Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2258 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 863 des Abgeordneten Christoph Schulze BVB/FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/2041 Grundbücher im Land Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 863 vom 13. Juli 2015: In der Aktuellen Stunde vom 10. Juni 2015 wurde auf die Frage der Arbeitsweise der Grundbücher im Land Brandenburg diskutiert. Die Landesregierung plant im Justizbereich einen weiteren Stellenabbau, nicht nur bei Richtern, sondern auch im mittleren und gehobenen Dienst. Zur Stellensituation von Rechtspflegern gab es keine konkreten Darstellungen. Die Arbeit und die Arbeitsfähigkeit der Grundbücher im Land Brandenburg sind aber essentiell für die wirtschaftliche Entwicklung im Land Brandenburg. Von zahlreichen Investoren, aber auch Bürgermeistern und Landräten wird berichtet, dass die Rückstände in den Grundbüchern bei der Bearbeitung von Grundstücksveränderungen, aber auch von Eintragungen von Investitionen und von Grundschulden durch Rückstände mittlerweile ein besorgniserregendes Maß erreicht haben. Aus diesem Grunde frage ich die Landesregierung: 1. Wie ist der Mitarbeiterbestand nach Planstellensoll in den einzelnen Grundbüchern ? Bitte für jedes einzelne Grundbuchamt im Detail auflisten. 2. Wie viele Mitarbeiter stehen in den Grundbüchern tatsächlich zur Durchführung der Tätigkeiten zur Verfügung? Wie viele Krankschreibungen bzw. wie hoch ist der Ausfall an Personal in Prozent in Mitarbeiterstellen und in Arbeitsstunden? Wie hoch sind die Fallzahlen an den einzelnen Grundbüchern? Bitte detailliert auflisten. 3. Wie hoch ist der Rückstand der Grundbücher in Bearbeitungsfällen? Wie sind die Bearbeitungsfristen? Wie hoch ist das aktuelle Investitionsvolumen, was durch noch nicht eingetragene Grundbucheintragungen behindert wird? 4. Welche Schritte wird die Landesregierung gehen, um diese personellen Engpässe zu beseitigen und die zeitnahe Erledigung von Grundbuchfällen sicherzustellen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der Mitarbeiterbestand nach Planstellensoll in den einzelnen Grundbüchern ? Bitte für jedes einzelne Grundbuchamt im Detail auflisten. zu Frage 1: Die Frage bezieht sich erkennbar nicht auf die Grundbücher, sondern auf die Grundbuchämter. Die Grundbuchämter sind unselbstständige Abteilungen der Amtsgerichte. Planstellen werden den Amtsgerichten insgesamt zugewiesen, nicht aber einzelnen Abteilungen. Ein Planstellensoll eines Grundbuchamtes lässt sich deshalb nicht bestimmen. Die Frage wird vor diesem Hintergrund nach ihrem Sinn und Zweck dahingehend verstanden, dass nach dem Personalbedarf in den einzelnen Grundbuchämtern gefragt wird. Der Personalbedarf in den Grundbuchämtern im gehobenen Dienst (Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger) und im mittleren Dienst (Servicekräfte) berechnet nach dem Geschäftsanfall im Jahr 2014 ist den Spalten a und b der beigefügten Tabelle zu entnehmen. Frage 2: Wie viele Mitarbeiter stehen in den Grundbüchern tatsächlich zur Durchführung der Tätigkeiten zur Verfügung? Wie viele Krankschreibungen