Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2342 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 896 der Abgeordneten Andrea Johlige Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/2082 „Tag der Deutschen Zukunft“ am 6. Juni 2015 Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 896 vom 20.07.2015: Am 6. Juni 2015 fand in Neuruppin der sogenannte „Tag der deutschen Zukunft“ statt. Schätzungen zufolge haben dort ca. 600 Personen des rechtsextremen Spektrums einen Aufmarsch durchgeführt. Ca. 2000 GegendemonstrantenInnen haben mit vielfältigen Aktionen gegen diesen Aufmarsch protestiert. Zeitungsberichten zufolge wurden im Nachgang zu den Aktivitäten an diesem Tag 39 Ermittlungsverfahren eingeleitet . Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung hinsichtlich der TeilnehmerInnen des rechtsextremen Aufmarschs? Welche Parteien und Gruppierungen haben mobilisiert und waren mit jeweils wie vielen Personen vor Ort? 2. Welche polizeilichen Maßnahmen gab es vor, während und nach dem Aufmarsch ? 3. Wie viele und welche Verstöße gegen das Versammlungsrecht, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten wurden im Zusammenhang mit diesem Aufmarsch festgestellt ? Bitte detaillierte Auflistung anfügen! Bei welchen dieser Straftaten wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet? 4. Wie viele Identitätsfeststellungen wurden im Zusammenhang mit dem Aufmarsch durchgeführt? 5. Wie viele Platzverweise, Gewahrsam- oder Festnahmen erfolgten gegen Teilnehmer des Aufmarschs? Kam es zur Beschlagnahmung von Gegenständen? Wenn ja welchen? 6. Gab es verletzte TeilnehmerInnen des Aufmarschs? Wenn ja, wie viele, welche Verletzungen hatten sie und wodurch wurden sie verletzt? 7. Welche polizeilichen Maßnahmen gab es vor, während und nach den Gegenprotestaktivitäten ? 8. Wie viele und welche Verstöße gegen das Versammlungsrecht, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten wurden im Zusammenhang mit den Gegenprotesten festgestellt ? Bitte detaillierte Auflistung anfügen! Bei welchen dieser Straftaten wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet? 9. Wie viele Identitätsfeststellungen wurden im Zusammenhang mit den Gegenprotesten durchgeführt? 10. Wie viele Platzverweise, Gewahrsam- oder Festnahmen erfolgten gegen Teilnehmer des Gegenprotests? Kam es zur Beschlagnahmung von Gegenständen? Wenn ja welchen? 11. Gab es verletzte TeilnehmerInnen der Gegenproteste? Wenn ja, wie viele, welche Verletzungen hatten sie und wodurch wurden sie verletzt? 12. Gab es Angriffe von TeilnehmerInnen des Aufmarschs und der Gegenproteste auf die jeweils andere Gruppe und wie verliefen diese? 13. Wie viele Einsatzkräfte aus welchen Bundesländern kamen zum Einsatz? 14. Gab es verletzte Einsatzkräfte? Wenn ja, wie viele, welche Verletzungen hatten sie und wodurch wurden sie verletzt? 15. Gab es Angriffe auf Polizeibeamte? Wenn ja, wie verliefen diese? 16. Kam es während des Polizeieinsatzes zum Einsatz von Schlagstöcken, Wasserwerfern und Pfefferspray gegen DemonstrantInnen? Wenn ja, in welchen Lagen und welche Lageeinschätzung führte jeweils zum Einsatz dieser Mittel? 17. Kam es im Rahmen oder nach den Aktivitäten zu Beschwerden, Dienstaufsichtsbeschwerden oder Anzeigen gegen einzelne oder mehrere Beamte? Wenn ja, aufgrund welcher Vorwürfe? Wie wurde damit umgegangen? 18. Ist der Landesregierung bekannt, ob es zu Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht der Einsatzkräfte kam? Wenn ja, wie wurde damit umgegangen? 