Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2254 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 853 der Abgeordneten Dr. Andreas Bernig und Matthias Loer Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/ 2013 Soziale Absicherung von Unternehmern Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 853 vom 9. Juli 2015: Seit Jahren wird die Frage der sozialen Absicherung bei Krankheit, Insolvenz sowie Altersvorsorge bei kleinen Unternehmern bzw. Selbständigen diskutiert. Dies betrifft sowohl Gewerbetreibende als auch Freiberufler, Einzelunternehmer, die so genannten Solo-Selbständigen und auch Unternehmer mit Mitarbeitern sowie Gesellschafter -Geschäftsführer von kleinen GmbH, die sozialrechtlich als Selbständige eingestuft werden. Neben den in den Sozialgesetzbüchern enthaltenen Möglichkeiten zur Pflichtversicherung oder freiwilligen Versicherung gibt es auch eine Reihe von Möglichkeiten , die seitens der privaten Versicherungswirtschaft angeboten werden. Möglichkeiten der eigenen Vorsorge gibt es (mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung ) genügend – das Problem liegt in der Finanzierbarkeit dieser Vorsorgeaufwendungen für viele Kleinunternehmer. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Unternehmen mit einem Jahresumsatz von › 17.500 Euro (Kleinunternehmer ) gibt es in Brandenburg und in welchen Branchen sind diese tätig? 2. Wie viele Unternehmen mit einem Jahresumsatz zwischen 17.500 Euro und 50.000 Euro gibt es in Brandenburg und in welchen Branchen sind diese tätig? 3. Wie viele Selbständige und Inhaber von inhabergeführten Unternehmen aus welchen Branchen beziehen in welcher Höhe ergänzende Leistungen nach dem SGB II? Wie ist diese Entwicklung seit 2009? 4. Wie viele Brandenburgerinnen und Brandenburger erhalten zusätzliche Leistungen nach dem SGB II trotz Vollbeschäftigung? 5. Wie ist die Einkommenssituation inhabergeführter Unternehmen in den Größenklassen von 1-9 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und 10-49 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten? Wie hat sich deren Einkommenssituation in den Jahren seit 2005 entwickelt? 6. Wie stellt sich die Eigenkapitalsituation der brandenburgischen Kleinst- und Kleinunternehmer dar und wie ist der Zugang zu Krediten? 7. Wie und in welcher Form unterstützt das Land Brandenburg Kleinst- und Kleinunternehmen ? 8. Über welche Erkenntnisse verfügt die Landesregierung hinsichtlich der Altersvorsorge von Selbständigen im Land Brandenburg? 9. Plant die Landesregierung Maßnahmen auf Bundesebene zur Verbesserung der sozialen Absicherung von Selbständigen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Unternehmen mit einem Jahresumsatz von › 17.500 Euro (Kleinunternehmer ) gibt es in Brandenburg und in welchen Branchen sind diese tätig? zu Frage 1: Der Landesregierung liegen aus der amtlichen Statistik keine Angaben zur Zahl der Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 17.500 Euro vor. Frage 2: Wie viele Unternehmen mit einem Jahresumsatz zwischen 17.500 Euro und 50.000 Euro gibt es in Brandenburg und in welchen Branchen sind diese tätig? zu Frage 2: Der Landesregierung liegen aus der amtlichen Statistik keine Angaben zur Zahl der Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 17.500 Euro bis unter 50.000 Euro vor. Behelfsweise werden in der Tabelle 1 Angaben aus der Umsatzsteuerstatistik angeführt. Ausgewiesen wird hier die Anzahl der Umsatzsteuerpflichtigen mit umsatzsteuerlich relevanten Lieferungen und Leistungen von 17.500 Euro bis unter 50.000 Euro, die im Statistikjahr 2013 Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgegeben haben. Nicht erfasst sind Jahreszahler (Unternehmer, die keine Voranmeldung , sondern nur eine jährliche Umsatzsteuer-Erklärung abgeben müssen) und jene Unternehmen, die nahezu ausschließlich steuerfreie Umsätze tätigen bzw. bei denen keine Steuerzahllast entsteht. Tabelle 1: Anzahl der Umsatzsteuerpflichtigen mit Lieferungen und Leistungen von 17.500 Euro bis unter 50.000 Euro, Voranmeldungen, Land Brandenburg, Jahr 2013 Wirtschaftsabschnitt Anzahl Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 578 Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden keine Angaben Verarbeitendes Gewerbe 742 Energieversorgung 288 Wasserversorgung: Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen 32 Baugewerbe 7.016 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 3.418 Verkehr und Lagerei 936 Gastgewerbe 1.517 Information und Kommunikation 770 Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 188 Grundstücks- und Wohnungswesen 2.057 Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 3.452 Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 2.208 Erziehung und Unterricht keine Angaben Gesundheits- und Sozialwesen 325 Kunst, Unterhaltung und Erholung 972 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 3.225 insgesamt 28.225 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg. Frage 3: Wie viele Selbständige und Inhaber von inhabergeführten Unternehmen aus welchen Branchen beziehen in welcher Höhe ergänzende Leistungen nach dem SGB II? Wie ist diese Entwicklung seit 2009? zu Frage 3: Eine gesonderte statistische Auswertung zu den Inhaberinnen und Inhabern von inhabergeführten Unternehmen liegt nicht vor. Insofern beziehen sich die nachfolgenden Ausführungen zusammengefasst auf die selbständig erwerbstätigen Personen im Land Brandenburg. Eine Differenzierung nach Branchen ist gemäß Auskunft der Statistik der Bundesagentur für Arbeit nicht möglich. Im März 2015 erhielten 5.118 selbstständig erwerbstätige Personen in 4.909 Bedarfsgemeinschaften ergänzende Leistungen nach dem SGB II. Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einer selbstständig erwerbstätigen Person erhielten im Monat März 2015 im Durchschnitt 851 Euro. Die jahresdurchschnittlichen Entwicklungen von 2010 bis 2014 können der Tabelle 2 entnommen werden (Daten für 2009 sind nicht verfügbar): Tabelle 2: Selbstständig erwerbstätige Arbeitslosengeld II-Bezieher 1) , Land Brandenburg, Jahre 2010 bis 2014 Berichtszeitraum selbstständig erwerbstätige Alg IIBezieher Bedarfsgemeinschaften (BG) mit mindestens einem selbstständigen Alg II-Bezieher Anzahl Durchschnittliche Höhe der Leistungen je BG in Euro Jahresdurchschnittswert 2010 6.481 6.221 828 Jahresdurchschnittswert 2011 6.231 5.970 X 2 Jahresdurchschnittswert 2012 5.888 5.642 801 Jahresdurchschnittswert 2013 5.645 5.421 814 Jahresdurchschnittswert 2014 5.371 5.162 835 Quelle: Bundesagentur für Arbeit 1) Selbständig erwerbstätige Alg II-Bezieher sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit laufendem Leistungsanspruch in der Grundsicherung, die gleichzeitig über Betriebsgewinn aus selbständiger Tätigkeit verfügen. 2) Es können keine plausiblen Werte ausgewiesen werden. Frage 4: Wie viele Brandenburgerinnen und Brandenburger erhalten zusätzliche Leistungen nach dem SGB II trotz Vollbeschäftigung? zu Frage 4: Gemäß der aktuellen Statistik der Bundesagentur für Arbeit „Aktuelle Daten aus der Grundsicherung, Erwerbstätigkeit von erwerbsfähigen Leistungsbeziehern “ erhielten im November 2014 im Land Brandenburg 10.273 Personen neben ihrer Erwerbstätigkeit in Vollzeit ergänzende Leistungen nach dem SGB II. Frage 5: Wie ist die Einkommenssituation inhabergeführter Unternehmen in den Größenklassen von 1-9 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und 10-49 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten? Wie hat sich deren Einkommenssituation in den Jahren seit 2005 entwickelt? zu Frage 5: Zur Einkommenssituation inhabergeführter Unternehmen nach Beschäftigtengrößenklassen liegen der Landesregierung keine Daten vor. Frage 6: Wie stellt sich die Eigenkapitalsituation der brandenburgischen Kleinst- und Kleinunternehmer dar und wie ist der Zugang zu Krediten? zu Frage 6: Deutschlandweit ist in den letzten Jahren ein Anstieg der Eigenkapitalquoten in den Unternehmen, darunter auch in Kleinst- und Kleinunternehmen, zu verzeichnen. Dabei sind die Eigenkapitalquoten in den Unternehmen in Ostdeutschland im Durchschnitt höher als in Westdeutschland. Regionalisierte Daten für Brandenburg zu den Eigenkapitalquoten in den Unternehmen nach Betriebsgrößenklassen liegen der Landesregierung nicht vor. Der Zugang zu Krediten funktioniert derzeit in der Bundesrepublik Deutschland im Allgemeinen sehr gut. Der ifo-Indikator bzgl. der Kredithürde1 befindet sich auf einem Tiefststand. Im Juni 2015 gaben von den befragten kleinen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft nur 18,4 Prozent an, dass die Kreditvergabe derzeit restriktiv sei. Spezielle Aussagen zum Kreditzugang von Kleinst- und