Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2278 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 907 des Abgeordneten Christoph Schulze BVB / FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/2098 Nachfrage zur Kleinen Anfrage 669 vom 26.05.2015 - Schönefeld als Abflughafen für ausländische Gäste des Champions League-Finales Wortlaut der Kleinen Anfrage 907 vom 20.07.2015: In der Antwort der Landesregierung auf Frage 1. wird ausgesagt, dass eine Vielzahl von Besuchern des Finalspiels über den Verkehrsflughafen Schönefeld an- und abreiste . Weiterhin wurde in Frage 2. beantwortet, dass mit 40.000 Personen gerechnet wurde und dass das Nachtflugverbot nicht aufgehoben wurde, sondern lediglich eine Genehmigung für Ausnahmetatbestände für Flugbewegungen in der Zeit von 23:30 Uhr bis 05:30 Uhr erteilt wurde. Aus diesem Grunde frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Besucher des Finalspiels des Champions League-Finales vom 06.06.2015 sind nun tatsächlich über Schönefeld abgereist? 2. Wie kann es sein, dass es zu einer derartigen Fehleinschätzung kommt, dass mit einem Fanaufkommen von 40.000 Personen gerechnet wird, obwohl dieses tatsächlich , siehe Frage 1., wesentlich geringer gelegen hat? 3. Hätte es eine entsprechende Ausnahmegenehmigung auch gegeben, wenn die tatsächliche Zahl der An- und Abreisenden bekannt gewesen wäre? 4. Welche Schlussfolgerung zieht die Landesregierung für die Zukunft bei der Genehmigung von Ausnahmetatbeständen für die Erlaubnis von Flugbewegungen für die Zeit von 22:30 Uhr bis 05:30 Uhr? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Besucher des Finalspiels des Champions League-Finales vom 06.06.2015 sind nun tatsächlich über Schönefeld abgereist? zu Frage 1: Nach Angabe der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) wurden 16.148 abfliegende Passagiere, die dem Fanverkehr im Rahmen des UEFA Champions League Finales zuzuordnen sind, am Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld statistisch erfasst. Frage 2: Wie kann es sein, dass es zu einer derartigen Fehleinschätzung kommt, dass mit einem Fanaufkommen von 40.000 Personen gerechnet wird, obwohl dieses tatsächlich, siehe Frage 1., wesentlich geringer gelegen hat? zu Frage 2: Die Einschätzungen zum Fanaufkommen gingen auf vorgesehene bzw. verteilte Kartenkontingente, Anmeldungen für Flugbewegungen oder auch Mitteilungen in vorbereitenden Gesprächen zurück und stellten somit das maximale zu erwartende Fanaufkommen der beteiligten Fußballmannschaften dar. Diese Annahmen stellten die Grundlage für die Vorbereitung der An- und Abreise der Fußballfans dar. Frage 3: Hätte es eine entsprechende Ausnahmegenehmigung auch gegeben, wenn die tatsächliche Zahl der An- und Abreisenden bekannt gewesen wäre? zu Frage 3: Ob die vorherige Kenntnis der erst nachträglich bekannten tatsächlichen Anzahl der abreisenden Fans zu einer anderen Einschätzung der Sicherheitslage durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport des Landes Berlin geführt hätte, entzieht sich der Kenntnis der Landesregierung. Frage 4: Welche Schlussfolgerung zieht die Landesregierung für die Zukunft bei der Genehmigung von Ausnahmetatbeständen für die Erlaubnis von Flugbewegungen für die Zeit von 22:30 Uhr bis 05:30 Uhr? zu Frage 4: Die Zulassung von Abweichungen von den flugbetrieblichen Regelungen der Genehmigung des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld bleibt, wie in der Genehmigung ausdrücklich geregelt, eine Einzelfallentscheidung.