19. Wie beurteilt die Landesregierung das Einsatzkonzept der Polizei? Welche Schlussfolgerungen werden für ähnliche Gefahrenlagen gezogen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung hinsichtlich der TeilnehmerInnen des rechtsextremen Aufmarschs? Welche Parteien und Gruppierungen haben mobilisiert und waren mit jeweils wie vielen Personen vor Ort? zu Frage 1: An der Versammlung am 06.06.2015 in Neuruppin anlässlich des 7. „Tages der deutschen Zukunft“ (TddZ) haben ca. 600 Personen teilgenommen. Eine Zuordnung zu Parteien, Organisationen, Kameradschaften und Gruppierungen kann nicht vorgenommen werden. Die Mobilisierung richtete sich an Anhänger der Neonaziszene wie auch Vertreter rechtsextremistischer Parteien. Organisiert wurde die Versammlung von den „Freien Kräften Neuruppin“. Der „TddZ“ wurde neben der offiziellen Internetseite (www.tddz.info) auf zahlreichen Internetportalen rechtsextremistischer Vereinigungen bzw. Parteien sowie in sozialen Netzwerken umfänglich thematisiert . Seit Juli 2014 wurde auf verschiedensten Versammlungslagen bundesweit mittels Werbematerial, insbesondere Flyern, Plakaten und T-Shirt-Aufdrucken, aber auch durch konkrete Ansagen per Mikrofon, die Veranstaltung in Neuruppin am 06.06.2015 beworben. Die Brandenburger „Jungen Nationalen“ (JN) unterstützten die Thematisierung des „TddZ“ umfangreich. Frage 2: Welche polizeilichen Maßnahmen gab es vor, während und nach dem Aufmarsch ? zu Frage 2: Das Polizeipräsidium führte anlässlich der unterschiedlichen Versammlungsanmeldungen und auf Grundlage der damals vorliegenden Erkenntnisse einen polizeilichen Einsatz durch, um einen störungsfreien Verlauf aller ordnungsgemäß angemeldeten Versammlungen zu gewährleisten und anlassbezogene Straftaten /Ordnungswidrigkeiten zu verhindern bzw. zu verfolgen. Insbesondere folgende Maßnahmen wurden im Rahmen einer besonderen Einsatzorganisation der Polizei durchgeführt: Vor dem Aufzug:  Aufklärung von Anreiseaktivitäten in anderen Bundesländern und im Land Brandenburg  Abfahrtskontrollen von Reisebussen in anderen Bundesländern  Voraufsicht in der Stadt Neuruppin  Kontrollen am Antreteplatz zur Einhaltung des Versammlungsgesetzes Während des Aufzuges:  Begleitung/Schutz des Aufzuges  Schutz gefährdeter Objekte  Verhinderung des Aufeinandertreffens rivalisierender Gruppen und von anlassbezogenen gewalttätigen Auseinandersetzungen  Bereithalten von Antikonfliktteams  Regulierung/Umleitung des Straßenverkehrs in der Stadt Neuruppin  dezentrale Strafverfolgung und Beweissicherung bei zentraler Ermittlungsführung  offensive einsatzbegleitende Öffentlichkeitsarbeit Nach dem Aufzug:  Begleitung der Versammlungsteilnehmer zum Bahnhof  Sicherung von Bahnhöfen in den angrenzenden Landkreisen zur Begleitung von nicht angemeldeten Nachfolgeveranstaltungen (es haben jedoch keine stattgefunden )  Begleitung der abreisenden Teilnehmer in den Zügen (durch Bundespolizei)  Nachaufsicht in der Stadt Neuruppin Frage 3: Wie viele und welche Verstöße gegen das Versammlungsrecht, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten wurden im Zusammenhang mit diesem Aufmarsch festgestellt ? Bitte detaillierte Auflistung anfügen! Bei welchen dieser Straftaten wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet? zu Frage 3: Insgesamt wurden fünf Ermittlungsverfahren gegen Personen des Aufzuges „TddZ“ eingeleitet:  drei Ermittlungsverfahren gem. § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)  zwei Ermittlungsverfahren gem. § 125 StGB (Landfriedensbruch; Steinwurf auf Gegendemonstranten und der Versuch, mittels einer abgerissenen Zaunlatte auf