Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2266 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 858 des Abgeordneten Dieter Dombrowski CDU-Fraktion Drucksache 6/2031 Möglichkeiten der Landkreise und Kommunen zur Durchsetzung von geeigneten Maßnahmen gegen Ambrosia auf privatem Grundbesitz Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 858 vom 14.07.2015: In der 15. Landtagssitzung am 09.07.2015 lehnte der Landtag mehrheitlich den Antrag „Ambrosiaausbreitung engagiert eindämmen und Handlungsmöglichkeiten der Kommunen stärken“ in Drucksache 6/1906 (Neudruck) ab. Im Kern ging es darum, den Landkreisen und Kommunen, in denen die Ausbreitung dieser hochgradig allergieauslösenden Pflanze stark fortgeschritten ist und damit zu einer gesundheitlichen Belastung der Menschen wird, ein geeignetes Rechtsinstrumentarium an die Hand zu geben, um geeignete Maßnahmen gegen die weitere Ambrosiaausbreitung auch auf privatem Grundbesitz einzudämmen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Möglichkeiten haben die Landkreise und Kommunen auf der Grundlage des Ordnungsbehördengesetzes des Landes Brandenburg, um entsprechende Anordnungen zur Bekämpfung von Ambrosia auch gegenüber privaten Grundbesitzern durchsetzen können? 2. Welche Landkreise und Kommunen haben bereits ordnungsbehördliche Verordnungen bzw. Anordnungen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung getroffen bzw. bereiten diese derzeit vor, um entsprechende Anordnungen zur Bekämpfung von Ambrosia auch gegenüber privaten Grundbesitzern durchsetzen können? 3. Welche konkreten Regelungen beinhalten diese ordnungsbehördlichen Verordnungen bzw. Anordnungen? 4. Plant die Landesregierung die Einsetzung einer offiziellen Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) Ambrosia oder soll stattdessen künftig ein Arbeitskreis regelmäßig tagen, der lediglich aus Vertretern verschiedener Fachressorts und aus den betroffenen Kommunen und Landkreisen zusammengesetzt ist? Falls die Landesregierung die Bildung einer IMAG nicht beabsichtigt, warum nicht? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Möglichkeiten haben die Landkreise und Kommunen auf der Grundlage des Ordnungsbehördengesetzes des Landes Brandenburg, um entsprechende Anordnungen zur Bekämpfung von Ambrosia auch gegenüber privaten Grundbesitzern durchsetzen können? zu Frage 1: Die Ordnungsbehörden können gemäß §§ 13 ff. OBG die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im Einzelfall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung (Gefahr) abzuwehren. Darüber hinaus besteht für die Ordnungsbehörden aufgrund der Ermächtigung in § 26 OBG die Möglichkeit des Erlasses einer ordnungsbehördlichen Verordnung. Die Landkreise dürfen Verordnungen nur erlassen, wenn eine einheitliche Regelung für den Landkreis oder für Gebiete, die mehr als ein Amt oder eine amtsfreie Gemeinde umfassen, geboten ist. Frage 2: Welche Landkreise und Kommunen haben bereits ordnungsbehördliche Verordnungen bzw. Anordnungen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung getroffen bzw. bereiten diese derzeit vor, um entsprechende Anordnungen zur Bekämpfung von Ambrosia auch gegenüber privaten Grundbesitzern durchsetzen können? zu Frage 2: Bisher haben die Stadt Frankfurt (Oder) und das Amt Neuhardenberg aus dem Landkreis Märkisch-Oderland eine entsprechende Regelung angekündigt. Frage 3: Welche konkreten Regelungen beinhalten diese ordnungsbehördlichen Verordnungen bzw. Anordnungen? zu Frage 3: Hierzu können derzeit keine Aussagen getroffen werden. Frage 4: Plant die Landesregierung die Einsetzung einer offiziellen Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) Ambrosia oder soll stattdessen künftig ein Arbeitskreis regelmäßig tagen, der lediglich aus Vertretern verschiedener Fachressorts und aus den betroffenen Kommunen und Landkreisen zusammengesetzt ist? Falls die Landesregierung die Bildung einer IMAG nicht beabsichtigt, warum nicht? zu Frage 4: Die Landesregierung hat sich im Sinne der zweckmäßigsten Lösung dafür entschieden, einen Arbeitskreis mit der Aufgabe zu betrauen. Unter Federführung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) hat der Arbeitskreis, dem die Vertreter der zuständigen Ressorts sowie betroffene Kommunen und Landkreise angehören, am 22. Juli 2015 zum ersten Mal getagt.