Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2274 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 886 der Abgeordneten Andreas Gliese, Dr. Saskia Ludwig, Raik Nowka und Dr. Jan Redmann der CDU-Fraktion Drucksache 6/2072 Vergabeverfahren der Landesgartenschau 2019 Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 886 vom 17.07.2015: Zur Vorbereitung und Durchführung der Brandenburgischen Landesgartenschau im Jahr 2019 konnten sich interessierte Städte im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens bis zum 28.10.2014 bewerben. Hierzu wurden eine Reihe von Kriterien seitens der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) „LAGA 2019“ formuliert. Bad Freienwalde, Beelitz, Seelow, Spremberg, Wittstock/Dosse und Zossen hatten bis zur o.g. Frist ihr Interesse bekundet. Nach Auswertung der eingereichten Unterlagen wurden Beelitz, Wittstock/Dosse sowie Spremberg anschließend zur Abgabe einer qualifizierten Bewerbung durch das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft aufgefordert, die bis zum 31.08.2015 dort einzureichen ist. Im Januar 2016 soll nach Auskunft der Landesregierung dann feststehen, welche Kommune die Sechste Landesgartenschau des Landes Brandenburg in 2019 durchführen wird. Wir fragen die Landesregierung: 1. Das Bekenntnis der jeweiligen Kommune, die nächste Brandenburgische Landesgartenschau durchführen zu wollen, ist eine wesentliche Voraussetzung im gesamten Vergabeverfahren. Wann haben die Stadtverordnetenversammlungen von Beelitz, Wittstock/Dosse und Spremberg einen entsprechenden Beschluss gefasst, dass sich die Stadt um die Ausrichtung der LAGA 2019 bewerben soll? 2. Wie gewichtet die IMAG in Vorbereitung ihrer abschließenden Vergabeempfehlung an die Landesregierung Brandenburg folgende Kriterien: a. Leitthema und Gestaltungsziele, b. Flächenverfügbarkeit sowie Lage und Gestaltung des künftigen Gartenschaugeländes , c. überregionale Bedeutung und Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung, d. besondere städtebauliche, denkmalpflegerische, landschaftsplanerische und touristische Vorhaben sowie Berücksichtigung inklusiver und generationsübergreifender Beteiligungsformate, e. verkehrliche Voraussetzungen sowie vorhandene und geplante Infrastruktur, f. Kosten-, Finanzierungs- und Zeitpläne, g. Marketingkonzept sowie h. Angaben zum Nutzungspotenzial, Folgenutzung sowie Folgekosten und deren Finanzierung? 3. Bei welchen der o.g. Kriterien handelt es sich um Eignungskriterien und welche Kriterien sind Zuschlagskriterien? 4. Ein entscheidendes Kriterium für die Vergabe der Landesgartenschau 2019 ist die kommunale Handlungsfähigkeit und hier insbesondere die finanzielle Leistungsfähigkeit . Wie hoch sollte nach Auffassung der Landesregierung der jeweilige kommunale Eigenfinanzierungsanteil sein? 5. Wie hoch war der kommunale Eigenfinanzierungsanteil der jeweiligen Ausrichterkommunen der vergangenen Landesgartenschauen? 6. Inwieweit spielt die geographische Lage der jeweiligen Bewerberkommune und somit ihre Lage im Land Brandenburg im Vergabeverfahren eine Rolle? 7. Beabsichtigt die IMAG nach Abgabe der schriftlichen qualifizierten Bewerbungen der Städte Beelitz, Wittstock/Dosse und Spremberg ebenfalls Einzelgespräche mit den Bewerberkommunen, um Einzelheiten oder offene Fragen aus den schriftlichen Bewerbungsunterlagen zu erörtern? Wenn ja, wann sind diese Gespräche geplant? 8. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die Bewertung der bis zum 31.08.2018 einzureichenden qualifizierten Bewerbungen durch die IMAG und ihre abschließende Vergabeempfehlung objektiv und transparent erfolgen? 9. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass natürliche oder juristische Personen, die mit der Vorbereitung und Durchführung der LAGA eigene wirtschaftliche Interessen verbinden, den Ausgang des Bewerbungsverfahrens nicht beeinflussen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Das Bekenntnis der jeweiligen Kommune, die nächste Brandenburgische Landesgartenschau durchführen zu wollen, ist eine wesentliche Voraussetzung im gesamten Vergabeverfahren. Wann haben die Stadtverordnetenversammlungen von Beelitz, Wittstock/Dosse und Spremberg einen entsprechenden Beschluss gefasst, dass sich die Stadt um die Ausrichtung der LAGA 2019 bewerben soll? zu Frage 