eine Gruppe von Gegendemonstranten einzuwirken) Frage 4: Wie viele Identitätsfeststellungen wurden im Zusammenhang mit dem Aufmarsch durchgeführt? zu Frage 4: Es wurden fünf Identitätsfeststellungen im Zusammenhang mit den unter Frage 3 dargelegten Strafverfahren durchgeführt. Frage 5: Wie viele Platzverweise, Gewahrsam- oder Festnahmen erfolgten gegen Teilnehmer des Aufmarschs? Kam es zur Beschlagnahmung von Gegenständen? Wenn ja welchen? zu Frage 5: Es wurden keine Platzverweise, Gewahrsam- oder Festnahmen erteilt bzw. ausgesprochen. Sicherstellungen bzw. Beschlagnahmen sind nicht erfolgt. Frage 6: Gab es verletzte TeilnehmerInnen des Aufmarschs? Wenn ja, wie viele, welche Verletzungen hatten sie und wodurch wurden sie verletzt? zu Frage 6: Ob Teilnehmer der Versammlung „TddZ“ verletzt wurden, ist der Landesregierung nicht bekannt. Frage 7: Welche polizeilichen Maßnahmen gab es vor, während und nach den Gegenprotestaktivitäten ? zu Frage 7: Um einen störungsfreien Verlauf aller ordnungsgemäß angemeldeten Versammlungen zu gewährleisten und anlassbezogene Straftaten /Ordnungswidrigkeiten zu verhindern bzw. zu verfolgen wurden im Rahmen der besonderen Einsatzorganisation der Polizei folgende Maßnahmen durchgeführt: Vor den Gegendemonstrationen:  Aufklärung von Anreiseaktivitäten in anderen Bundesländern und im Land Brandenburg  Abfahrtskontrollen von Reisebussen in anderen Bundesländern  Kontrolle von Reisebussen mit gewaltbereiten Personen des linksextremen Spektrums  Voraufsicht in der Stadt Neuruppin Während der Gegendemonstrationen:  Begleitung/Schutz der Aufzüge und angemeldeten Versammlungen  Schutz gefährdeter Objekte  Verhinderung des Aufeinandertreffens rivalisierender Gruppen und von anlassbezogenen gewalttätigen Auseinandersetzungen  Bereithalten von Antikonfliktteams  Begleitung von Spontandemonstrationen  Regulierung/Umleitung des Straßenverkehrs in der Stadt Neuruppin  dezentrale Strafverfolgung und Beweissicherung bei zentraler Ermittlungsführung  offensive einsatzbegleitende Öffentlichkeitsarbeit Nach den Gegendemonstrationen:  Kontrolle des Stadtgebiets der Stadt Neuruppin  Aufklärung bzgl. der Abreise auswärtiger Teilnehmer der Gegendemonstrationen  Schutz gefährdeter Objekte  Schutz noch laufender Versammlungen Frage 8: Wie viele und welche Verstöße gegen das Versammlungsrecht, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten wurden im Zusammenhang mit den Gegenprotesten festgestellt ? Bitte detaillierte Auflistung anfügen! Bei welchen dieser Straftaten wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet? zu Frage 8: Im Zusammenhang mit den Gegendemonstrationen bzw. Protestaktionen wurden 34 Ermittlungsverfahren eingeleitet:  1 Ermittlungsverfahren gem. § 315 StGB (Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr )  9 Ermittlungsverfahren gem. § 113 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte )  1 Ermittlungsverfahren gem. § 223 StGB (Körperverletzung)  6 Ermittlungsverfahren gem. § 224 StGB (gefährliche Körperverletzung)  3 Ermittlungsverfahren gem. § 125 StGB (Landfriedensbruch)  5 Ermittlungsverfahren gem. § 303 StGB (Sachbeschädigung)  1 Ermittlungsverfahren gem. § 185 StGB (Beleidigung)  1 Ermittlungsverfahren gem. § 306 StGB (Brandstiftung)  6 Ermittlungsverfahren gem. VersG (Vermummungsverbot/Blockadeverbot)  1 Ermittlungsverfahren gem. WaffG Darüber hinaus wurden zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Mitführens von Vermummungsgegenständen eingeleitet. Frage 9: Wie viele Identitätsfeststellungen wurden im Zusammenhang mit den Gegenprotesten durchgeführt? zu Frage 9: Im Rahmen der Gegenproteste wurden 48 Identitätsfeststellungen durchgeführt. Frage 10: Wie viele Platzverweise, Gewahrsam- oder Festnahmen erfolgten gegen Teilnehmer des Gegenprotests? Kam es zur Beschlagnahmung von Gegenständen? Wenn ja welchen? zu Frage 10: Es wurden fünf Aufenthaltsverbote und zwölf Platzverweise ausgesprochen . 