Kleinunternehmen im Land Brandenburg können seitens der Landesregierung mangels vorliegender Daten nicht getroffen werden. Frage 7: Wie und in welcher Form unterstützt das Land Brandenburg Kleinst- und Kleinunternehmen? zu Frage 7: Ziel der brandenburgischen Mittelstandspolitik ist es, die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu verbessern und zukunftsfähige Arbeitsplätze zu sichern bzw. neu zu schaffen. Kleinst- und Kleinunternehmen2 können als Teilbereich des KMU-Sektors prinzipiell das gesamte an Unternehmen gerichtete Förder- und Beratungsangebot in Anspruch nehmen. Das Angebot der Wirtschaftsförderung des Ministeriums für Wirtschaft und Energie (MWE) umfasst derzeit Programme der Investitionsförderung (GRW-G, GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen) der Technologieförderung (ProFIT Brandenburg, Brandenburgischer Innovationsgutschein), der Außenwirtschaftsförderung (Markterschließung im Ausland und Messen), der Förderung des Einsatzes Erneuerbarer Energien und der Erhöhung der Energieeffizienz (RENplus) sowie Fonds für die Stärkung des Eigenkapitals (Brandenburg Kredit Mezzanine, Eigenkapitalfonds Brandenburg). Bürgschaften der Bürgschaftsbank Brandenburg erleichtern den Unternehmen den Zugang zu Krediten. Zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der KMU-Förderung sind seitens des MWE im laufenden Jahr u.a. folgende Maßnahmen vorgesehen:  Mit der Meistergründungsprämie sollen Handwerksmeisterinnen und -meister, die ein eigenes Unternehmen gründen oder eine bestehende Firma übernehmen, finanziell unterstützt werden. Die Prämie soll zugleich zur Sicherung des Unternehmensbestands im Handwerk als auch zur Bindung von Fachkräften beitragen. Die monatliche Befragung von deutschlandweit rd. 7.000 Unternehmen für den „ifo Konjunkturtest“ enthält auch eine Sonderfrage zur Bereitschaft der Banken, Kredite an Unternehmen zu vergeben. Die Ergebnisse werden unter der Bezeichnung „Kredithürde“ vom ifo-Institut veröffentlicht. 2 Maßgeblich für die Einstufung als Kleinstunternehmen bzw. als ein kleines oder mittleres Unternehmen ist die Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. der EU L 124/36 vom 20.05.2003). Danach gelten Unternehmen als Kleinstunternehmen, wenn sie weniger als 10 Mitarbeiter haben und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. Euro aufweisen. Kleinunternehmen sind Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz beziehungsweise einer Jahresbilanz von höchstens 10 Mio. Euro. Dabei werden verbundene Unternehmen und Partnerunternehmen einbezogen  Um einen Beitrag zu Selbständigkeit zu leisten und Existenzgründung zu fördern , sollen jungen (und damit zumeist Kleinst- und Kleinunternehmen) brandenburgischen Unternehmen Mikrodarlehen in Höhe von maximal 25.000 Euro angeboten werden. Dafür steht in der Förderperiode 2014 bis 2020 ein Programmvolumen von insgesamt 10 Mio. Euro zur Verfügung.  Das Ende Dezember 2014 ausgelaufene „Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramm “ (KoSta), das sich speziell an KMU in vorübergehenden existenzbedrohenden Schwierigkeiten richtet, wird noch in 2015 auf Grundlage der „Bundesrahmenregelung für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung kleiner und mittlerer Unternehmen in Schwierigkeiten“ wieder aufgelegt werden. Kleinst- und Kleinunternehmen werden insbesondere in der Gründungsphase mit verschiedenen Fördermöglichkeiten im Bereich der Sensibilisierung, Qualifizierung und Coaching sowie über Finanzierungsinstrumente des Ministeriums für Arbeit, Soziales , Gesundheit und Familie (MASGF) unterstützt. Eine der wichtigen Voraussetzung für die erfolgreiche Gründung und Führung eines Unternehmens ist die richtige Vorbereitung und Beratung in der Vorgründungsphase.  Mit der gemeinsamen Richtlinie des MASGF und MWE vom 15.September 2014 für Beratungs- und Coachingmaßnahmen für Existenzgründungen im Land Brandenburg sowie der Förderung „IbM - Innovationen brauchen Mut“ wird diesem Ziel Rechnung getragen. Die angehenden Unternehmerinnen und Unternehmer werden durch erfahrene Coaches beraten und begleitet, damit sie ihre Ideen in ein tragfähiges Geschäftsmodell überführen und anschließend erfolgreich umsetzen können. Das Thema soziale Absicherung ist je nach Bedarf fester Bestandteil in den Beratungen der Gründerinnen und Gründer.  