Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2275 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 891 der Abgeordneten Thomas Jung, Franz Jozef Wiese und Steffen Königer AfD-Fraktion Drucksache 6/2077 Ankerkinder Wortlaut der Kleinen Anfrage 891 vom 17.07.2015: Bis Ende diesen Jahres wurde die Prognose von anfänglich 7.000 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, so genannten „UmFs“, auf mindestens 10.000 erhöht, die als „Jung-Asylanten“ in Bayern Landeshauptstadt München drängen werden. Diese Neuankömmlinge würden vor allem aus Syrien, Afghanistan, dem Irak, Somalia und Eritrea stammen. Viele von ihnen sind so genannte Ankerkinder, laut Wikipedia eine Bezeichnung für Kinder von Ausländern, die gezielt auf die Reise nach Europa – insbesondere Deutschland – geschickt werden, um nach dem Erlangen eines von ihren Eltern unabhängigen Aufenthaltsstatus Eltern, Geschwister und sonstige Familienmitglieder nachkommen zu lassen. Wir fragen die Landesregierung: 1.) Wie viele solche Kinder gibt es in Brandenburg? 2.) Wie stellt die Landesregierung deren pädagogische Betreuung sicher? 3.) In wie fern ist die Landesregierung von der Richtigkeit der Angaben dieser Kinder überzeugt? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele solche Kinder gibt es in Brandenburg? Zu Frage 1: Die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die mit der Absicht nach Deutschland kommen, Eltern, Geschwister und sonstige Familienangehörige nachkommen zu lassen, wird statistisch nicht erfasst. Dafür fehlt die gesetzliche Grundlage. Zugleich ist darauf hinzuweisen, dass bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zumeist eine Vielzahl von Motiven für die Flucht und die Einreise nach Deutschland vorliegt und die Reduzierung auf einen Grund sachlich nicht angemessen wäre. Frage 2: Wie stellt die Landesregierung deren pädagogische Betreuung sicher? Frage 3: In wie fern ist die Landesregierung von der Richtigkeit der Angaben dieser Kinder überzeugt? Zu den Fragen 2 und 3: Zuständig für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 86 Abs. 7 SGB VIII. Die Jugendämter der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe stellen die pädagogische Betreuung in der Regel in Einrichtungen freier Träger sicher. Zu den Aufgaben der Jugendämter gehört es außerdem, im Rahmen des Clearingverfahrens eine Vormundschaft für die Minderjährigen zu beantragen. Im Rahmen der pädagogischen Betreuung ist die persönliche und familiäre Situation soweit zu klären, dass eine adäquate Hilfe gegeben werden kann. Die Angaben der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sind dabei eine wesentliche Grundlage.