30 Personen wurden in Gewahrsam genommen. Insgesamt wurden ein Einhandmesser beschlagnahmt und zwölf Vermummungsgegenstände sichergestellt. Frage 11: Gab es verletzte TeilnehmerInnen der Gegenproteste? Wenn ja, wie viele, welche Verletzungen hatten sie und wodurch wurden sie verletzt? zu Frage 11: Durch den Rettungsdienst wurde der Polizei eine Person gemeldet, die aufgrund eines Zuckerschocks behandelt wurde. Weitere verletzte Personen sind der Landesregierung nicht bekannt. Frage 12: Gab es Angriffe von TeilnehmerInnen des Aufmarschs und der Gegenproteste auf die jeweils andere Gruppe und wie verliefen diese? zu Frage 12: Der Aufzug „TddZ“ wurde durch die Polizei in der Franz-Künstler-Straße an einer Sitzblockade vorbei geführt. Dabei kam es ausgehend von Teilnehmern der Sitzblockade zu Flaschenwürfen auf den Aufzug „TddZ“ und Flaschen- und Steinwürfen in Richtung der Sitzblockade. In der Folge gab es Würfe von Rauchkörpern aus Richtung der Blockade in Richtung der Versammlung. Frage 13: Wie viele Einsatzkräfte aus welchen Bundesländern kamen zum Einsatz? zu Frage 13: Die Anzahl der der eingesetzten Polizeikräfte richtete sich im Wesentlichen nach den Teilnehmerzahlen der Versammlungen und den zu erwartenden Störungen . Der Einsatz war vorrangig mit geschlossenen Einheiten des Polizeipräsidiums Land Brandenburg und anderer Bundesländer zu bewältigen. Folgende Einsatzkräfte kamen zum Einsatz: Bereitschaftspolizei und Kräfte des Polizeipräsidiums Land Brandenburg 1.214 Bereitschaftspolizei Hamburg 109 Bereitschaftspolizei Niedersachsen 60 Bereitschaftspolizei des Bundes 199 Frage 14: Gab es verletzte Einsatzkräfte? Wenn ja, wie viele, welche Verletzungen hatten sie und wodurch wurden sie verletzt? zu Frage 14: Bei der Einsatzbewältigung wurden Polizeibeamte/-innen durch Fremdeinwirkung wie folgt verletzt: Zwei Bedienstete erlitten Hautreizungen aufgrund polizeilicher Einsatzmaßnahmen. Ein Bediensteter erlitt eine Handverletzung durch den Biss eines Versammlungsteilnehmers der Gegenversammlung. Ohne Fremdeinwirkung kam es zu weiteren anlassbezogenen Verletzungen: Vier Bedienstete erlitten Knieverletzungen, davon war ein Bediensteter nicht mehr dienstfähig. Drei Bedienstete verletzten sich durch die unsachgemäße Anwendung von Pfefferspray und sechs Bedienstete erlitten Prellungen bzw. Schürfwunden während der Einsatzhandlungen. Frage 15: Gab es Angriffe auf Polizeibeamte? Wenn ja, wie verliefen diese? zu Frage 15: Durch Teilnehmer der Gegenversammlungen/Protestaktionen wurde in der Präsidentenstraße ein Rauchkörper (orangener Qualm) in Richtung der Polizeibeamten /-innen geworfen. Frage 16: Kam es während des Polizeieinsatzes zum Einsatz von Schlagstöcken, Wasserwerfern und Pfefferspray gegen DemonstrantInnen? Wenn ja, in welchen Lagen und welche Lageeinschätzung führte jeweils zum Einsatz dieser Mittel? zu Frage 16: Während des Einsatzes war in folgenden Situationen der Einsatz von Zwangsmitteln in Form einfacher körperlicher Gewalt, bzw. Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt in Form von Pfefferspray oder Wasserwerfern erforderlich:  Etwa 150 Personen versuchten am Kreuzungsbereich Heinrich-HeineStr ./Präsidentenstr. die polizeilich aufgestellten Absperrgitter zu übersteigen und auf die Aufzugsstrecke „TddZ“ zu gelangen. Die Absperrgitter wurden dort aufgestellt , um ein Blockieren der angemeldeten Aufzugsstrecke der Versammlung „TddZ“ zu verhindern und die Grundrechtsausübung gemäß Art. 8 GG zu gewährleisten . Dieser Versuch konnte durch die dort eingesetzten Polizeibeamten/-innen nur unter Anwendung von Zwangsmitteln in Form einfacher körperlicher Gewalt und Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt (Pfefferspray) unterbunden werden.  Südwestlich der Präsidentenstraße versuchten ca. 150 Personen in Richtung der angemeldeten Aufzugsstrecke Versammlung „TddZ“ zu gelangen. Zu diesem Zeitpunkt befand sich dort nur eine geringe Anzahl von Einsatzkräften. Zur Verhinderung einer Besetzung/Blockade der Aufzugsstrecke wurde durch Umgruppierungen die Polizeipräsenz dort erhöht. Im Rahmen dieser dynamischen Einsatzlage wurde auch ein Wasserwerfer zu dieser Örtlichkeit entsandt. Da die Personengruppe trotz Aufforderung durch die Wasserwerferbesatzung (Lautsprecheranlage ) ihre Bewegungsrichtung in Richtung Präsidentenstr. nicht aufgab, wurde der Wasserwerfer zur Deeskalation zum Einsatz gebracht. Weitere dort eintreffende Einsatzkräfte gingen in der Folge der Personengruppe entgegen, um sie so von der angemeldeten Aufzugsstrecke fern zu halten. Dabei wurde ein Rauchkörper (orangener Qualm) in Richtung der Polizeibeamten geworfen.  Nachdem der Kreisverkehr Neustädter Str./Heinrich-Rau-Str. durch Personen blockiert wurde, musste der Aufzug „TddZ“ in der Neustädter Str., ca. 50 Meter vor der Thomas-Mann-Str. angehalten werden. Im weiteren Verlauf kam es aus der Personengruppe (Blockade) am Kreisverkehr zu einem Durchbruchversuch von ca. 50 Personen in Richtung der Versammlung „TddZ“. Um ein Aufeinandertreffen dieser Personengruppe und gewalttätige Auseinandersetzungen zu verhindern , wurde unmittelbarer Zwang in Form einfacher körperlicher Gewalt und Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt (Pfefferspray) angewendet. Frage 17: Kam es im Rahmen oder nach den Aktivitäten zu Beschwerden, Dienstaufsichtsbeschwerden oder Anzeigen gegen einzelne oder mehrere Beamte? Wenn ja, aufgrund welcher Vorwürfe? Wie wurde damit umgegangen? zu Frage 17: Im Polizeipräsidium ist eine Beschwerde eines Versammlungsteilnehmers „TddZ“ eingegangen. Hierbei werden das Nichtausweisen eines Polizeibeamten , der Einsatz körperlicher Gewalt und Filmaufnahmen der Polizei gerügt. Die Bearbeitung der Beschwerde erfolgt im Stabsbereich Recht des Polizeipräsidiums und ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Frage 18: Ist der Landesregierung bekannt, ob es zu Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht der Einsatzkräfte kam? Wenn ja, wie wurde damit umgegangen? zu Frage 18: Der Landesregierung sind keine Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht bekannt geworden. Frage 19: Wie beurteilt die Landesregierung das Einsatzkonzept der Polizei? Welche Schlussfolgerungen werden für ähnliche Gefahrenlagen gezogen? zu Frage 19: Der Einsatz wurde durch die Polizei intensiv vorbereitet. Die vor, während und nach dem Einsatz getroffenen Maßnahmen waren aus Sicht der Landesregierung erforderlich, geeignet und angemessen. Die Grundrechtsausübung bzw. der schonende Ausgleich widerstreitender Grundrechtsausübungen konnte durch die polizeilichen Einsatzmaßnahmen gewährleistet werden. Das Einsatzkonzept zur Bewältigung der polizeilichen Einsatzlage und Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung hat sich bewährt.