Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2325 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 905 der Abgeordneten Sven Petke und Rainer Genilke CDU-Fraktion Drucksache 6/2096 Schneller und besser bauen in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 905 vom 20.07.2015: Baustellen sind ein notwendiges Übel, da sie für Unterhaltung, Erhaltung und Erweiterung der Straßeninfrastruktur notwendig sind, jedoch gleichzeitig regelmäßig Verkehrsbeeinträchtigungen verursachen. Durch modernes Baustellenmanagement können Eintrittsrisiko, Dauer und Auswirkungen von baustellenbedingten verkehrlichen Störungen auf ein Minimum reduziert werden. Optimierte Bauzeiten sind eine der wichtigsten Grundlagen zur Minimierung der Verkehrsbeeinträchtigungen durch Baustellen. Außerdem werden Staus vermieden und damit Reisezeitverluste, Kraftstoffverbrauch und Schadstoffemissionen reduziert. Weiterhin kann ein effektives Baustellenmanagement dazu beitragen, dass das Risiko von Unfällen verringert und ebenso Gefahren für Arbeitskräfte durch den vorbeifließenden Verkehr vermieden werden. Es steht heute eine Vielzahl von technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Verfügung, mit denen es möglich ist, den Eingriff in den Verkehrsablauf auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele und welche Baustellen (mit mehr als vier Tagen Dauer) gibt es derzeit jeweils an Landes- und Bundesstraßen sowie an Bundesautobahnen im Land Brandenburg? 2. Wie viele und welche Baustellen (mit mehr als vier Tagen Dauer) gab es pro Jahr im Zeitraum 2009 bis 2014 jeweils an Landes- und Bundesstraßen sowie an Bundesautobahnen ? 3. Wie viele und welche Baustellen (mit mehr als vier Tagen Dauer) gab es pro Jahr im Zeitraum 2009 bis 2014, jeweils an Landes- und Bundesstraßen sowie an Bundesautobahnen, während sowie außerhalb der Ferienzeit? 4. Wie viele und welche Baumaßnahmen wurden pro Jahr im Zeitraum 2009 bis 2014, jeweils an Landes- und Bundesstraßen sowie an Bundesautobahnen, in konzentrierter Form als „Wochenendmaßnahme“ durchgeführt? 5. Wie viele und welche Baumaßnahmen wurden pro Jahr im Zeitraum 2009 bis 2014, jeweils an Landes- und Bundesstraßen sowie an Bundesautobahnen, in konzentrierter Form unter Vollsperrung durchgeführt? 6. Wie viele und welche Baumaßnahmen wurden pro Jahr im Zeitraum 2009 bis 2014, jeweils an Landes- und Bundesstraßen sowie an Bundesautobahnen, unter Nutzung von Bonus-/Malus-Regelungen durchgeführt (bitte Höhe der Boni/Mali jeweils auflisten)? 7. Wie viele und welche Baumaßnahmen wurden pro Jahr im Zeitraum 2009 bis 2014, jeweils an Landes- und Bundesstraßen sowie an Bundesautobahnen, unter Zulassung von Nebenangeboten für eine Verkürzung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen (Bauzeit im Wettbewerb) durchgeführt? 8. Welche Werte werden bei einer vertraglich vereinbarten Beschleunigungsvergütung für Bonuszahlungen oder Vertragsstrafen jeweils angesetzt (bitte nach Landes - und Bundesstraßen sowie Bundesautobahnen aufschlüsseln)? 9. Wie viele und welche Baumaßnahmen wurden pro Jahr im Zeitraum 2009 bis 2014, jeweils an Landes- und Bundesstraßen sowie an Bundesautobahnen, unter Nutzung von Ausfallreserven durchgeführt? 10. Wie lang war pro Jahr im Zeitraum 2009 bis 2014 die durchschnittliche Baustellendauer an Landes- und Bundesstraßen sowie an Bundesautobahnen? 