bzw. wie hoch ist der Ausfall an Personal in Prozent in Mitarbeiterstellen und in Arbeitsstunden? Wie hoch sind die Fallzahlen an den einzelnen Grundbüchern? Bitte detailliert auflisten. zu Frage 2: Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Durchschnitt des Jahres 2014 in der jeweiligen Grundbuchabteilung eingesetzt waren, lässt sich den Spalten c und d der beigefügten Tabelle entnehmen. Die Zahl der in den Grundbuchämtern angefallenen Krankheitstage ist in den Spalten e und f der Tabelle aufgeführt. Die Zahl der eingegangenen und der erledigten Anträge bei den Grundbuchämtern ergibt sich aus den Spalten g und h der Tabelle. Frage 3: Wie hoch ist der Rückstand der Grundbücher in Bearbeitungsfällen? Wie sind die Bearbeitungsfristen? Wie hoch ist das aktuelle Investitionsvolumen, was durch noch nicht eingetragene Grundbucheintragungen behindert wird? zu Frage 3: Die zum 31. Dezember 2014 in den Grundbuchämtern vorhandenen Bestände ergeben sich aus Spalte i der beigefügten Tabelle. Bei deren Bewertung ist zu berücksichtigen, dass eine Grundbucheintragung nur und erst dann vorgenommen werden kann, wenn die gesetzlich dafür erforderlichen Erklärungen in der erforderlichen Form dem Grundbuchamt vorgelegt sind. Wenn ein Antrag noch nicht zur Eintragung geführt hat, kann dies auch darauf beruhen, dass der Antrag die rechtlichen Voraussetzungen für die Eintragung nicht erfüllt. Über die Bearbeitungsfristen wird keine Statistik geführt. Die Verfahrensdauer vom Eingang eines Antrags bis zur Eintragung hängt neben dem Geschäftsanfall und der Personalausstattung von mehreren Faktoren ab, die von dem Grundbuchamt nicht beeinflusst werden, wie etwa von der inhaltlichen Qualität und Vollständigkeit von Anträgen oder davon, wann fehlende Urkunden nachgereicht werden. Belastbare Angaben dazu, in welchem Umfang Investitionen dadurch behindert werden, dass beantragte Grundbucheintragungen nicht vorgenommen werden, können nicht gemacht werden. Es ist nicht mit vertretbarem Aufwand möglich, unter den zum Stand 31. Dezember 2014 offenen 27.710 Anträgen jene beantragten Eintragungen zu ermitteln, die Grundlage einer Investition sein sollten und in denen das Unterbleiben der Eintragung auf einer verzögerten Bearbeitung im Grundbuchamt beruhte. Auch eine valide Schätzung ist mangels entsprechender Anhaltspunkte nicht möglich. Ein Bestand von 27.710 offenen Anträgen am 31. Dezember 2014 stellt sich im Verhältnis zu den 154.955 im Jahr 2014 eingegangenen und den 152.828 von den Grundbuchämtern erledigten Anträgen nicht als problematisch dar. Frage 4: Welche Schritte wird die Landesregierung gehen, um diese personellen Engpässe zu beseitigen und die zeitnahe Erledigung von Grundbuchfällen sicherzustellen ? zu Frage 4: In den vergangenen Jahren sind kontinuierlich Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger neu eingestellt worden, um den Personalbedarf im gehobenen Dienst der ordentlichen Gerichtsbarkeit zu decken. Dieses Ziel ist nun erreicht. Nach der beigefügten Übersicht waren im Jahr 2014 nur in einzelnen Grundbuchämtern durchschnittlich