Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2271 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 875 der Abgeordneten Anita Tack Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/2053 Halt des RE in Raddusch und Kolkwitz Wortlaut der Kleinen Anfrage 875 vom 14.07.2015: Die Proteste zur veränderten Fahrplangestaltung in Raddusch und Kolkwitz halten an. Bürgerinitiativen und der Bahnkundenverband sind aktiv und haben sich bemüht, Vorschläge zum Fahrplan des RE 2 zu unterbreiten. Sie haben dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Alternativvorschläge zur Prüfung übergeben. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Zu welchen Resultaten ist das Verkehrsministerium bei der zugesagten Prüfung der gemachten Vorschläge gelangt? 2. Mit welchen Ergebnissen ist der vereinbarte Workshop am 17. Juli 2015 gelangt? 3. In welcher Weise konnten die Vorschläge der Bürgerinitiativen aufgegriffen bzw. eingezogen werden? 4. Wie erfolgt nunmehr die angekündigte Bestellung zum 22. Juli 2015? 5. Wie und durch welche Umstände wird diese Bestellung des RE 2 fachlich begründet ? 6. Wie wird das Ergebnis mit den kommunal Verantwortlichen vor Ort kommuniziert? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Zu welchen Resultaten ist das Verkehrsministerium bei der zugesagten Prüfung der gemachten Vorschläge gelangt? zu Frage 1: Der Fahrplanvorschlag der Bürgerinitiative Haltepunkt Raddusch und des Fahrgastverbandes ProBahn wurde der Eisenbahninfrastrukturbetreiberin DB Netz AG zur Prüfung vorgelegt. Die DB Netz AG stellte zahlreiche Unverträglichkeiten mit dem zwischen Mecklenburg Vorpommern, Berlin und Brandenburg abgestimmten Knotenkonzept für den Fahrplan 2016 fest. Frage 2: Mit welchen Ergebnissen ist der vereinbarte Workshop am 17. Juli 2015 gelangt? zu Frage 2: Es wurde ein weiterer Termin zur Erörterung der eisenbahnbetrieblichen und -technologischen Rahmenbedingungen des Laufweges der Linie RE 2 vereinbart , an dem neben Vertretern des MIL, des VBB und der betroffenen Kommunen die DB Netz AG sowie der Fahrgastverband ProBahn teilnehmen werden. Die Terminkoordinierung übernimmt der VBB. Frage 3: In welcher Weise konnten die Vorschläge der Bürgerinitiativen aufgegriffen bzw. eingezogen werden? zu Frage 3: Siehe Antworten zu Frage 1 und Frage 2. Frage 4: Wie erfolgt nunmehr die angekündigte Bestellung zum 22. Juli 2015? Frage 5: Wie und durch welche Umstände wird diese Bestellung des RE2 fachlich begründet? zu Fragen 4 und 5: Eine Bestellung für die Fahrplanperiode 2016 ist zum 22.07.2015 weder angekündigt noch möglich. Im Rahmen des eisenbahnrechtlichen Bestellprocedere zur Vergabe von Schienenwegkapazitäten hat die Netzbetreiberin den Verkehrsunternehmen die Rückmeldungen zu den fristgerecht im April 2015 angemeldeten Bestellungen der Linienfahrpläne des Jahres 2016 zur Prüfung vorgelegt. Diese müssen bis zum 13.08.2015 endgültig bestätigt werden. Dem zur Trassenanmeldung gebrachten Linienfahrplan der Linie RE 2 gingen umfangreiche Abstimmungen zwischen der DB Fernverkehr AG, DB Netz AG sowie zahlreichen Aufgabenträgern des Schienenpersonennahverkehrs in den einzelnen Regionen voraus. Gemeinsames Ziel war die Beibehaltung der bewährten Knoten- und Anschlusskonzepte sowie der regionalen Bedienangebote unter Berücksichtigung der durch die stufenweise Inbetriebnahme des VDE8 (Schnellbaustrecke München - Erfurt) veränderten Rahmenbedingungen . Frage 6: Wie wird das Ergebnis mit den kommunal Verantwortlichen vor Ort kommuniziert ? zu Frage 6: Die ab dem Fahrplanwechsel vorgesehene Lösung für den RE 2 wurde auf mehreren öffentlichen Veranstaltungen vorgestellt und begründet. Siehe auch Antworten zu Fragen 1 und 2.