Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2277 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 903 der Abgeordneten Andrea Johlige Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/2093 Nachfrage zur Antwort auf Drs. 6/1933 Entstandene Schäden und Kosten durch Manöver der Bundeswehr Wortlaut der Kleinen Anfrage 903 vom 20.07.2015: Am 5. Juni 2015 fuhren ca. 180 Fahrzeuge der Bundeswehr, ein Großteil davon Schützenpanzer auf Ketten, bei einem Manöver durch Brandenburg. Auf ihrem Weg über die A9, A10, B5, L17 und B102 in die Colbitz-Letzlinger Heide (Sachsen-Anhalt) verursachten sie dabei laut Medienberichten erhebliche Schäden am Straßenbelag sowie an Bordsteinen und Verkehrsinseln. In ihrer Antwort teilte die Landesregierung mit, es könnten noch keine Angaben zu den zu erwartenden Kosten für die Beseitigung der Schäden gemacht werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann wird die Landesregierung detailliert Auskunft geben können, welche Kosten für die Beseitigung der durch die Bundeswehr verursachten Schäden entstanden sind? 2. Nach dem Verlegungsmarsch im November 2014 konnte die Landesregierung bereits ca. sechs Wochen nach dem Marsch Aussagen zu ersten groben Schätzungen über die voraussichtlichen Kosten der Beseitigung der Schäden treffen (Drs. 6/322). Kann die Landesregierung eine solche Aussage auch bei dem hier gegenständlichen Manöver treffen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, a. Kosten in welcher Höhe entstehen grob geschätzt voraussichtlich für die Beseitigung der Schäden? b. Welcher zeitliche Aufwand entsteht MitarbeiterInnen des Landes und der Kommunen für die Erfassung der Schäden und die Beauftragung der Beseitigung grob geschätzt? 3. Bis wann wird voraussichtlich die Schadensregulierung für den Verlegungsmarsch im November 2014 sowie für das Manöver von Juni 2015 abgeschlossen sein? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wird die Landesregierung detailliert Auskunft geben können, welche Kosten für die Beseitigung der durch die Bundeswehr verursachten Schäden entstanden sind? zu Frage 1: Eine detaillierte Auskunft zu den tatsächlichen Kosten ist erst nach Abrechnung aller erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen möglich, da erst dann die konkrete Schadenshöhe feststeht. Frage 2: Nach dem Verlegungsmarsch im November 2014 konnte die Landesregierung bereits ca. sechs Wochen nach dem Marsch Aussagen zu ersten groben Schätzungen über die voraussichtlichen Kosten der Beseitigung der Schäden treffen (Drs. 6/322). Kann die Landesregierung eine solche Aussage auch bei dem hier gegenständlichen Manöver treffen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, a. Kosten in welcher Höhe entstehen grob geschätzt voraussichtlich für die Beseitigung der Schäden? b. Welcher zeitliche Aufwand entsteht MitarbeiterInnen des Landes und der Kommunen für die Erfassung der Schäden und die Beauftragung der Beseitigung grob geschätzt? zu Frage 2: Die Schäden der Märsche vom November 2014 und Juni 2015 unterscheiden sich stark. Die neuerlichen Schäden haben einen deutlich größeren Umfang und sind oft sehr kleinteilig. Zudem sind mehrere Kommunen betroffen. Die Kosten können gegenwärtig nur basierend auf pauschalen Durchschnittswerten für einzelne Straßenbestandteile ohne Berücksichtigung örtliche Besonderheiten seitens des Landesbetriebes Straßenwesen geschätzt werden. a. Die vorläufige Schätzung des Schadensumfangs an Bundes- und Landesstraßen beläuft sich momentan auf rund 540 T€. Davon entfallen auf die kommunalen Baulastträger an diesen Straßen (Amt Friesack, Amt Rhinow und Stadt Nauen) ca. 130 T€. Hinzu kommen Eigenleistungen der Straßenmeistereien für die Schadenserhebung und Verwaltungsleistungen i.H. von ca. 65 T€. b. Der zeitliche Aufwand für das Erfassen und Dokumentieren der Schäden, sowie für Sofortmaßnahmen (beseitigen Trümmer etc.) wurde in der Kostenschätzung bereits berücksichtigt. Insgesamt wurden rund 340 Arbeitsstunden erfasst. Weiterer Aufwand innerhalb der Verwaltung (Bearbeitung, Ausschreibung, Vergabe, BÜ) wurde pauschal mit 10% der Schadenssumme hinzugerechnet. Frage 3: Bis wann wird voraussichtlich die Schadensregulierung für den Verlegungsmarsch im November 2014 sowie für das Manöver von Juni 2015 abgeschlossen sein? zu Frage 3: Die Instandsetzungsmaßnahmen infolge des Manövers aus 2014 werden zusammen mit den Schäden aus 2015 bearbeitet. Von einer vorherigen Instandsetzung wurde abgesehen, weil bereits das Manöver in 2015 angekündigt war. Zurzeit befinden sich die notwendigen Ausschreibungen für die Instandsetzungsarbeiten in Vorbereitung. Dazu werden Abstimmungen mit den betroffenen Kommunen/Ämtern zur Sicherstellung der Vollständigkeit der erhobenen Schäden und Fragen der Kostenregulierung getroffen. Eine Einschätzung zur vollständigen Beseitigung aller Schäden noch in diesem Jahr kann gegenwärtig nicht abgegeben werden. Die Abrechnung der Instandsetzungsmaßnahmen zur Schadenregulierung gegenüber der Bundeswehr erfolgt erst nach Abschluss der Maßnahmenvoraussichtlich im Jahr 2016.