Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2352 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 910 der Abgeordneten Sven Petke, Steeven Bretz, Rainer Genilke und Barbara Richstein CDU-Fraktion Drucksache 6/2101 Nachfrage zur Antwort auf die Kleine Anfrage 567 bezüglich des 3,5 Mrd. Euro umfassenden Kommunalinvestitionsförderfonds des Bundes Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 910 vom 20.07.2015: Am 12. Juni 2015 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen zugestimmt. Mit dem Gesetz soll ein kommunaler Investitionsfonds für finanzschwache Kommunen von insgesamt 3,5 Mrd. Euro errichtet werden. Davon wird in den Jahren 2015 bis 2018 ein Anteil von 108 Mio. Euro nach Brandenburg fließen. Es obliegt den Ländern, entsprechend der landesspezifischen Gegebenheiten die antragsberechtigten Gemeinden (Gemeindeverbände) zu benennen. Der Förderzeitraum beläuft sich vom 1.7.2015 bis zum 31.12.2018. Bei der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 567 hatte die Landesregierung zu zahlreichen Punkten noch keine abschließende Entscheidung getroffen. Da das Programm am 1.7.2015 startet, gehen die Fragesteller davon aus, dass diese Entscheidungen zwischenzeitlich getroffen worden sein müssten. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie wird der kommunale Investitionsfonds im Land Brandenburg verwaltet? Wer ist die zuständige Stelle im Land Brandenburg zur Auszahlung der Bundesmittel? 2. Inwiefern nimmt die Landesregierung auf die Zuteilung der Mittel auf die entsprechenden Förderbereiche gemäß § 3 des Entwurfes des Bundesgesetzes Einfluss nehmen? 3. Welche Brandenburger Kommunen werden von der Landesregierung gemäß § 6 Abs. 3 des Entwurfes des Bundesgesetzes als antragsberechtigt benannt? 4. Nach welchen Kriterien werden bzw. sollen die antragsberechtigten Kommunen benannt werden? 5. Wurde seit Beantwortung der Kleinen Anfrage 567 darüber entschieden, wie eine sinnvolle Verknüpfung des Bundesinvestitionsprogramms mit dem geplanten kommunalen Investitionsprogramm auf Landesebene gewährleistet werden kann? 6. Bleibt die Landesregierung bei der Aussage, dass Sie davon ausgeht, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit auch der als finanzschwach im Sinne des KInvFG erklärten Brandenburger Kommunen ausreichen, den verbleibenden Kommunalanteil von 10% allein zu erbringen? Schließt die Landesregierung damit eine weitergehende Unterstützung des Landes aus? 7. Brandenburg steht bis 2018 ein Anteil von insgesamt 108 Mio. Euro des Investitionsfonds zu. Im Haushaltsplan 2015/16 sind diesbezüglich 20 Mio. Euro als Erstattungen des Bundes eingestellt. Geht die Landesregierung davon aus, dass der Großteil der Mittel (88 Mio. Euro) erst in den Jahren 2017/18 abgerufen wird? Wenn ja, warum? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie wird der kommunale Investitionsfonds im Land Brandenburg verwaltet? Wer ist die zuständige Stelle im Land Brandenburg zur Auszahlung der Bundesmittel ? Frage 2: Inwiefern nimmt die Landesregierung auf die Zuteilung der Mittel auf die entsprechenden Förderbereiche gemäß § 3 des Entwurfes des Bundesgesetzes Einfluss nehmen? Frage 3: Welche Brandenburger Kommunen werden von der Landesregierung gemäß § 6 Abs. 3 des Entwurfes des Bundesgesetzes als antragsberechtigt benannt? Frage 4: Nach welchen Kriterien werden bzw. sollen die antragsberechtigten Kommunen benannt werden? Frage 5: Wurde seit Beantwortung der Kleinen Anfrage 567 darüber entschieden, wie eine sinnvolle Verknüpfung des Bundesinvestitionsprogramms mit dem geplanten kommunalen Investitionsprogramm auf Landesebene gewährleistet werden kann? Frage 6: Bleibt die Landesregierung bei der Aussage, dass Sie davon ausgeht, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit auch der als finanzschwach im Sinne des KInvFG erklärten Brandenburger Kommunen ausreichen, den verbleibenden Kommunalanteil von 10% allein zu erbringen? Schließt die Landesregierung damit eine weitergehende Unterstützung des Landes aus? Frage 7: Brandenburg steht bis 2018 ein Anteil von insgesamt 108 Mio. Euro des Investitionsfonds zu. Im Haushaltsplan 2015/16 sind diesbezüglich 20 Mio. Euro als Erstattungen des Bundes eingestellt. Geht die Landesregierung davon aus, dass der Großteil der Mittel (88 Mio. Euro) erst in den Jahren 2017/18 abgerufen wird? Wenn ja, warum? zu den Fragen 1 bis 7: Das Abstimmungsverfahren innerhalb der Landesregierung zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) im Land Brandenburg ist gegenwärtig noch nicht abgeschlossen. Eine Beantwortung der Fragen ist daher gemäß den Grundsätzen zur Beantwortung Kleiner Anfragen der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Brandenburg (GGO) (Anlage 5 zu § 17 Absatz 4 GGO) gegenwärtig nicht möglich. Gemäß Artikel 97 Absatz 4 der Landesverfassung erfolgte zur Einleitung des Abstimmungsverfahrens des Umsetzungskonzeptes innerhalb der Landesregierung mit Schreiben des Ministeriums der Finanzen vom 29. Juli 2015 die Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände . Zudem wurde in Umsetzung der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung zur Umsetzung von Artikel 94 der Landesverfassung vom 07. Oktober 2010 der Landtag zum Umsetzungskonzept gleichermaßen informiert. Im Hinblick auf die Frage 5 sind die Abstimmungen innerhalb der Landesregierung bezüglich der Details der Umsetzung des kommunalen Investitionsprogramms (KIP) nicht abgeschlossen. Gegenwärtig kann noch keine Aussage zu den Förderbereichen und -kriterien und somit auch nicht über Inhalt und Umfang einer Verknüpfung mit dem KInvFG gemacht werden. Zu Frage 6 wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 567 (Landtagsdrucksache 6/1583) verwiesen.