Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2347 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 925 der Abgeordneten Kristy Augustin CDU-Fraktion Drucksache 6/2132 Kommunale Gleichstellungsbeauftragte Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 925 vom 23.07.2015: Die Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten kritisieren, dass sie im Landesgleichstellungsgesetz , dass im Dezember 2013 novelliert wurde, keine Berücksichtigung finden. Ihre Arbeit vor Ort wird in vielen Fällen erschwert, weil die Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten zusätzlich zur Gleichstellungsarbeit andere Aufgabenbereiche wahrnehmen müssen. Dadurch kommt zwangsläufig der Einsatz für die eigentliche Gleichstellungsarbeit zu kurz. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Kommunale Gleichstellungsbeauftragte sind derzeit im Land Brandenburg tätig? 2. Welche zusätzlichen Aufgaben oder Funktionen müssen die Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten erfüllen? (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten) 3. Wie beurteilt die Landesregierung die Möglichkeit, sich ernsthaft mit der Gleichstellungarbeit zu beschäftigen, wenn zusätzlich andere Aufgaben wahrgenommen werden müssen? 4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten zu unterstützen, damit diese noch stärker im Sinne der Gleichstellung tätig werden können? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Kommunale Gleichstellungsbeauftragte sind derzeit im Land Brandenburg tätig? Frage 2: Welche zusätzlichen Aufgaben oder Funktionen müssen die Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten erfüllen? (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten) zu den Fragen 1 und 2: Der Landesregierung liegen entsprechende Erkenntnisse nicht vor; die Kommunalverfassung sieht eine entsprechende Berichtspflicht nicht vor. Frage 3: Wie beurteilt die Landesregierung die Möglichkeit, sich ernsthaft mit der Gleichstellungarbeit zu beschäftigen, wenn zusätzlich andere Aufgaben wahrgenommen werden müssen? zu Frage 3: Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sind gesellschaftspolitische Akteurinnen. Das Arbeitsspektrum der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ist sehr komplex, sie agieren unter einschneidenden gesellschaftspolitischen Entwicklungen (Demografischer Wandel, Fachkräfteengpässe etc.). Sie bearbeiten oftmals innovative Themenfelder und tragen damit zur Qualitätsverbesserung der kommunalen Strukturen und Dienstleistungen bei. Kommunale Gleichstellungsbeauftragte wirken sowohl intern im Rahmen der Personalpolitik der Verwaltung, als auch extern im Rahmen von Gender Mainstreaming und Frauenförderung. Kommunale Gleichstellungsbeauftragte haben darüber hinaus oftmals auch andere Funktionen übernommen oder sind mit weiteren Aufgaben anderer Antidiskriminierungspolitiken bzw. -strategien beauftragt. Häufig sind sie auch zusätzlich in anderen fachlichen Organisationseinheiten tätig. Der Umfang des Aufgabenspektrums kommunaler Gleichstellungsarbeit hängt nicht zuletzt von der Größe der Gemeinde oder des Amtes und den spezifischen Gegebenheiten vor Ort ab. § 18 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) verpflichtet Gemeinden und Ämter mit mehr als 30.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, hauptamtlich tätige Gleichstellungsbeauftragte zu benennen. Mit dem Begriff „hauptamtlich“ ist jedoch nicht notwendigerweise eine Vollzeitbeschäftigung gemeint, auch teilzeitbeschäftigte Gleichstellungsbeauftragte können hauptamtlich tätig sein. Auch ist denkbar, Gleichstellungsbeauftragten andere Aufgaben hauptamtlicher Art zuzuweisen. Die ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen und Möglichkeiten müssen jedoch eine professionelle Gleichstellungsarbeit ermöglichen. Frage 4: Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten zu unterstützen, damit diese noch stärker im Sinne der Gleichstellung tätig werden können? zu Frage 4: Die Landesregierung will die Wirksamkeit kommunaler Gleichstellungsbeauftragter weiterhin stärken. In diesem Sinne finden regelmäßige Treffen zwischen dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen (MASGF) und der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten statt. Austausch zu aktuellen fachlichen und politischen Themen, Empowerment, Wertschätzung und gemeinsame Aktionen bieten eine Plattform des Miteinanders. Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sind für die Landesregierung wichtige gleichstellungspolitische Akteurinnen auf kommunaler Ebene. So sind sie u. a. eng in die Umsetzung und Weiterentwicklung des „Gleichstellungspolitischen Rahmenprogrammes der Landesregierung“ eingebunden. Sie leisten den entscheidenden Beitrag zur Förderung von Chancengleichheit von Frauen und Männern vor Ort. Die für Frauen und Gleichstellung zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder haben 2015 mit einer von der Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg eingebrachten Entschließung die wertvolle Arbeit der in Kommunen, Kreisen und Bezirken tätigen Gleichstellungsbeauftragten gewürdigt und sich dafür ausgesprochen, deren Potentiale bei Prozessen von Politikgestaltung und Strukturveränderungen als unverzichtbaren Beitrag zur Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung der Geschlechter noch besser zu nutzen.