unternehmen im Land anzusiedeln ? Frage 7: Welche speziellen Maßnahmen unternimmt sie, um Unternehmen anzusiedeln , die Produkte und Dienstleistungen im weiteren Bereich Sicherheit produzieren oder anbieten? zu den Fragen 6 und 7: Das Land Brandenburg verfügt über ein breites Handlungsspektrum zur Ansiedlung von Unternehmen in Brandenburg, das aus monetären Anreizmitteln für Investitions- und/oder Innovationsvorhaben sowie Fachkräfteakquisition , branchenbezogenen Informationen über den Wirtschaftsstandort Brandenburg und die Möglichkeit der Ansiedlungsbegleitung durch die landeseigene Wirtschaftsfördergesellschaft ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH (ZAB) besteht. Diese Instrumente stehen grundsätzlich allen ansiedlungswilligen Unternehmen ungeachtet ihrer Branchenzugehörigkeit zur Verfügung. Im Rahmen der GRW hat das Engagement eines Unternehmens im militärischen Bereich keine Auswirkung auf die Förderentscheidung und die Höhe einer Förderung. Der zwischen Bund und Ländern festgelegte Koordinierungsrahmen sieht zwar für bestimmte Branchen einen Förderausschluss vor. Eine weitergehende Einschränkung hinsichtlich der Herstellung bestimmter Güter und Produkte ist nach dem Koordinierungsrahmen aber nicht vorgesehen . Maßnahmen, bei denen Restriktionen im Rahmen von Ausfuhrbeschränkun- gen von Rüstungsgütern greifen, werden in dem investiven Förderprogramm der GRW nicht gefördert. Im Rahmen der GRW ist die Ansiedlung von Unternehmen als Erstinvestition grundsätzlich förderfähig, soweit nicht Förderausschlüsse des Koordinierungsrahmens oder der Richtlinie einschlägig sind.