Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2293 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 880 des Abgeordneten Björn Lakenmacher CDU-Fraktion Drucksache 6/2064 Ungeklärte Suizide von Polizeibeamten Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 880 vom 16.07.2015: Immer wieder kommt es zu Suiziden im Bereich von Polizeibeamten. Meist töten sie sich mit der eigenen Dienstwaffe. Die Motive werden unterteilt in „privat“, „dienstlich“ und „unbekannt“. Die meisten Fälle gibt es in dem Bereich „Motiv unbekannt“ und die Gründe bleiben ungeklärt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Fälle von Suiziden Brandenburger Polizeibeamte gab es in den letzten fünf Jahren? 2. Welche Motive wurden als Suizidgrund angegeben? (Bitte Auflistung nach Motiv und der Häufigkeit) 3. Welche Risikogruppen gibt es bei den Beamten der Brandenburger Polizei? 4. Gibt es polizeispezifische, einer Schweigepflicht unterliegende Hilfsangebote, die Beamte mit suizidalen Gedanken in Anspruch nehmen können 5. Gibt es Maßnahmen der Landesregierung, Hilfsangebote einzurichten? 6. Wie bewertet die Landesregierung das Klima innerhalb der Polizei? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Fälle von Suiziden Brandenburger Polizeibeamte gab es in den letzten fünf Jahren? zu Frage 1: Für die Jahre bis 2013 wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 3272, Landtagsdrucksache 5/8343, verwiesen. Nach hier vorliegenden Erkenntnissen gab es unter den Bediensteten der Brandenburger Polizei im Jahr 2014 einen Suizid und im Jahr 2015 zwei Suizide (Stand 30. Juni 2015). Frage 2: Welche Motive wurden als Suizidgrund angegeben? (Bitte Auflistung nach Motiv und der Häufigkeit) zu Frage 2: Nicht jeder Suizident hinterlässt Informationen zu seinen Motiven. Insofern ist die Frage hiernach häufig dem Bereich der Spekulation zuzuordnen. Daran beteiligt sich die Landesregierung nicht. Abgesehen davon, wäre aufgrund der geringen Zahlen unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, eine Bekanntgabe ohnehin nicht zulässig. Frage 3: Welche Risikogruppen gibt es bei den Beamten der Brandenburger Polizei? zu Frage 3: Die Brandenburger Polizei unterteilt ihre Beamtinnen und Beamten weder in Risikogruppen noch legt sie derartige Kategorien fest. Frage 4: Gibt es polizeispezifische, einer Schweigepflicht unterliegende Hilfsangebote , die Beamte mit suizidalen Gedanken in Anspruch nehmen können? zu Frage 4: Ja. Hierzu wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 3272, Landtagsdrucksache 5/8343, verwiesen. Ergänzend kann mitgeteilt werden, dass mittlerweile vier Dienstposten für Psychologinnen und Psychologen ausgewiesen und besetzt sind. Frage 5: Gibt es Maßnahmen der Landesregierung, Hilfsangebote einzurichten? zu Frage 5: Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Frage 6: Wie bewertet die Landesregierung das Klima innerhalb der Polizei? zu Frage 6: Wie das Klima innerhalb einer Organisation wahrgenommen wird, unterliegt der subjektiven Einschätzung jedes einzelnen Bediensteten. Eine generelle Bewertung ist daher nicht möglich.