Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2260 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 881 der Abgeordneten Raik Nowka und Gordon Hoffmann CDU-Fraktion Drucksache 6/2065 Kommunales Bildungsinfrastrukturprogramm Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 881 vom 15.07.2015: Viele Schulen in Brandenburg sehen Renovierungsbedarf. Die Kommunen als Träger verfügen oft aber nicht über die nötigen Mittel – oft nicht einmal für isolierte Baumaßnahmen (etwa Einbauen eines Fahrstuhls usw.). SPD und LINKE haben im Koalitionsvertrag ein kommunales Infrastrukturprogramm für die 6. Wahlperiode in Höhe von 80 Millionen Euro beschlossen. Finanzminister Görke erklärte vor dem Landtag am 29. April 2015, vor dem Beschluss des Landeshaushalts keine Angabe zu dem Programm machen zu können. Am 12.06.15 hat nun der Landtag den Doppelhaushalt 2015/2016 beschlossen, der für das Jahr 2016 15 Millionen Euro für Bildungsinfrastruktur enthält. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welchen Zeitplan legt die Landesregierung für das kommunale Bildungsinfrastrukturprogramm zugrunde: Wann werden die Förderkriterien bekannt gegeben, ab wann können Kommunen Anträge stellen, ab wann kann die Förderung beginnen? 2. Mit welchen Förderkriterien plant die Landesregierung nach derzeitigem Stand? 3. Bis zu welcher Höhe können Kommunen (sowohl im Jahr 2016 als auch insgesamt ) Förderung beantragen und mit welchem Anteil müssen die Kommunen die Förderung ggf. gegenfinanzieren? 4. Welche Möglichkeiten haben kommunale Schulträger über das angekündigte Bildungsinfrastrukturprogramm der Landesregierung hinaus, Zuschüsse zu Investitionen in Schulgebäude zu bekommen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welchen Zeitplan legt die Landesregierung für das kommunale Bildungsinfrastrukturprogramm zugrunde: Wann werden die Förderkriterien bekannt gegeben, ab wann können Kommunen Anträge stellen, ab wann kann die Förderung beginnen ? Frage 2: Mit welchen Förderkriterien plant die Landesregierung nach derzeitigem Stand? Frage 3: Bis zu welcher Höhe können Kommunen (sowohl im Jahr 2016 als auch insgesamt) Förderung beantragen und mit welchem Anteil müssen die Kommunen die Förderung ggf. gegenfinanzieren? Frage 4: Welche Möglichkeiten haben kommunale Schulträger über das angekündigte Bildungsinfrastrukturprogramm der Landesregierung hinaus, Zuschüsse zu Investitionen in Schulgebäude zu bekommen? zu den Fragen 1 bis 4: Aufgrund des engen inhaltlichen Sachzusammenhangs werden alle vier Fragen zusammenhängend beantwortet. Nachdem das Haushaltsgesetz 2015/2016 am 23. Juni dieses Jahres verkündet worden ist, liegt nun die gesetzliche Grundlage für das ab dem Haushaltsjahr 2016 im Einzelplan 20 – Allgemeine Finanzverwaltung – verankerte Kommunale Investitionsprogramms (KIP) vor. Die Abstimmungen zu den Einzelheiten der Umsetzung sind innerhalb der Landesregierung zwischen den beteiligten Ressorts MIK, MBJS, MIL und MdF noch nicht abgeschlossen . Dies betrifft insbesondere die Förderkonditionen, die Mittelverteilung, das Zuwendungsverfahren, die Beteiligung relevanter Verbände sowie die Erarbeitung von Förderrichtlinien. Im Anschluss daran wird dem Kabinett ein Vorschlag zur Umsetzung des KIP zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Landesregierung wird dafür Sorge tragen, dass alle notwendigen Entscheidungen und Informationen für die fristgerechte Umsetzung des KIP im vorgesehenen Zeitraum 2016 – 2019 rechtzeitig vorliegen werden.