11. Werden bei den Baustellen (mit mehr als vier Tagen Dauer) für Einrichtungs-, Umrüst- und Abbautage in den Vertragsunterlagen stundenscharfe Zeitfenster vorgeben und wird die Einhaltung dieser Vorgaben kontrolliert (bitte nach Landesund Bundesstraßen sowie Bundesautobahnen aufschlüsseln)? 12. Bei wie vielen und welchen Baumaßnahmen (mit mehr als vier Tagen Dauer) pro Jahr im Zeitraum 2009 bis 2014, jeweils an Landes- und Bundesstraßen sowie an Bundesautobahnen, erfolgte im Vorfeld der Einsatz von IT-gestützten Hilfsmitteln zur Bewertung der verkehrlichen Auswirkungen der Baustellen (bitte nach Landes - und Bundesstraßen sowie Bundesautobahnen aufschlüsseln)? 13. Bei wie vielen und welchen Baumaßnahmen (mit mehr als vier Tagen Dauer) pro Jahr im Zeitraum 2009 bis 2014 wurde die Anzahl an Fahrstreifen reduziert (bitte nach Landes- und Bundesstraßen sowie Bundesautobahnen aufschlüsseln)? 14. Bei wie vielen und welchen Baumaßnahmen (mit mehr als vier Tagen Dauer) pro Jahr im Zeitraum 2009 bis 2014, jeweils an Landes- und Bundesstraßen sowie an Bundesautobahnen, erfolgte der Bauablauf nach a. Betriebsform 1: Normale Tagesschicht b. Betriebsform 2: Arbeiten an allen Werktagen unter vollständiger Ausnutzung des Tageslichts c. Betriebsform 3: Arbeiten nur nachts d. Betriebsform 4: Arbeiten rund um die Uhr (24 Stunden)? 15. Bei wie vielen und welchen Baustellen pro Jahr im Zeitraum 2009 bis 2014, jeweils an Landes- und Bundesstraßen sowie an Bundesautobahnen, haben sich die bei Baubeginn geplanten Bauzeiten verlängert (Bitte jeweils den Zeitraum angeben , um den sich die Bauzeit verlängert hat)? 16. Das BMVI hat im Internet einen Baustellenmelder eingerichtet, welcher Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit bietet, sogenannte „Schlafbaustellen“ an Bundesstraßen und Bundesautobahnen zu melden. a. Wie viele Meldungen zu welchen Baustellen sind seit Einrichtung des Baustellenmelders für Baustellen in Brandenburg eingegangen? b. Was waren die inhaltlichen Schwerpunkte dieser Meldungen? c. Welche Maßnahmen wurden im Ergebnis durch die Landesregierung ergriffen ? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele und welche Baustellen (mit mehr als vier Tagen Dauer) gibt es derzeit jeweils an Landes- und Bundesstraßen sowie an Bundesautobahnen im Land Brandenburg? zu Frage 1: Derzeit gibt es 11 Baustellen im Zuge von Bundesautobahnen (BAB), 33 Baustellen an Bundesstraßen und 54 an Landesstraßen. Die Verortung der Baustellen mit Angaben zur Dauer und den auszuführenden Arbeiten können dem Baustelleninformationssystem unter www.ls.brandenburg.de entnommen werden (ohne Baustellen kürzerer Dauer). Frage 2: Wie viele und welche Baustellen (mit mehr als vier Tagen Dauer) gab es pro Jahr im Zeitraum 2009 bis 2014 jeweils an Landes- und Bundesstraßen sowie an Bundesautobahnen? Frage 3: Wie viele und welche Baustellen (mit mehr als vier Tagen Dauer) gab es pro Jahr im Zeitraum 2009 bis 2014, jeweils an Landes- und Bundesstraßen sowie an Bundesautobahnen, während sowie außerhalb der Ferienzeit? zu Frage 2 und 3: Die Fragen 2 und 3 werden wegen des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Baustellen an Bundesautobahnen Die Baustellen betreffen das gesamte Netz der BAB-Betriebsstrecken. Eine Zusammenstellung der Örtlichkeiten kann in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht vorgenommen werden. Die Tabelle umfasst Um-/Ausbau- und Erhaltungsmaßnahmen der Strecken sowie den Neu- und Umbau von Brücken, Bauwerksinstandsetzungen und sonstige Maßnahmen. Jahr Anzahl gesamt in