Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2276 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 868 des Abgeordneten Christoph Schulze BVB / FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/2046 Windkraft im Land Brandenburg – Zahlen und Fakten II Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 868 vom 13.07.2015: Dass Betreiber von Windkraftanlagen eine feste Einspeisevergütung für ins Netz eingespeiste Energie bekommen, ist allseits bekannt. Mittlerweile ist es aber so, dass Windkraftanlagen trotz Wind und trotz der Möglichkeit, Energie zu erzeugen, abgestellt werden müssen, weil die Netze die entsprechende Energiemenge nicht mehr aufnehmen können. Aus diesem Grunde frage ich die Landesregierung: 1. Bekommen Windkraftanlagenbesitzer oder –betreiber Entschädigungen für die Zeiträume, in denen ihre Windkraftanlagen abgeschaltet werden, weil die Netze nicht mehr aufnahmefähig sind, obwohl sie Windkraft produzieren könnten? 2. Wie hoch ist die Entschädigung oder Vergütung? Wo ist diese geregelt? Wo kann man die Fakten und Zahlen einsehen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Bekommen Windkraftanlagenbesitzer oder –betreiber Entschädigungen für die Zeiträume, in denen ihre Windkraftanlagen abgeschaltet werden, weil die Netze nicht mehr aufnahmefähig sind, obwohl sie Windkraft produzieren könnten? zu Frage 1: Gemäß § 14 EEG2014 erhalten die Betreiber von Windkraftanlagen im Falle einer Leistungsregelung (Einspeisemanagement) Ersatz für die entgangenen Vergütungen. Frage 2: Wie hoch ist die Entschädigung oder Vergütung? Wo ist diese geregelt? Wo kann man die Fakten und Zahlen einsehen? zu Frage 2: Die Höhe der Vergütung ist in § 15 EEG 2014 geregelt. Bis zur Höhe von 1% der Jahresproduktion werden 95% der entgangenen Vergütung ersetzt, darüber hinaus 100%. Die Betreiber der Verteilnetze WEMAG Netz, mitnetz strom und E.dis AG veröffentlichen Daten zum Einspeisemanagement auf ihren Internetseiten.