weniger Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eingesetzt, als nach der - nachträglichen - Personalbedarfsberechnung erforderlich gewesen wären. Wieviel und welches Personal eines Amtsgerichts in der Grundbuchabteilung eingesetzt wird, bestimmt zunächst die Direktorin bzw. der Direktor des Amtsgerichts durch die Geschäftsverteilung nach den örtlichen Verhältnissen. Falls in einem Gericht etwa aufgrund von Krankheitsausfällen vorübergehend nicht genug Personal vorhanden ist, um die Grundbuchabteilung durch Umsetzungen innerhalb des Gerichts ausreichend zu besetzen, leisten andere Amtsgerichte Unterstützung. Dieses System hat sich bewährt und bedarf keiner Änderung. Amtsgericht PersonalbedarF 2015 nach PEBB§Y" Anzahl der durchschnittlich im Jahr 2014 eingesetzten Rechtspfleger/innen Anzahl der durchschnittlich im Jahr 2014 eingesetzten Kräfte im mittleren Dienst Anzahl der Krankentage im Jahr 2014 Rechtspfleger/innen Anzahl der Krankentage im Jahr 2014 mittleren Dienst Eingänge Erledigungen Bestand Rechtspfleger/ innen mittlerer Dienst a b c d e f g h i LG-Bezirk Cottbus Bad Liebenwerda 3,89 4,29 4,03 4,75 36,00 56,00 6216 6.783 542 Cottbus mit Zweigst. Guben 6,20 6,56 8,36 9,86 44,45 78,45 10.545 10.520 1.449 Königs Wusterhausen 5,04 5,69 3,23 5,78 168,00 110,00 8.606 7.644 2.242 Lübben (Spreewald) 2,70 2,95 2,80 2,30 21,00 27,00 4.487 4.461 383 Senftenberg 3,22 3,52 3,04 2,30 55,23 172,25 5.374 5.758 415 Gesamt LG-Bez.: 21,05 23,01 21,46 24,99 324,68 443,70 35.228 35.166 5.031 LG-Bezirk Frankfurt (Oder) Bad Freienwalde (Oder) 2,13 2,15 2,08 2,27 73,00 44,00 3.453 3.171 869 Bernau bei Berlin 5,03 5,58 4,67 4,45 76,00 155,00 8.571 8.236 1.511 Eberswalde 1,87 2,09 1,66 2,00 12,00 18,00 3.414 3.738 421 Eiserhüttenstadt 1,50 1,68 1,49 1,34 57,00 19,00 2.671 2.357 972 Frankfurt (Oder) 2,30 2,44 2,00 2,20 26,00 58,00 3.507 2.838 1.133 Fürstenwalde/Spree 4,87 5,38 5,72 5,14 63,00 45,00 8.428 8.672 530 Strausberg 5,56 5,90 5,77 5,18 61,00 99,00 8.204 8.088 1.980 Gesamt LG-Bez.: 23,26 . 25,22 23,39 22,58 368,00 438,00 38.248 37.100 7.516 LG-Bezirk Neuruppin Neuruppin 4,31 4,49 3,83 3,54 74,00 66,00 6.444 6.493 1.422 Oranienburg 5,72 6,51 5,09 6,02 117,00 127,00 10.179 10.780 1.03 Perleberg 3,29 3,63 4,30 3,28 55,00 37,00 5.905 6.357 1.387 Pranzlau 2,68 2,85 2,44 2,98 54,00 23,00 4,642 3.634 1.552 Schwedt/Oder 1,75 1,85 1,71 1,76 7,00 42,00 3.424 3.527 321 Zehdenick 1,92 1,94 2,24 2,00 61,00 33,00 3.462 3.690 585 Gesamt LG-Bez.: 19,67 21,30 19,61 19,58 368,00 328,00 34.056 34.481 6.304 LG-Bezirk Potsdam Brandenburg a. d. Havel 6,18 6,42 4,18 6,13 25,00 27,00 8.959 8.886 693 Luckenwalde 2,56 3,02 3,12 2,59 73,00 41,00 4.163 4.038 1.024 Nauen 4,29 4,79 4,49 3,34 87,00 290,00 6.263 8.160 968 Rathencw 1,82 2,00 1,88 1,90 25,00 13,00 3.272 3.229 478 Zossen 3,80 4,29 3,08 4,90 68,00 48,00 6.820 7.111 1.93 Gesamt LG-Bez.: 18,65 20,52 16,75 18,86 278,00 419,00 31.477 31.424 5.100 AG Potsdam 9,37 10,85 8,92 9,16 558,19 226,51 15.946 14.657 3.759 Summe insgesamt 92,00 100,90 90,13 95,17 1.896,87 1.856,21 154.9551 152.828 27.710 " Berechnet mit den Geschäftszahlen 2014 Anlage zur Antwort auf die Kleine Anfrage Nr 863 Page 1