der Ferienzeit außerhalb der Ferienzeit 2009 68 29 39 2010 61 19 42 2011 50 13 37 2012 73 16 57 2013 78 18 60 2014 63 17 46 Summe 393 112 281 Baustellen an Bundes- und Landesstraßen Diese Daten werden nicht erfasst und sind für die zahlreichen Einzelfälle in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu ermitteln. Frage 4: Wie viele und welche Baumaßnahmen wurden pro Jahr im Zeitraum 2009 bis 2014, jeweils an Landes- und Bundesstraßen sowie an Bundesautobahnen, in konzentrierter Form als „Wochenendmaßnahme“ durchgeführt? Frage 5: Wie viele und welche Baumaßnahmen wurden pro Jahr im Zeitraum 2009 bis 2014, jeweils an Landes- und Bundesstraßen sowie an Bundesautobahnen, in konzentrierter Form unter Vollsperrung durchgeführt? zu Frage 4 und 5: Die Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Die Erneuerung der Bahnbrücke zwischen dem AD Nuthetal und dem AD Potsdam über die BAB 10 wurde als einziges Projekt sowohl als Wochenendmaßnahme als auch unter Vollsperrung im Jahr 2010 durchgeführt. Frage 6: Wie viele und welche Baumaßnahmen wurden pro Jahr im Zeitraum 2009 bis 2014, jeweils an Landes- und Bundesstraßen sowie an Bundesautobahnen, unter Nutzung von Bonus-/Malus-Regelungen durchgeführt (bitte Höhe der Boni/Mali jeweils auflisten)? zu Frage 6: Bei 15 Baumaßnahmen an BAB wurden in den Jahren 2009 bis 2014 Beschleunigungsvergütungen unter Nutzung von Bonus-/Malus-Regelungen angewendet . Statistiken zur Höhe von Bonus-/Malus-Zahlungen werden nicht geführt und sind in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu ermitteln. Jahr Baumaßnahme 2009 A 10, AK Schönefelder Kreuz – AS Rangsdorf A 10, Bereich Rangsdorf A 10, Bereich Rangsdorf A 10, Bereich AS Ludwigsfelde Ost A 10, AS Ludwigsfelde Ost 2010 A 10, AS Rangsdorf – AS Genshagen A 10, AS Ludwigsfelde W. – AD Nuthetal A 10, AS Oberkrämer – AS Birkenwerder 2011 A 10, AD Potsdam – AD Werder A 13, AS Calau – AS Bronkow A 13, AS Großräschen – AS Klettwitz A 113, Bereich AD Waltersdorfer Dreieck 2012 A 10, AS Ludwigsfelde W. – AD Nuthetal A 10, Bereich AS Rüdersdorf 2014 A 10, km 41,655 bis km 42,200 linke RF, Erhaltung Bei Baumaßnahmen an Bundes- und Landesstraßen wurden Bonus-/MalusRegelungen bisher nicht angewendet. Frage 7: Wie viele und welche Baumaßnahmen wurden pro Jahr im Zeitraum 2009 bis 2014, jeweils an Landes- und Bundesstraßen sowie an Bundesautobahnen, unter Zulassung von Nebenangeboten für eine Verkürzung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen (Bauzeit im Wettbewerb) durchgeführt? zu Frage 7: Im Jahr 2012/2013 wurde in einem Pilotprojekt, dem Funktionsbauvertrag zum Neubau der B 189 OU Kuhbier, die Bauzeit dem Wettbewerb unterstellt. Frage 8: Welche Werte werden bei einer vertraglich vereinbarten Beschleunigungsvergütung für Bonuszahlungen oder Vertragsstrafen jeweils angesetzt (bitte nach Landes- und Bundesstraßen sowie Bundesautobahnen aufschlüsseln)? zu Frage 8: Die Regelungen für vertraglich zu vereinbarende Beschleunigungsvergütungen richten sich nach dem Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau bzw. dessen Vorgängerregelungen. Es wird eine knapp bemessene Frist für die Verkehrsbeschränkungen vorgegeben. Basis der Ermittlung für einen Bonus bei Unterschreitung sind die Differenz zwischen den angegebenen und tatsächlichen Kalendertagen sowie die Nutzungsausfallkosten pro Tag. Für den Fall der Fristüberschreitung wird eine Vertragsstrafe wirksam. Frage 9: Wie viele und welche Baumaßnahmen