Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2287 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 791 des Abgeordneten Christoph Schulze BVB / FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/1872 Schulneubauten im Land Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 791 vom 30.06.2015: Die Situation von Schule und Bildung im Jahr 1990 auf dem Gebiet des Landes Brandenburg in der ehemaligen DDR war desaströs. Zahllose Schulen waren in einem maroden Zustand. Es fehlten nicht nur grundsätzlich Kapazitäten, sondern auch der Ausbaustandard war in einem Zustand, der von den Eltern, Lehrern und Schülern nicht akzeptiert wurde. Nach der Gründung des Landes Brandenburg, am 03.10.1990, kam es im Land Brandenburg zu zahlreichen Schulneubauten. Aus diesem Grunde frage ich die Landesregierung: 1. Welche Schulneubauten sind im Land Brandenburg seit 1991 getätigt worden? Bitte jeweils für jede einzelne Schule, Schulneubau oder grundhafte Schulsanierung tabellarisch aufschlüsseln, insbesondere auch die projektierten Kinderzahlen 2. In welchen Gemeinden wurden Schulen neu gebaut? 3. Für welche Schülerzahlen wurden die jeweiligen Schulen geplant und gebaut? 4. Welche Kosten in DM oder € sind für den entsprechenden Schulneubau angefallen? 5. Wie viel Fördermittel wurden den entsprechenden Schulträgern vom Land Brandenburg dafür zur Verfügung gestellt? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Schulneubauten sind im Land Brandenburg seit 1991 getätigt worden ? Bitte jeweils für jede einzelne Schule, Schulneubau oder grundhafte Schulsanierung tabellarisch aufschlüsseln, insbesondere auch die projektierten Kinderzahlen Frage 2: In welchen Gemeinden wurden Schulen neu gebaut? Frage 3: Für welche Schülerzahlen wurden die jeweiligen Schulen geplant und gebaut ? Frage 4: Welche Kosten in DM oder € sind für den entsprechenden Schulneubau angefallen? Zu den Fragen 1 bis 4: Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1, 2, 3 und 4 gemeinsam beantwortet. Aus dem Brandenburgischen Schulgesetz (BbgSchulG) lässt sich für die öffentlichen Schulträger im Land Brandenburg keine Verpflichtung ableiten, die Landesregierung, vertreten durch das Ministerium für Bildung , Jugend und Sport (MBJS), über bauliche Maßnahmen an Schulen zu unterrichten . Entsprechende Anfragen diesbezüglich sind ggf. an den jeweiligen Schulträger zu richten. Frage 5: Wie viel Fördermittel wurden den entsprechenden Schulträgern vom Land Brandenburg dafür zur Verfügung gestellt? Zu Frage 5: Seit 1991 gab es fünf zentrale Förderprogramme für Schulbaumaßnahmen , im Rahmen derer Schulträger von Schulen im Land Brandenburg gefördert wurden. Die Fördermittel stammten hierbei teils vom Land und teils vom Bund. Darüber hinaus wurden und werden im Rahmen der Förderperioden 2007 bis 2013 und 2014 bis 2020 über die Fonds der EU-Strukturpolitik ebenfalls bestimmte schulbauliche Maßnahmen gefördert. Im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen und Darlehen zur Förderung von Schulbauvorhaben wurden zwischen 1991 und 1999 Baumaßnahmen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft über Zuwendungen und Darlehen aus Landesmitteln in Höhe von 404,96 Millionen DM gefördert . Von 1994 bis 2006 erfolgte die Förderung von Baumaßnahmen an Oberstufenzentren über Zuwendungen des Landes in Höhe von 313,08 Millionen Euro im Zuge des OSZ-Investitionsprogramms. Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Schulbaumaßnahmen ermöglichte im Rahmen von Schuldendiensthilfen zwischen 1999 und 2003 die Übernahme von Zinslasten zinsgünstiger Infrastrukturdarlehen der KfW und der Europäischen Investitionsbank. Landesmittel wurden hierbei in Höhe von 35,73 Millionen Euro eingebracht. Von 2003 bis 2009 wurden im Rahmen des Investitionsprogramms „Zukunft Bildung und Betreuung“ (IZBB) Mittel des Bundes für die Förderung von Baumaßnahmen an Ganztagsschulen im Land Brandenburg über Zuwendungen, Darlehen und Schuldendiensthilfen in Höhe von 132,4 Millionen Euro vergeben. Im Zeitraum von 2009 bis 2011 förderte der Bund im Rahmen des Zukunftsinvestitionsgesetzes – Konjunkturpaket II – Baumaßnahmen an Ganztagsschulen in öffentlicher Trägerschaft und an allen Schulen in freier Trägerschaft in Brandenburg über Zuwendungen und Zuschüsse in Höhe von 24,06 Millionen Euro. Das Land Brandenburg steuerte 4,81 Millionen Euro an Fördermitteln bei.