Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2350 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 898 der Abgeordneten Birgit Bessin AfD-Fraktion Drucksache 6/2084 Handys an Schulen Wortlaut der Kleinen Anfrage 898 vom 17.07.2015: Internet und Smartphone gehören zum Lebensalltag von Schülern. Exzessive Handynutzung , nicht nur in den Pausen, sondern auch im Unterricht, beschäftigt viele Lehrer. Neben der Vermittlung allgemeiner Medienkompetenz ist es aber vorrangig, den Unterrichtsablauf störungsfrei zu gestalten. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Veranstaltungen werden landesweit angeboten um Schüler und Eltern in der Nutzung und dem Umgang mit neuen Medien aufzuklären und wie werden diese seitens des Landes gefördert? 2. Welche konkreten Beschwerden gibt es von Schulen in diesem Bereich? 3. Welche Hilfsmittel werden von Schulen angefordert, um neben der jeweiligen Schulordnung der zunehmenden Störung des Unterrichts Herr zu werden? 4. Wie oft wurden Handyblocker, bzw. Störsender installiert und in welchen Schulen ? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Veranstaltungen werden landesweit angeboten um Schüler und Eltern in der Nutzung und dem Umgang mit neuen Medien aufzuklären und wie werden diese seitens des Landes gefördert? Zu Frage 1: Die Aktion Kinder- und Jugendschutz, Landesarbeitsstelle Brandenburg (AKJS), hat in den Jahren 2009 bis 2014 mit Unterstützung des Landes insgesamt 99 pädagogische Fachkräfte für das Arbeitsfeld „Medienpädagogische Elternberatung “ qualifiziert. Diese Fachkräfte bieten landesweit Veranstaltungen an, um die Eltern mit Blick auf deren Kinder über die Nutzung und den Umgang mit neuen Medien (insbesondere auch dem Mobiltelefon) aufzuklären. Im Jahr 2014 erreichte die AKJS im Rahmen des von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg und dem MBJS geförderten Projekts Eltern-Medien-Beratung auf 80 durchgeführten medienpädagogischen Veranstaltungen insgesamt 1.741 Eltern. Darüber hinaus fanden 2014 − außerhalb der genannten Projektfinanzierung − weitere 47 Elternveranstaltungen statt. Seit 2009 fanden insgesamt 342 von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg, dem Lan- despräventionsrat Brandenburg und dem MBJS geförderte medienpädagogische Elternveranstaltungen im Land Brandenburg statt, bei denen 7.991 Eltern erreicht wurden. Weitere 179 Veranstaltungen haben Eltern-Medien-Beraterinnen in ihren eigenen Arbeitszusammenhängen durchgeführt. An diesen Veranstaltungen nahmen 3.768 Eltern teil, sodass insgesamt bislang 521 Elternabende mit 11.759 Teilnehmenden stattgefunden haben. Im Jahr 2015 sind bereits 62 Elternveranstaltungen zu verzeichnen. Gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum (44 Veranstaltungen ) ist das eine Steigerung um 40 Prozent. Die Veranstaltungen des AKJS werden flankiert von (Beratungs-)Angeboten der Verbraucherzentrale Brandenburg e.V., der Polizei (im Kontext des Gemeinsamen Runderlasses des Ministeriums des Innern und des MBJS vom 10. Mai 2013 „Partnerschaften Polizei und Schule“) und der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg . Im neuen Rahmenlehrplan 1 - 10 wird sich das Basiscurriculum Medienbildung der Thematik widmen (einschließlich der Dimension Cybermobbing). Gleiches gilt für das Handlungsfeld „Gewaltprävention an Schulen stärken“. Dort wird im Land Brandenburg von verschiedenen Akteuren die Nutzung von Mobiltelefonen und Internet von Schülerinnen und Schülern zum Drangsalieren, Ärgern und Schikanieren anderer Schülerinnen und Schüler thematisiert. Dem Aspekt der exzessiven Nutzung von Mobiltelefonen („Handysucht“) widmet sich im Land Brandenburg die Gesundheitsbildung und Suchtprävention l (vgl. Rundschreiben 10/13 vom 20. November 2013 „Legale und illegale Suchtmittel sowie Informationen zur Glücksspielsucht und zur problematischen Internet- und Computernutzung“). Dort steht die Aufklärung über Nutzungsmöglichkeiten und Gefahren moderner Kommunikationsmittel im Zentrum. Frage 2: Welche konkreten Beschwerden gibt es von Schulen in diesem Bereich? Zu Frage 2: Da die Nutzung von Handys an Schulen durch die jeweiligen Hausordnungen geregelt und einzelne Zuwiderhandlungen vor Ort wahrgenommen und gelöst werden, liegen der Landesregierung keine konkreten Beschwerden vor. Frage 3: Welche Hilfsmittel werden von Schulen angefordert, um neben der jeweiligen Schulordnung der zunehmenden Störung des Unterrichts Herr zu werden? Zu Frage 3: Bei der Landesregierung wurden bislang keine Hilfsmittel angefordert. Frage 4: Wie oft wurden Handyblocker, bzw. Störsender installiert und in welchen Schulen? Zu Frage 4: Zu diesem Sachverhalt liegen der Landesregierung keine Informationen vor.