wurden pro Jahr im Zeitraum 2009 bis 2014, jeweils an Landes- und Bundesstraßen sowie an Bundesautobahnen, unter Nutzung von Ausfallreserven durchgeführt? zu Frage 9: Der Begriff „Ausfallreserve“ ist im Zusammenhang mit der Durchführung von Straßenbauprojekten und der Bauvertragsabwicklung fachlich nicht belegt. Daher kann die Frage nicht beantwortet werden. Frage 10: Wie lang war pro Jahr im Zeitraum 2009 bis 2014 die durchschnittliche Baustellendauer an Landes- und Bundesstraßen sowie an Bundesautobahnen? zu Frage 10: Statistiken zur Dauer von Baustellen werden nicht geführt. Diesbezügliche gesicherte Aussagen können in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht geleistet werden. Frage 11: Werden bei den Baustellen (mit mehr als vier Tagen Dauer) für Einrichtungs -, Umrüst- und Abbautage in den Vertragsunterlagen stundenscharfe Zeitfenster vorgegeben und wird die Einhaltung dieser Vorgaben kontrolliert (bitte nach Landes - und Bundesstraßen sowie Bundesautobahnen aufschlüsseln)? zu Frage 11: Einrichtungs-, Umrüst- und Abbautage werden generell nicht gesondert vorgegeben, diese sind mit der Vorgabe der Gesamtbauzeit abgegolten. Bei Bauvorhaben auf verkehrskritischen Autobahnabschnitten sind jedoch Zeiten definiert, in denen keine einstreifigen Verkehrsführungen vorliegen dürfen. In diesen Zeiten ist dann in der Regel keine Einrichtung, Umrüstung oder Abbau der Verkehrssicherung der Baustelle möglich. Frage 12: Bei wie vielen und welchen Baumaßnahmen (mit mehr als vier Tagen Dauer) pro Jahr im Zeitraum 2009 bis 2014, jeweils an Landes- und Bundesstraßen sowie an Bundesautobahnen, erfolgte im Vorfeld der Einsatz von IT-gestützten Hilfsmitteln zur Bewertung der verkehrlichen Auswirkungen der Baustellen (bitte nach Landes- und Bundesstraßen sowie Bundesautobahnen aufschlüsseln)? zu Frage 12: Für alle Baustellen längerer Dauer an BAB, Bundes- und Landesstraßen erfolgt eine Bewertung der verkehrlichen Auswirkungen. Baustellen an BAB werden mittels der Baubetriebsplanung IT-unterstützt vorbereitet. Der Bund beabsichtigt hierfür, ein bundesweit einheitliches IT-gestütztes Verfahren zur Bewertung der verkehrlichen Auswirkungen einzuführen. Frage 13: Bei wie vielen und welchen Baumaßnahmen (mit mehr als vier Tagen Dauer) pro Jahr im Zeitraum 2009 bis 2014 wurde die Anzahl an Fahrstreifen reduziert (bitte nach Landes- und Bundesstraßen sowie Bundesautobahnen aufschlüsseln )? zu Frage 13: Fahrstreifenreduzierungen und deren verkehrliche Auswirkungen werden im Rahmen der Baubetriebsplanung für BAB ermittelt. Eine Statistik über Baustellen mit Fahrstreifenreduzierungen für BAB, Bundes- und Landesstraßen wird nicht geführt und kann für die zahlreichen Einzelfälle in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht aufgestellt werden. Frage 14: Bei wie vielen und welchen Baumaßnahmen (mit mehr als vier Tagen Dauer) pro Jahr im Zeitraum 2009 bis 2014, jeweils an Landes- und Bundesstraßen sowie an Bundesautobahnen, erfolgte der Bauablauf nach a. Betriebsform 1: Normale Tagesschicht b. Betriebsform 2: Arbeiten an allen Werktagen unter vollständiger Ausnutzung des Tageslichts c. Betriebsform 3: Arbeiten nur nachts d. Betriebsform 4: Arbeiten rund um die Uhr (24 Stunden)? zu Frage 14: Grundsätzlich kommt bei allen Baustellen längerer Dauer auf BAB die Baubetriebsform 2 zur Anwendung. Die Betriebsform 4 kam im Jahr 2009 beim Umund Ausbau der A 10, Autobahndreieck Nuthetal zur Ausführung. Auch