Mit dem Förderprogramm des MASGF „Gründung innovativ“ werden Gründungen sowie das Wachstum innovativer Unternehmen in den ersten drei Jahren nach der Gründung oder Übernahme unterstützt. Gewährt werden Zuschüsse zwischen 25.000 und 100.000 Euro für investive (Maschinen/Anlagen, F & E - Maßnahmen , Prototypenentwicklung) und nicht-investive Maßnahmen (Personalkosten). Der Fördersatz von bis zu 75 Prozent ermöglicht auch weniger eigenkapitalstarken innovativen Gründungen den Schritt in die Selbständigkeit und fördert bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt den Übergang von der Idee in die Umsetzungsphase. Der vom MASGF alle zwei Jahre durchgeführte Unternehmerinnen- und Gründerinnentag (UGT) mit vorgeschaltetem Wettbewerb zur Unternehmerin des Landes Brandenburg hat das Ziel, gute Beispiele vorbildlicher bzw. erfolgreicher Unternehmerinnen einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen und mehr Frauen zu einer Existenzgründung oder Unternehmensübernahme zu ermutigen. Die Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen erfolgt über die ZukunftsAgentur Brandenburg (ZAB). Das Spektrum reicht über die Förderberatung und die Beratung zu Technologieprojekten bis zur Unterstützung bei der Fachkräftesuche sowie bei Fragen zu Weiterbildung , Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Integration in Arbeit und zu arbeitspolitischen Instrumenten. Frage 8: Über welche Erkenntnisse verfügt die Landesregierung hinsichtlich der Altersvorsorge von Selbständigen im Land Brandenburg? zu Frage 8: Neben einer Absicherung durch ein berufsständisches Versorgungswerk und den vielfältigen Möglichkeiten einer (staatlich geförderten oder ungeförderten) privaten Altersvorsorge, bietet die gesetzliche Rentenversicherung eine Altersvorsorge für Selbstständige, die kraft Gesetzes oder auf Antrag versicherungspflichtig oder freiwillig versichert sind. Die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung geben hierüber Auskunft und beraten auch zu den Möglichkeiten der Versicherungspflicht auf Antrag und der freiwilligen Versicherung für Selbstständige zum Auf- oder Ausbau einer Alterssicherung. Die Tabelle 3 enthält die aktuellste Zahl der Selbstständigen mit Wohnsitz im Land Brandenburg im Jahr 2013, die kraft Gesetzes und auf Antrag pflichtversichert sind: Tabelle 3: Pflichtversicherte Selbstständige1 mit Wohnsitz im Land Brandenburg, Jahr 2013 kraft Gesetzes auf Antrag 1.726 423 Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund 1 Die Zahl der freiwillig versicherten Selbständigen wird nicht gesondert erfasst. Über die Inanspruchnahme von privaten Altersvorsorgeprodukten mit Anspruch auf staatliche Förderung liegen der Landesregierung keine Daten vor. In welchem Umfang Selbstständige privat vorsorgen, ist vor allem eine Frage der persönlichen Vermögens - und Versorgungssituation sowie der individuellen Lebensplanung. Frage 9: Plant die Landesregierung Maßnahmen auf Bundesebene zur Verbesserung der sozialen Absicherung von Selbständigen? zu Frage 9: Auf Initiative der Landesregierung wurde vor dem Hintergrund der Richtlinie 2010/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Rahmen der 25. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, - senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) am 2./3. Juli 2015 in Berlin gemeinsam mit den Ländern Berlin, Sachsen und Bremen ein Beschluss zum Thema „Soziale Absicherung selbständiger Frauen während der Schwangerschaft und als Mütter“ herbeigeführt. Darin wird die Bundesregierung gebeten, die gegenwärtig nicht hinreichende Datenlage zu verbessern und Daten zu selbstständigen Frauen im Kontext mit der Mutterschaft genauer zu ermitteln und auszuwerten. Im Fokus sollen Daten zum Einkommen selbstständiger Frauen, zu ihrem Anteil an den Elterngeldbeziehenden , zur Höhe des bezogenen Elterngeldes sowie zu ihrer sozialen Absicherung während Schwangerschaft und Geburt bzw. während der Mutterschaft stehen . Hintergrund sind die bisher feh-lenden oder unzureichenden Erkenntnisse über die soziale Absicherung selbstständiger Frauen unter anderem im Hinblick auf Mutterschaftsleistungen sowie Hinweise auf eine mangelnde soziale Absicherung selbstständiger Frauen während der für abhängig erwerbstätige Frauen geltenden 14- wöchigen Mutterschutzfrist. Weitere Maßnahmen sind gegenwärtig nicht geplant.