1: Das Datum der Beschlussfassungen der Stadtverordnetenversammlungen der Bewerberstädte wird der Landesregierung nach Einreichung der Bewerbungsunterlagen durch die Bewerberstädte bekannt. Einreichungstermin ist der 31. August 2015. Frage 2: Wie gewichtet die IMAG in Vorbereitung ihrer abschließenden Vergabeempfehlung an die Landesregierung Brandenburg folgende Kriterien: a. Leitthema und Gestaltungsziele, b. Flächenverfügbarkeit sowie Lage und Gestaltung des künftigen Gartenschaugeländes , c. überregionale Bedeutung und Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung, d. besondere städtebauliche, denkmalpflegerische, landschaftsplanerische und touristische Vorhaben sowie Berücksichtigung inklusiver und generationsübergreifender Beteiligungsformate, e. verkehrliche Voraussetzungen sowie vorhandene und geplante Infrastruktur, f. Kosten-, Finanzierungs- und Zeitpläne, g. Marketingkonzept sowie h. Angaben zum Nutzungspotenzial, Folgenutzung sowie Folgekosten und deren Finanzierung? Frage 3: Bei welchen der o.g. Kriterien handelt es sich um Eignungskriterien und welche Kriterien sind Zuschlagskriterien? zu den Fragen 2 und 3: Grundlage für die Bewertung der Bewerbungen ist eine in der IMAG „LAGA 2019“ abgestimmte und den Bewerberstädten mit Schreiben des MLUL vom 16.Januar 2015 zugeleitete „Bewerbungsleitlinie“. Eine Differenzierung in „Eignungskriterien“ und „Zuschlagskriterien“ ist nicht vorgesehen. Die IMAG „LAGA 2019“ hat sich – unter Beachtung der „Bewerbungsleitlinie“ – darauf verständigt, dass bei der Bewertung der Bewerbungen „Mindestkriterien“ und „Qualitätskriterien“ zur Anwendung kommen. Frage 4: Ein entscheidendes Kriterium für die Vergabe der Landesgartenschau 2019 ist die kommunale Handlungsfähigkeit und hier insbesondere die finanzielle Leistungsfähigkeit . Wie hoch sollte nach Auffassung der Landesregierung der jeweilige kommunale Eigenfinanzierungsanteil sein? Frage 5: Wie hoch war der kommunale Eigenfinanzierungsanteil der jeweiligen Ausrichterkommunen der vergangenen Landesgartenschauen? zu den Fragen 4 und 5: Der Bedarf an kommunalen Eigenmitteln zur Vorbereitung und Durchführung der Landesgartenschau 2019 hängt von den (insbesondere investiven ) Vorhaben und von den für den Durchführungshaushalt erforderlichen Finanzmitteln ab. In der Phase der Vorbereitung der bisherigen Gartenschauen wurden durch die jeweiligen Städte teilweise umfangreiche Entwicklungsmaßnahmen insbesondere in den Bereichen Städtebau, Tourismus und Freiraumgestaltung realisiert. Die Mehrzahl der Vorhaben wurde durch die zuständigen Ressorts der Landesregierung gefördert. Hierfür waren die entsprechenden Eigenmittel (25 - 50 Prozent) zu sichern. Die Finanzierung des Durchführungshaushaltes muss vollumfänglich von der jeweiligen Stadt getragen werden. Frage 6: Inwieweit spielt die geographische Lage der jeweiligen Bewerberkommune und somit ihre Lage im Land Brandenburg im Vergabeverfahren eine Rolle? zu Frage 6: Die geographische Lage der jeweiligen Bewerberkommune ist kein Kriterium im Sinne der o. g. Bewerbungsleitlinie. Frage 7: Beabsichtigt die IMAG nach Abgabe der schriftlichen qualifizierten Bewerbungen der Städte Beelitz, Wittstock/Dosse und Spremberg ebenfalls Einzelgespräche mit den Bewerberkommunen, um Einzelheiten oder offene Fragen aus den schriftlichen Bewerbungsunterlagen zu erörtern? Wenn ja, wann sind diese Gespräche geplant? zu Frage 7: Ja. Die IMAG beabsichtigt Vor-Ort-Termine in den sich bewerbenden Städten. Die Termine hierfür werden der 30. September sowie 1. und 2. Oktober 2015 sein. Frage 8: Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die Bewertung der bis zum 31.08.2018 einzureichenden qualifizierten Bewerbungen durch die IMAG und ihre abschließende Vergabeempfehlung objektiv und transparent erfolgen? Frage 9: Wie stellt die Landesregierung sicher, dass natürliche oder juristische Personen , die mit der Vorbereitung und Durchführung der LAGA eigene wirtschaftliche Interessen verbinden, den Ausgang des Bewerbungsverfahrens nicht beeinflussen? zu den Fragen 8 und 9: Dies ist durch Zugrundelegung der o. g. Bewerbungsleitlinie mit einheitlichen Bewertungskriterien, die Erarbeitung einer objektiven Vergabeempfehlung in der IMAG „LAGA 2019“ sowie die Beschlussfassung im Rahmen der Landesregierung gesichert.