wenn die Definition der Betriebsform nur für Baustellen auf BAB und mehrstreifige Bundesstraßen gilt, unterliegen grundsätzlich alle Baumaßnahmen an Bundes- und Landesstraßen dem Grundsatz der Bauzeitoptimierung. Bauzeit verkürzende Maßnahmen mit den entsprechenden finanziellen Auswirkungen werden nur bei ausgewählten Projekten angewendet. Bei diesen sollen die Bauarbeiten grundsätzlich werktags und unter Ausnutzung der Tageshelligkeit ausgeführt werden. In Ortsdurchfahrten ist aus Gründen des Immissionsschutzes überwiegend die normale Tagesschicht der Regelfall . Innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit kann eine detaillierte Aufstellung über die Baumaßnahmen der letzten Jahre mit den zugehörigen Baubetriebsformen nicht erfolgen. Frage 15: Bei wie vielen und welchen Baustellen pro Jahr im Zeitraum 2009 bis 2014, jeweils an Landes- und Bundesstraßen sowie an Bundesautobahnen, haben sich die bei Baubeginn geplanten Bauzeiten verlängert (Bitte jeweils den Zeitraum angeben, um den sich die Bauzeit verlängert hat)? zu Frage 15: Statistische Aussagen hierzu werden nicht erfasst und sind für die zahlreichen Einzelfälle kurzfristig nicht zu ermitteln. Frage 16: Das BMVI hat im Internet einen Baustellenmelder eingerichtet, welcher Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit bietet, sogenannte „Schlafbaustellen“ an Bundesstraßen und Bundesautobahnen zu melden. a. Wie viele Meldungen zu welchen Baustellen sind seit Einrichtung des Baustellenmelders für Baustellen in Brandenburg eingegangen? b. Was waren die inhaltlichen Schwerpunkte dieser Meldungen? c. Welche Maßnahmen wurden im Ergebnis durch die Landesregierung ergriffen ? zu Frage 16 a: Seit Einrichtung des Baustellenmelders 2011 sind ca. 90 Meldungen in Brandenburg eingegangen. Eine Zwischenauswertung des Bundes hatte ergeben, dass die Meldungen bundesweit ca. 75 % Baustellen auf Autobahnen und ca. 25 % Baustellen auf Bundesstraßen betreffen. zu Frage 16 b: Folgende Schwerpunkte wurden bisher für Brandenburg festgestellt: - Bauarbeiten sind nicht vom Verkehrsraum aus ersichtlich - bautechnologisch bedingte Pausen und witterungsbedingte Bauunterbrechungen - zeitliche Überschneidungen von Baustellen und Umleitungen verschiedener Vorhabenträger - baurechtliche und bauvertragliche Probleme. zu Frage 16 c: Die Straßenbauverwaltung hat unabhängig von der Einrichtung des Baustellenmelders vielfältige Anstrengungen unternommen, um das Baustellenmanagement zu optimieren und die Auswirkungen von Baumaßnahmen so gering wie möglich zu halten. Im Fokus stehen knapp bemessene, aber realistische Bauzeiten. Um kurze Bauzeiten letztlich auch realisieren zu können, nimmt die Gestaltung der Bauverträge eine Schlüsselfunktion ein. Mittels Vereinbarung einer Vertragsstrafe kann bei größeren, komplexen Straßenbauprojekten die Einhaltung der vorgegebenen Bauzeit erfolgreich abgesichert werden. Weiterhin können durch die bauvertragliche Zusammenfassung von Bauleistungen sowie Leistungen der Verkehrssicherung die Ursachen für Bauverzögerungen minimiert werden. Die Akzeptanz von unvermeidlichen Verkehrseinschränkungen durch Baustellen kann maßgeblich positiv durch eine umfassende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beeinflusst werden. Mit dem Baustelleninformationssystem per Internet und den Ausführungen zu aktuellen Bauprojekten stehen der Öffentlichkeit jederzeit aktuelle Informationen über Baustellen im Straßennetz zur Verfügung.