Datum des Eingangs: 04.12.2014 / Ausgegeben: 09.12.2014 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/226 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 40 des Abgeordneten Dr. Jan Redmann der CDU-Fraktion Drucksache 6/68 Honorarvertrag mit Herrn Krämer für die „Sommer-Tour des Finanzministers Görke“ Wortlaut der Kleinen Anfrage 40 vom 04.11.2014 Herr Finanzminister Görke absolviert eine vom Finanzministerium organisierte Sommertour bis zum achten Tag vor der Landtagswahl am 14.09.2014. Der Potsdamer Linken-Chef und Landtagskandidat Herr Krämer begleitete den Finanzminister auf der Sommertour und war vom Finanzministerium durch einen bis zum 6. September laufenden Honorarvertrag als Fotograf angestellt worden. Er hat Fotos für die Internetseite des Finanzministeriums gemacht. Die Pressestelle des Ministeriums soll den Vertrag gegen Entgelt vergeben haben. Laut Presseberichten vom 29.11.2015 soll die Staatsanwaltschaft kein Ermittlungsverfahren gegen Herrn Görke einleiten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann wurde von wem der Bedarf für die Beauftragung eines externen Fotografen festgestellt? 2. Zu welchen weiteren Anlässen ist in der 5. Wahlperiode ein externer Fotograf durch das Fi- nanzministerium beauftragt worden? 3. Wurde Herr Krämer bereits in der Vergangenheit durch die Landesregierung mit Dienstleistun- gen beauftragt? 4. Wer hat Herrn Krämer durch wen vertreten wann beauftragt? 5. Ist die vertragschließende Person von einer dritten Person zum Vertragsschluss beauftragt worden? Wenn ja, von wem? 6. Ist Herr Krämer der vertragschließenden Person empfohlen worden? Wenn ja, von wem? 7. Wer hat die Vergabeentscheidung zugunsten Herrn Krämer getroffen? 8. Welchen Inhalt hatte der mit Herrn Krämer geschlossene Honorarvertrag, insbesondere in Bezug auf die Höhe des Honorars und die von ihm zu übernehmenden Aufgaben sowie die Nutzungsrechte? 9. Wie viel Honorar hat Herr Krämer tatsächlich erhalten? 10. Welche Kriterien wurden bei der Vergabe des Auftrags an Herrn Krämer herangezogen? 11. Sind Vergleichsangebote eingeholt worden? 12. Ab wann hatte der Finanzminister Kenntnis von diesem Vertrag? 13. Ab wann hatte der Finanzminister Kenntnis davon, dass die von Herrn Krämer produzierten Fotos auf der Internetseite christian-goerke.de verwendet worden sind? 14. Hat Herr Krämer über vertraglich geschuldete Aufgaben hinaus Aufgaben für die Landesregie- rung wahrgenommen? Wenn ja, welche? 15. An wie vielen Terminen hat Herr Krämer auf Grundlage des Honorarvertrages teilgenommen? (Bitte Auflistung nach Ort, Datum, Anlass und Anzahl der Stunden vor Ort) 16. Hat sich der Justizminister oder der Staatssekretär im Justizministerium oder der Generalstaatsanwalt von der Staatsanwaltschaft Potsdam über den Stand der Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Finanzminister Görke informieren lassen? 17. Ist im Zusammenhang mit der Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Finanzminister Görke eine Weisung an die Staatsanwaltschaft Potsdam, insbesondere an den prüfenden Staatsanwalt ergangen? Wenn ja, von wem? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wurde von wem der Bedarf für die Beauftragung eines externen Fotografen festgestellt? zu Frage 1: Der Bedarf für die Beauftragung eines externen Fotografen wurde im Vorfeld der Sommertour von der im Ministerium der Finanzen für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zuständigen Stelle festgestellt. Frage 2: Zu welchen weiteren Anlässen ist in der 5. Wahlperiode ein externer Fotograf durch das Finanzministerium beauftragt worden? zu Frage 2: In der 5. Wahlperiode hat das Ministerium der Finanzen zu 50 Anlässen, bei denen jeweils ein öffentliches Informationsinteresse bestand, mit insgesamt 15 verschiedenen externen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmern Honorar- bzw. Kaufverträge in Bezug auf Foto- und/oder Filmarbeiten geschlossen . Frage 3: Wurde Herr Krämer bereits in der Vergangenheit durch die Landesregierung mit Dienstleistungen beauftragt ? zu Frage 3: Ja, Herr Krämer wurde am 26. Juni 2014 von der im Ministerium der Finanzen für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zuständigen Stelle mit der fotografischen Begleitung und Online-Berichterstattung der symbolischen Übergabe des ersten Seenpakets an Brandenburgs Kommunen am 04. Juli 2014 in der Zeit von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr in Angermünde beauftragt. Der Honorarvertrag sah dafür eine Vergütung in Höhe von 50 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) vor. Frage 4: Wer hat Herrn Krämer durch wen vertreten wann beauftragt? zu Frage 4: Herr Krämer wurde am 31. Juli 2014 von der im Ministerium der Finanzen für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zuständigen Stelle beauftragt. Frage 5: Ist die vertragschließende Person von einer dritten Person zum Vertragsschluss beauftragt worden? Wenn ja, von wem? zu Frage 5: Nein. Frage 6: Ist Herr Krämer der vertragschließenden Person empfohlen worden? Wenn ja, von wem? zu Frage 6: Nein. Frage 7: Wer hat die Vergabeentscheidung zugunsten Herrn Krämer getroffen? zu Frage 7: Die Entscheidung zur Beauftragung von Herrn Krämer wurde von der im Ministerium der Finanzen für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zuständigen Stelle getroffen. Frage 8: Welchen Inhalt hatte der mit Herrn Krämer geschlossene Honorarvertrag, insbesondere in Bezug auf die Höhe des Honorars und die von ihm zu übernehmenden Aufgaben sowie die Nutzungsrechte? Frage 9: Wie viel Honorar hat Herr Krämer tatsächlich erhalten? zu den Fragen 8 und 9: Der mit Herrn Krämer am 31. Juli 2014 geschlossene Honorarvertrag beinhaltete die fotografische Begleitung und Online-Berichterstattung der einzelnen Termine der Sommertour des Ministers der Finanzen . Der Honorarvertrag sah eine Vergütung in Höhe von 700 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) vor. Mit dem Honorar sollten alle Vor- und Nachbearbeitungen einschließlich der Reise- und ggf. Übernachtungskosten sowie weitere Abgaben abgegolten sein. Der Honorarvertrag enthielt keine Regelung über die Nutzungsrechte an den fotografischen Aufnahmen von Herrn Krämer und wurde am 22. August 2014 aufgehoben. Herr Krämer erklärte im Aufhebungsvertrag mit dem Land Brandenburg den Verzicht auf die vereinbarte Vergütung. Frage 10: Welche Kriterien wurden bei der Vergabe des Auftrags an Herrn Krämer herangezogen? zu Frage 10: Bei der Vergabe des Auftrages hat sich die im Ministerium der Finanzen für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zuständige Stelle an den im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge benannten Kriterien Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue orientiert. Frage 11: Sind Vergleichsangebote eingeholt worden? zu Frage 11: Nein, weil schnell ein passender Auftragnehmer gefunden werden musste und die maßgeblichen Schwellenwerte für ein förmliches Vergabeverfahren unterschritten worden sind, wurde eine Freihändige Vergabe ohne Einholung von Vergleichsangeboten vorgenommen. Frage 12: Ab wann hatte der Finanzminister Kenntnis von diesem Vertrag? zu Frage 12: Der Minister der Finanzen des Landes Brandenburg hat zu Beginn seiner Sommertour am 11. August 2014 von der durch das Ministerium der Finanzen erfolgten Beauftragung eines externen Fotografen Kenntnis erlangt. Vom Text des Vertrages hat der Minister der Finanzen am 22. September 2014 Kenntnis erlangt. Frage 13: Ab wann hatte der Finanzminister Kenntnis davon, dass die von Herrn Krämer produzierten Fotos auf der Internetseite christian-goerke.de verwendet worden sind? zu Frage 13: Der Minister der Finanzen des Landes Brandenburg hat am 26. August 2014 aus Presseveröffentlichungen erfahren, dass die für das Ministerium der Finanzen produzierten Fotos teilweise auch auf der Internetseite „christian-goerke.de“ verwendet worden sein sollen. Frage 14: Hat Herr Krämer über vertraglich geschuldete Aufgaben hinaus Aufgaben für die Landesregierung wahrgenommen? Wenn ja, welche? zu Frage 14: Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Frage 15: An wie vielen Terminen hat Herr Krämer auf Grundlage des Honorarvertrages teilgenommen? (Bitte Auflistung nach Ort, Datum, Anlass und Anzahl der Stunden vor Ort) zu Frage 15: - 11. August 2014: Potsdam, Arbeitsgespräch mit dem Landessportbund und Besuch des Olym- piastützpunktes, 2 ½ Stunden - 13. August 2014: Königs Wusterhausen, Arbeitsgespräch und Besichtigung mit Bürgermeister und Landrat zum Thema kommunale Investitionen und Umsetzung des Vergabegesetzes, 3 ½ Stunden - 14. August 2014: Perleberg, Informationsbesuch des Vereins Lebenshilfe e.V gemeinsam mit Landrat; Karstädt, Gespräch mit dem Vorsitzenden des Kreisbauernverbandes Prignitz und Geschäftsführer der Agrargenossenschaft Karstädt, 8 Stunden - 15. August 2014: Senftenberg, Arbeitsgespräch mit Bürgermeister zur Finanzlage der Kommu- nen, 1 ¾ Stunden - 17. August 2014: Neuenhagen, Strausberg, Seelow, Finanzminister informiert Polizei vor Ort über geplante Erhöhung der Zulagen, 4 ¼ Stunden - 18. August 2014: Schönefeld, Informationsbesuch bei der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH zum Schallschutz, 3 ¼ Stunden - 20. August 2014: Kloster Lehnin, Arbeitsgespräch und Besichtigung mit Bürgermeister zu den Themen Kommunalfinanzen und kommunale Infrastruktur, 2 ½ Stunden - 22. August 2014: Storkow (Mark), Beeskow, Informationsbesuch zu den Themen Kultur, Touris- tik und Landwirtschaft, 4 ¼ Stunden Frage 16: Hat sich der Justizminister oder der Staatssekretär im Justizministerium oder der Generalstaatsanwalt von der Staatsanwaltschaft Potsdam über den Stand der Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Finanzminister Görke informieren lassen? zu Frage 16: Der mit dem Verfahren befasste Leitende Oberstaatsanwalt in Potsdam hat den Justizminister sowie den Generalstaatsanwalt über die Aufnahme und das Ergebnis seiner Prüfung im Rahmen der ihm in herausgehobenen Verfahren allgemein obliegenden Berichtspflicht von sich aus unterrichtet. Frage 17: Ist im Zusammenhang mit der Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Finanzminister Görke eine Weisung an die Staatsanwaltschaft Potsdam, insbesondere an den prüfenden Staatsanwalt ergangen? Wenn ja, von wem? zu Frage 17: Nein.