Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2341 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 895 der Abgeordneten Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg und Matthias Loehr Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/2081 Öffentliche Sicherheit in der Grenzregion Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 895 vom 20.07.2015: Im Jahr 2014 hat der Bundesinnenminister gemeinsam mit seinem polnischen Amtskollegen den neuen deutsch-polnischen Polizeivertrag unterzeichnet. Das neue deutsch-polnische Polizeiabkommen ist am 9. Juli 2015 in Kraft getreten. Damit erhalten Polizisten im jeweiligen Nachbarland zusätzliche Befugnisse. Das neue Abkommen schafft verbesserte rechtliche Grundlagen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Polizei-, Grenz- und Zollbehörden und ermöglicht eine effektivere Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität. Auf dieser rechtlichen Grundlage können die zuständigen Behörden Stellen der Zusammenarbeit, insbesondere gemeinsame Dienststellen der Polizei-, Grenz und Zollbehörden dauerhaft oder zeitlich befristet einrichten. Wir fragen daher die Landesregierung: 1. Hält die Landesregierung die Einrichtung gemeinsamer Polizeiwachen für ein geeignetes Mittel zur Bekämpfung der (organisierten) Kriminalität in der Grenzregion ? 2. Beabsichtigt die Landesregierung innerhalb der kommenden 12 Monate die Einrichtung einer solchen gemeinsamen Polizeiwache in der deutsch-polnischen Grenzregion? 3. Welche Voraussetzungen sollten dafür auf polnischer und deutscher Seite geschaffen werden? 4. Sofern es nicht beabsichtigt ist gemeinsame Polizeiwachen zu errichten, welche anderen Möglichkeiten nutzt die Landesregierung zur Bekämpfung der Kriminalität in der Grenzregion? 5. Durch welche Maßnahmen sollen Brandenburger Polizisten auf die gemeinsamen Einsätze vorbereitet werden? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Hält die Landesregierung die Einrichtung gemeinsamer Polizeiwachen für ein geeignetes Mittel zur Bekämpfung der (organisierten) Kriminalität in der Grenzregion? zu Frage 1: Bei dem Phänomen der grenzüberschreitenden Kriminalität handelt es sich um ein dauerhaftes Krimina-litätsphänomen, dem nur mit einem komplexen Bündel von Maßnahmen zu begegnen ist. Insoweit sind grundsätzlich sämtliche Zusammenarbeitsformen sinnvoll, die unter anderem dazu führen, dass Kontrollmaßnahmen abgestimmt, Informationsbeziehungen verbessert, Ermittlungsabläufe beschleunigt sowie entsprechende Erkenntnisse auf grenzüberschreitende Relevanz frühestmöglich überprüft werden. Ob die Einrichtung gemeinsamer Polizeiwachen eine geeignete Form dieser Zusammenarbeit ist, kann derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden. Entsprechende Prüfungen sind durch die zuständigen Behörden auf polnischer und deutscher Seite vorzunehmen. Frage 2: Beabsichtigt die Landesregierung innerhalb der kommenden 12 Monate die Einrichtung einer solchen gemeinsamen Polizeiwache in der deutsch-polnischen Grenzregion? zu Frage 2: Nein. Frage 3: Welche Voraussetzungen sollten dafür auf polnischer und deutscher Seite geschaffen werden? zu Frage 3: Artikel 28 des am 9. Juli 2015 in Kraft getretenen Abkommens sieht vor, dass sonstige Stellen der Zusammenarbeit (in Ergänzung zum Gemeinsamen Zentrum Swiecko) eingerichtet werden können, insbesondere gemeinsame Dienststellen, wobei es den zuständigen Behörden vorbehalten bleibt, auf der Grundlage des Abkommens den Aufgabenbereich dieser Stellen zu definieren und darüber zu entscheiden , ob es sich um dauerhafte oder befristete Einrichtungen handelt, ebenso darüber, wo und wie viele dieser Stellen eingerichtet werden. In der Regel ist über diese Fragen eine gesonderte Vereinbarung - wobei hierfür ausweislich Art. 28 Satz 2 des Abkommens die Behördenebene als ausreichend erachtet wird - zu schließen, in der der Umfang und die Art und Weise der Zusammenarbeit, darunter insbesondere die Kosten der Errichtung, Ausstattung und des Betriebes festgelegt werden. Frage 4: Sofern es nicht beabsichtigt ist gemeinsame Polizeiwachen zu errichten, welche anderen Möglichkeiten nutzt die Landesregierung zur Bekämpfung der Kriminalität in der Grenzregion? zu Frage 4: Losgelöst von der Frage, ob die Einrichtung gemeinsamer Polizeiwachen eine geeignete Form der Zusammenarbeit ist, werden auch die bisherigen erfolgreichen Maßnahmen weiter fortgeführt. Hierzu zählen unter anderem intensive gemeinsame Lagebewertungen, Ermittlungen in Form von anlassbezogen gebildeten JointInvestigation -Teams zwischen den beteiligten Staatsanwaltschaften unter Einbeziehung von Vertretern der Polizeibehörden, gemeinsame Streifen sowie gemeinsame Besprechungen zur Koordinierung polizeilicher Maßnahmen. Um eine effektive Kriminalitätsbekämpfung über die Grenzen hinweg zu sichern, arbeiten die Staatsan- waltschaften in Brandenburg und Polen eng zusammen. Seit der ersten Kontaktaufnahme zwischen dem Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg und der Appellationsstaatsanwaltschaft in Poznań im Jahr 1994 fand eine Vielzahl von Arbeitstagungen und Seminaren mit Teilnehmern aus beiden Ländern statt. Darüber hinaus pflegen die brandenburgischen und polnischen Staatsanwaltschaften einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch und halten fallbezogene Treffen auf Arbeitsebene ab. Um auf das Phänomen der grenzüberschreitenden Kriminalität besser reagieren zu können, ist mit Allgemeiner Verfügung des Ministers der Justiz vom 11. November 2013 (Justizministerialblatt für das Land Brandenburg, 24. Jahrgang Nr. 2 / 17. Februar 2014, Seite 14) die Zuständigkeit der Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und der Geldwäsche in Frankfurt (Oder) auf Fälle der grenzüberschreitenden banden- oder gewerbsmäßig begangenen Eigentumskriminalität erweitert worden. Im Weiteren wird bezüglich der durchgeführten Maßnahmen der Landesregierung im Bereich der grenzüberschreitenden Kriminalität auf die Beantwortungen der Kleinen Anfrage Nr. 408 (Landtagsdrucksache 6/1134), der Kleinen Anfrage Nr. 1849 (Landtagsdrucksache 5/4901), der Kleinen Anfrage Nr. 1781 (Landtagsdrucksache 5/4710) sowie der Kleinen Anfrage Nr. 1747 (Landtagsdrucksache 5/4620) hingewiesen. Frage 5: Durch welche Maßnahmen sollen Brandenburger Polizisten auf die gemeinsamen Einsätze vorbereitet werden? zu Frage 5: Der Umfang und die Art und Weise der möglichen Zusammenarbeit zwischen polnischen und deutschen Kolleginnen und Kollegen in einer Dienststelle, d. h. die personellen, finanziellen, rechtlichen und fachlichen Rahmenbedingungen sowie die damit einhergehenden Maßnahmen, werden perspektivisch durch die beteiligten Partner definiert und ein einheitliches Vorgehen im Rahmen von Abstimmungsprozessen bestimmt. Soweit sich die Frage auf Maßnahmen der Aus- und Fortbildung bezieht, wird auf die Beantwortungen der Kleinen Anfrage Nr. 408 zu Frage 3 (Landtagsdrucksache 6/1134), der Kleinen Anfrage Nr. 1781 zu den Fragen 9 und 10 (Landtagsdrucksache 5/4710) sowie der Kleinen Anfrage Nr. 1747 zu Frage 16 (Landtagsdrucksache 5/4620) hingewiesen.